Zwischensparrendämmung bei ausgebautem Dachboden

ClintNorthwood

ww-robinie
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So, ich habe jemanden gefragt vom Außendienst von Knauff.
Es handelt sich einfach um einen schon ausgebauten Dachstuhl ohne Genehmigung für eine Vermietung.
Der soll an der Dachinnenseite gedämmt werden mit dann aufgeschraubten GKF Platten, die für den Brandschutz geeignet sind.

Solange dieser Dachstuhl keine für die Vermietung zugelassene Wohneinheit ist sondern nur ein privater Rückzugsraum oder Hobbyraum des Besitzers, bin ich in dem Fall nur für meine Arbeit verantwortlich und nicht dafür, dass er den Anfordernissen einer Mietwohnung entpricht.

So, als wenn mir jemand den Auftrag erteilt, an einem nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeug die falsche Reifengröße zu montieren und die Windschutzscheibe mit Folie zu tönen.
Weil das Fahrzeug nur auf privatem Grund bewegt wird.

Weiterhin sagte der Außendienstler, dass die Vorgaben den Brandschutz betreffend von einem Tragwerksplaner, Bauherren oder vom Bauamt kommen die dann der Besitzer an mich weitergibt. Bzw. von irgendeinem Bauvorlagebrechtigten. Und ich muss mich nur daran halten und dementsprechend so arbeiten.
Wäre ich der Besitzer der das dann vermieten will, der Bauträger oder ein GU, der dann im Auftrag daraus eine vermietungsfähige Wohneinheit herstellen soll, das wäre dann eine ganz andere Sache.

Rechne ich für meine Umsatzsteuererklärung die falschen Zahlen aus und gebe die einem Steuerberater, ist er in keinster Weise für den Pfusch verantwortlich. Habe ich Kopfschmerzen und gebe beim Arzt Rückenschmerzen an, kann der dann nicht für meinen unentdeckten Gehirntumor in irgendeiner Weise verantwortlich gemacht werden usw. usw...

Ich denke das macht Sinn. So würde ich das auch im Angebot beschreiben (was den Bauherren éh nicht interessiert da er ja illegal vermieten möchte) und anschließend in der Rechnung.

Was meine Ihr dazu?

VG Heiko
 
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civil engineer

ww-robinie
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Weiterhin sagte der Außendienstler, dass die Vorgaben den Brandschutz betreffend von einem Tragwerksplaner, Bauherren oder vom Bauamt kommen die dann der Besitzer an mich weitergibt. Bzw. von irgendeinem Bauvorlagebrechtigten. Und ich muss mich nur daran halten und dementsprechend so arbeiten.
Eine gewisse Prüf-und Hinweispflicht, ob die übergebenen Unterlagen den aaRdT entsprechen, wird man dir als Unternehmer aber schon entgegen halten können.
Habe ich Kopfschmerzen und gebe beim Arzt Rückenschmerzen an, kann der dann nicht für meinen unentdeckten Gehirntumor in irgendeiner Weise verantwortlich gemacht werden usw. usw...
Arzt = Dienstvertrag<=>Unternehmer = Werkvertrag . Und aus den verschiedenen Vertragstypen resultiert, was zu leisten ist.
Was meine Ihr dazu?
Ich rate Dir, besser geeignete Berater zu suchen. Ein Außendienstler von Knauf kann Dich sicher beraten, ob diese oder jene Ausführung aus dem Knauf Programm feuerhemmend ist oder nicht. Der AD will sicher auch Produkte aus dem Knauf Programm an den Mann bringen. Ob der Ausbau feuerhemmend sein muss oder nicht oder eine höhere Feuerwiderstandsdauer von Nöten ist oder nicht oder oder oder, würde ich nicht an den Aussagen eines Außendienstlers festmachen, wenn mein A.... hinterher festgenagelt werden könnte.
 
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brubu

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Um welchen Feuerwiderstand geht es? Wie viele Minuten? Bei solchen Aufträgen achte ich darauf, dass die Anforderungen der, wenn auch illegalen, Mietnutzung entsprechen. Dann könnte die Mietnutzung wenn andere Anforderungen (Fluchtwege etc.) erfüllt sind legalisiert werden.
Da versuche ich jeweils etwas vorauszuschauen, aber in deinem Fall könnten die Brandschutzanforderungen an die Decken eh gleich sein.
Berichte bitte weiter.
Gruss brubu
 

Heener

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Um welchen Feuerwiderstand geht es? Wie viele Minuten? Bei solchen Aufträgen achte ich darauf, dass die Anforderungen der, wenn auch illegalen, Mietnutzung entsprechen. Dann könnte die Mietnutzung wenn andere Anforderungen (Fluchtwege etc.) erfüllt sind legalisiert werden.
Da versuche ich jeweils etwas vorauszuschauen, aber in deinem Fall könnten die Brandschutzanforderungen an die Decken eh gleich sein.
Berichte bitte weiter.
Gruss brubu
F 30 B
 

ClintNorthwood

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Uff, ich glaube ich frage einen Bauvorlagebrechtigten und eine Anwältin für Baurecht.

Den ich bisher gefragt habe ist der Knauff Außendienst. Und die wissen automatisch schon einiges über Brandschutz was mit Ihren Platten zusammenhängt,
 

Heener

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Uff, ich glaube ich frage einen Bauvorlagebrechtigten und eine Anwältin für Baurecht.

Den ich bisher gefragt habe ist der Knauff Außendienst. Und die wissen automatisch schon einiges über Brandschutz was mit Ihren Platten zusammenhängt,
U. meinte die Schreibweise von Knauf mit ff...... :emoji_wink:
Die Hersteller machen nur Angaben zu ihrem System.
Die Bedingungen und Zusammenhänge vor Ort und der Einsatz bzw. Eignung eines Brandschutzsystems muss Architekt/Bauleiter oder Bauherr einschätzen/entscheiden.
Grüße
PS: Wenn das Gefühl nicht gut ist, Finger weg.
Wenn Dir das gut genug bezahlt wird, dass Du nicht auf Dein "Bauchgefühl" hörst, dann isses so.
 

Mitglied 24010 keks

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Uff, ich glaube ich frage einen Bauvorlagebrechtigten und eine Anwältin für Baurecht.
Als erstes solltest du klären woher die Anforderungen kommen.
Also einen Bericht von der "Begehung" anfordern / anfordern lassen. Dann ein Blick in die örtliche Bauordnung. Da muss man dann besonders ganz den Anfang betrachten (da wo die Gebäudeklassen definiert werden) und dann den Abschnitt Brandschutz. Das kann man als durchschnittlich intelligenter Mensch alles verstehen. Ist ein wenig Aufwand aber schadet für die Zukunft auch nicht wenn man sich damit auseinandersetzt.
Wenn dann noch Unklarheiten bestehen, dann ist der Weg zum Architekten (kostet was) oder auch Baubehörde (die haben Auskunftspflicht) nicht vermeidbar.
Wenn du am Bauamt einen netten Sachbearbeiter/in triffst, kann das sehr ergiebig sein. Mach einen Termin aus...

Gruß Daniel
 
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