ClintNorthwood
ww-robinie
So, ich habe jemanden gefragt vom Außendienst von Knauff.
Es handelt sich einfach um einen schon ausgebauten Dachstuhl ohne Genehmigung für eine Vermietung.
Der soll an der Dachinnenseite gedämmt werden mit dann aufgeschraubten GKF Platten, die für den Brandschutz geeignet sind.
Solange dieser Dachstuhl keine für die Vermietung zugelassene Wohneinheit ist sondern nur ein privater Rückzugsraum oder Hobbyraum des Besitzers, bin ich in dem Fall nur für meine Arbeit verantwortlich und nicht dafür, dass er den Anfordernissen einer Mietwohnung entpricht.
So, als wenn mir jemand den Auftrag erteilt, an einem nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeug die falsche Reifengröße zu montieren und die Windschutzscheibe mit Folie zu tönen.
Weil das Fahrzeug nur auf privatem Grund bewegt wird.
Weiterhin sagte der Außendienstler, dass die Vorgaben den Brandschutz betreffend von einem Tragwerksplaner, Bauherren oder vom Bauamt kommen die dann der Besitzer an mich weitergibt. Bzw. von irgendeinem Bauvorlagebrechtigten. Und ich muss mich nur daran halten und dementsprechend so arbeiten.
Wäre ich der Besitzer der das dann vermieten will, der Bauträger oder ein GU, der dann im Auftrag daraus eine vermietungsfähige Wohneinheit herstellen soll, das wäre dann eine ganz andere Sache.
Rechne ich für meine Umsatzsteuererklärung die falschen Zahlen aus und gebe die einem Steuerberater, ist er in keinster Weise für den Pfusch verantwortlich. Habe ich Kopfschmerzen und gebe beim Arzt Rückenschmerzen an, kann der dann nicht für meinen unentdeckten Gehirntumor in irgendeiner Weise verantwortlich gemacht werden usw. usw...
Ich denke das macht Sinn. So würde ich das auch im Angebot beschreiben (was den Bauherren éh nicht interessiert da er ja illegal vermieten möchte) und anschließend in der Rechnung.
Was meine Ihr dazu?
VG Heiko
Es handelt sich einfach um einen schon ausgebauten Dachstuhl ohne Genehmigung für eine Vermietung.
Der soll an der Dachinnenseite gedämmt werden mit dann aufgeschraubten GKF Platten, die für den Brandschutz geeignet sind.
Solange dieser Dachstuhl keine für die Vermietung zugelassene Wohneinheit ist sondern nur ein privater Rückzugsraum oder Hobbyraum des Besitzers, bin ich in dem Fall nur für meine Arbeit verantwortlich und nicht dafür, dass er den Anfordernissen einer Mietwohnung entpricht.
So, als wenn mir jemand den Auftrag erteilt, an einem nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeug die falsche Reifengröße zu montieren und die Windschutzscheibe mit Folie zu tönen.
Weil das Fahrzeug nur auf privatem Grund bewegt wird.
Weiterhin sagte der Außendienstler, dass die Vorgaben den Brandschutz betreffend von einem Tragwerksplaner, Bauherren oder vom Bauamt kommen die dann der Besitzer an mich weitergibt. Bzw. von irgendeinem Bauvorlagebrechtigten. Und ich muss mich nur daran halten und dementsprechend so arbeiten.
Wäre ich der Besitzer der das dann vermieten will, der Bauträger oder ein GU, der dann im Auftrag daraus eine vermietungsfähige Wohneinheit herstellen soll, das wäre dann eine ganz andere Sache.
Rechne ich für meine Umsatzsteuererklärung die falschen Zahlen aus und gebe die einem Steuerberater, ist er in keinster Weise für den Pfusch verantwortlich. Habe ich Kopfschmerzen und gebe beim Arzt Rückenschmerzen an, kann der dann nicht für meinen unentdeckten Gehirntumor in irgendeiner Weise verantwortlich gemacht werden usw. usw...
Ich denke das macht Sinn. So würde ich das auch im Angebot beschreiben (was den Bauherren éh nicht interessiert da er ja illegal vermieten möchte) und anschließend in der Rechnung.
Was meine Ihr dazu?
VG Heiko
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