@isso nimms mir nicht übel, aber ich muss hier nochmal bei.
Dieser Aussage:
Eine Sicherheitsmaßnahme ist nur so gut wie die umsetzbar ist. Es kann mir keiner erzählen, dass man für wenige Schnitte am Tag den ganzen Tag mit Schnittschutzhose arbeitet oder sich mehrfach am Tag umzieht.
würde ich für dein Arbeitsumfeld zustimmen. Ich habe aber bezüglich Schnittschutz gestern Abend noch mal einen Blick
in meine Fachkataloge (dominicus bzw. Grube) geworfen, und dabei festgestellt, dass es Schnittschutz-Beinlinge gibt.
Also quasi eine Hose, die vorne Schnittschutz bietet aber hinten offen ist, und recht schnell an- und abzulegen ist.
Vielleicht kannst du dir vorstellen, mal darüber nach zu denken, ob das Teil deine Gefährdungsbeurteilung noch verbessert.
Diese Aussage:
Zumutbarkeit ist da ein wichtiger Begriff.
sollte damit auf jeden Fall erfüllt sein.
Was mich veranlasst, hier noch einmal nachzuhaken, ist der fettgedruckte Teil der unteren Aussage:
Es ist auch einfach ein deutlicher Unterschied ob du Gehölzpflege und Bäume aufarbeitest oder du gut auf Böcken gelagerte Holzwaren mit der Kettensäge kappst.
Bei dem Merkblatt der BGHM ist in Abbildung 1 ein Holzgestell unter der zu sägenden Ware. Dieses Gestell macht es im Grunde
unmöglich, dass der Säger nach dem durchtrennen der Ware mit der Säge in die Nähe seiner Beine gelangt.
Liegt das zu sägende Teil nur auf Böcken, ist diese Sicherheit nicht gegeben.