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öchsmann, die Firma heißt Höchsmann.
Ein Blick in die Allgemeinen Versteigerungs- und Vermarktungsbedingungen der Höchsmann GmbH würde helfen. Die sind vor allem für die reinen Online-Auktionen gedacht. Die genannten Bedingungen verweisen aber auch noch einmal zusätzlich auf die AGB der Firma. Dort findet man im Falle von Gebrauchtwaren noch einmal vergleichbare Aussagen zu Gewährleistung und Co.
"Online-Käufe", die sich an Verbraucher richten ala Zappelando und Co., gehören meiner Kenntnis nach eher nicht zum Portfolio von Höchsmann.
Nöh, ich finde solche Behauptungen mittlerweile einfach unterhaltsam.
@Jeromehsw
Du hast nicht gefragt, und nichts läge mir ferner, als mich aufzudrängen - aber wenn es nötig sein sollte, kann ich mir das Ding in Natura ansehen und mit den Jungs dort sprechen. Höchsmann ist ziemlich genau auf der anderen Elbseite, sprich: Einen Katzensprung entfernt.
Für meine Inaugenscheinnahme - selber testweise an den Maschinen darf man imho eher nicht - würde ich freilich angesichts der Expertenmeinungen hier eine vergleichbare Regelung wie Höchsmann in Anspruch nehmen: "Außer bei Neuwaren wird der Kaufgegenstand unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft."