Zwischensparrendämmung bei ausgebautem Dachboden

Bastelheiko

ww-robinie
Registriert
11. März 2017
Beiträge
1.742
Ort
Hamburg
Moin,

es wurde über den Bekannten eines Kunden eine Anfrage an mich gestellt bezüglich einer nachträglichen Innendämmung einer Dachgeschosswohnung.

Es geht um eine Zwischensparrendämmung mit Brandschutz. Das heißt ich bringe Dämmmaterial ein mit Dampfsperre und verschraube dann halt Gipskartonplatten mit Brandschutz.
Soweit ist alles klar.

Allerdings handelt es sich genau genommen um einen illegal ausgebauten Dachboden. Seit 25 Jahren hat niemand gemeckert.
Nun hat die Feuerwehr bei einer Begehung festgestellt, dass es - warum auch immer - keinen Brandschutz für die Sparren gibt und das das nachgerüstet werden muss.

Frage:
Hafte ich aus meiner Sicht nur für meine Arbeit (wollte ich als Sonderkonstruktion anbieten), oder bin ich dann im Brandfall für alle Leichen verantwortlich, weil der Rest des Dachgeschosses keine Fluchtwege hat wie von der Feuerwehr gefordert?
Wie biete ich so einen sinnlosen Pfusch an ohne haftbar gemacht zu werden für den ganzen fehlenden Rest?

Weiß es jemand?

Klar kann ich das auch lassen, weil ich im Grunde genommen zu viel Arbeit habe. Doch in diesem Fall wird einfach zu viel dafür geboten um das abzulehnen.

VG Heiko
 

Mitglied 120553

Gäste
Wenn du für deine Arbeit hinterher eine Rechnung schreibst , wo dein Name draufsteht , Finger weg :emoji_thinking: . Wenn das Wohnraum ist und offiziell genehmigt würde, erstellt ein Statiker die Vorgaben für den Brandschutz . Es kann schon sein , das die Sparren zu dünn sind . Wenn die O.K. sind , reicht meines Wissens in Wohnräumen F30 . Das erreicht man mit einer Lage Fermacell oder entsprechende Produkte in Gipskarton . Ist den ein zweiter Fluchtweg vorhanden ? Da reicht F30 in diesen Bereichen dann sicher nicht mehr aus . Ohne ein "Go" von dem Statiker bzw. Bauaufsicht würde ich da rein gar nichts machen :emoji_sweat: .
 

KaiX0

ww-robinie
Registriert
2. November 2021
Beiträge
1.938
Ort
Stubben bei Bad Oldesloe
Muss ich als Auftragnehmer wissen, das Auflagen, die nichts mit meinem Gewerk zu tun haben und die auch nicht erkennen kann, nicht erfüllt sind?

Wenn ich meinen Zahnriemen wechslen lasse und die Werkstatt nicht bemerkt, dass die Zulassung erloschen ist, weil ich etwas Eintragungspflichtiges am KFZ verändert habe, kann sie doch nicht haftbar sein. Wenn ich einen Carport errichte und später wird festgestellt, genau dort existiert ein Wegerecht für Dritte bin ich doch 'raus.
 

Bastelheiko

ww-robinie
Registriert
11. März 2017
Beiträge
1.742
Ort
Hamburg
Wenn du für deine Arbeit hinterher eine Rechnung schreibst , wo dein Name draufsteht , Finger weg :emoji_thinking: . Wenn das Wohnraum ist und offiziell genehmigt würde, erstellt ein Statiker die Vorgaben für den Brandschutz . Es kann schon sein , das die Sparren zu dünn sind . Wenn die O.K. sind , reicht meines Wissens in Wohnräumen F30 . Das erreicht man mit einer Lage Fermacell oder entsprechende Produkte in Gipskarton . Ist den ein zweiter Fluchtweg vorhanden ? Da reicht F30 in diesen Bereichen dann sicher nicht mehr aus . Ohne ein "Go" von dem Statiker bzw. Bauaufsicht würde ich da rein gar nichts machen :emoji_sweat: .
Du scheinst dich da wohl auszukennen, denn in der Tat wird von der Feuerwehr ein Fluchtweg gefordert. Der geht dann quer durch die Küche, bedarf dann auch Brandschutztüren usw. und ich stehe dann noch als der Verantwortliche für das Konzept da.
Eine Anlage die bei Feuer dann die Fluchttüren öffnet liegt meines Wissens dann bei 10 Scheinen.
Das wurde mal als Preis für 2 Gartenpforten aufgerufen die sich bei Feueralarm öffneten, damit die Flüchtigen dann über ein Grundstück ohne Wegerecht laufen konnten.
Ich denke mal, Brandschutzplatten doppelt beplankt müssten eigentlich reichen.
Mir fällt gerade siedend heiß ein, dass ich ja die Nummer vom Knauff Außendienst habe...

Muss ich als Auftragnehmer wissen, das Auflagen, die nichts mit meinem Gewerk zu tun haben und die auch nicht erkennen kann, nicht erfüllt sind?

Wenn ich meinen Zahnriemen wechslen lasse und die Werkstatt nicht bemerkt, dass die Zulassung erloschen ist, weil ich etwas Eintragungspflichtiges am KFZ verändert habe, kann sie doch nicht haftbar sein. Wenn ich einen Carport errichte und später wird festgestellt, genau dort existiert ein Wegerecht für Dritte bin ich doch 'raus.

In den 90er´n hatte ich mal ein Auto in der Werkstadt das einer Mutti gehörte mit 2 Schulranzen auf dem Rücksitz.
1 Bremskreis war ausgefallen. Werkstatt musste Mutti vom Hof fahren lassen ohne Reparatur.
90er Jahre. Ist heute vielleicht anders.
 

Mitglied 120553

Gäste
Begehung durch die Feuerwehr ? Das kenne ich nicht . Bei mir in BW gibt es nur alle 4 Jahre eine Feuerstättenschau durch den Bezirksfeger . Ich habe in Berlin früher sehr viele Dachgeschosse ausgebaut . Dort kommt die Feuerwehr in der Regel nur wenn der Dachstuhl schon am lodern ist . Ansprechpartner und die Instanz was schlußendlich gemacht werden muss , war die örtliche Bauaufsicht . Gibt es so etwas in Hamburg nicht ?
 

brubu

ww-robinie
Registriert
5. April 2014
Beiträge
3.902
Ort
CH
Hallo
Bei uns läuft es wohl anders, da gibt die Feuerpolizei vor was zu erfüllen ist. Z.B. Brandschutz EI 30 oder REI 30 usw. Genau genommen kann dann eine Verfügung verlangt werden die angefochten werden kann weil Nachrüstungen verhältnismässig sein müssen. Einfach so aus dem Bauch heraus Nachrüstungen verlangen sind für mich "nur Wünsche". Das wissen auch bei uns viele Hauseigentümer nicht und folgen brav den behördlichen Wünschen.
Wenn die Nachrüstung berechtigt ist, ist der Hauseigentümer verpflichtet die Arbeiten auszuführen oder ausführen zu lassen. Der einzelne Unternehmer ist nur für seine Arbeit verantwortlich, er muss allerdings darauf achten, dass seine Konstruktion auf dem vorhandenen Untergrund hält.
Also wenn ich den Auftrag habe Decken zu verkleiden mache ich dies nach den Anforderungen. Die Fluchtwege haben damit nichts zu tun und interessieren mich nicht.
Speziell ist für mich die Brandschutzverkleidung im Dachbereich, bei uns gibt es für das oberste Geschoss, mit Ausnahme des Fluchtwegs, im Normalfall keine Anforderungen.
Gruss brubu
 

KaiX0

ww-robinie
Registriert
2. November 2021
Beiträge
1.938
Ort
Stubben bei Bad Oldesloe
Also wenn ich den Auftrag habe Decken zu verkleiden mache ich dies nach den Anforderungen. Die Fluchtwege haben damit nichts zu tun und interessieren mich nicht.
So sehe ich es auch. Das gilt vermutlich nur dann nicht mehr, wenn Du als Fachmann hättest erkennen können/müssen, das die Arbeit so nicht ausgeführt werden darf.
 

Heener

ww-robinie
Registriert
19. September 2021
Beiträge
1.972
Ort
Thüringen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen
F 30 habe ich bei meinem Umbau DG und Holzdecken mit GKF 15mm hergestellt.
Lassen sich besser als GF verarbeiten und sind stabiler als 12,5mm bei Stößen oder Dübel.
- Das Brandschutzkonzept des Gebäudes geht Dich wohl nix an, eher den Eigentümer/Verwalter/Vermieter....
Grüße
 

civil engineer

ww-robinie
Registriert
31. März 2007
Beiträge
1.844
Ort
Nordostbayern
Wenn das Wohnraum ist und offiziell genehmigt würde, erstellt ein Statiker die Vorgaben für den Brandschutz . Es kann schon sein , das die Sparren zu dünn sind . Wenn die O.K. sind , reicht meines Wissens in Wohnräumen F30 .
Sorry, das ist doch gelinde gesagt irgendein vermeintliches Halbwissen hin geschrieben. Wo steht, dass ein "Statiker" Vorgaben für den Brandschutz macht? Was ist der hier so oft beschworene und gerufene "Statiker" überhaupt? Wo kann man das lernen? "Statiker ist keine geschützte Berufsbezeichnung, jeder kann sich so nennen, wenn er will. Und bloß weil ich mich so nenne, bin ich nach den einschlägigen Bauordnungen, Verordnungen oder sonst was der einzelnen Bundesländer noch lange nicht berechtigt, irgendwas zum Thema Brandschutz nachzuweisen., was z. B. einer behördlichen Prüfung Stand hält.
 

Heener

ww-robinie
Registriert
19. September 2021
Beiträge
1.972
Ort
Thüringen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Sorry, das ist doch gelinde gesagt irgendein vermeintliches Halbwissen hin geschrieben. Wo steht, dass ein "Statiker" Vorgaben für den Brandschutz macht? Was ist der hier so oft beschworene und gerufene "Statiker" überhaupt? Wo kann man das lernen? "Statiker ist keine geschützte Berufsbezeichnung, jeder kann sich so nennen, wenn er will. Und bloß weil ich mich so nenne, bin ich nach den einschlägigen Bauordnungen, Verordnungen oder sonst was der einzelnen Bundesländer noch lange nicht berechtigt, irgendwas zum Thema Brandschutz nachzuweisen., was z. B. einer behördlichen Prüfung Stand hält.
...habe ich auch noch nicht gehört.
-
Wichtig wäre noch die Info: Ist es eine Mietwohnung oder privat?
Bei Bedenken kannst Du ja den Architekten bzw. Bauherren Hinweise geben oder vor Ausführung um Klärung bitten...
 

Mitglied 120553

Gäste
Sorry, das ist doch gelinde gesagt irgendein vermeintliches Halbwissen hin geschrieben. Wo steht, dass ein "Statiker" Vorgaben für den Brandschutz macht? Was ist der hier so oft beschworene und gerufene "Statiker" überhaupt? Wo kann man das lernen? "Statiker ist keine geschützte Berufsbezeichnung, jeder kann sich so nennen, wenn er will. Und bloß weil ich mich so nenne, bin ich nach den einschlägigen Bauordnungen, Verordnungen oder sonst was der einzelnen Bundesländer noch lange nicht berechtigt, irgendwas zum Thema Brandschutz nachzuweisen., was z. B. einer behördlichen Prüfung Stand hält.
Hast ja Recht :emoji_thinking: . Das wird natürlich noch vom amtlich zugelassen Prüfstatiker gegengezeichnet . Den habe ich zu Gunsten der Übersichtlichkeit doch glatt unterschlagen :emoji_cold_sweat: .
 

Mitglied 120553

Gäste
Wo kann man "amtlich zugelassener Prüfstatiker" werden? Die Leute sind Prüfingenieure für Standsicherheit.

Lass es gut sein , wir meinen doch das gleiche . In BW hießen sie damals Prüfstatiker . In Bayern vielleicht jetzt Prüfingenieur . Das ändert an der Vorgehensweise wenig .
 

Koljose

ww-kastanie
Registriert
14. Februar 2021
Beiträge
25
Ort
Marburg
Lass es gut sein , wir meinen doch das gleiche . In BW hießen sie damals Prüfstatiker . In Bayern vielleicht jetzt Prüfingenieur . Das ändert an der Vorgehensweise wenig .
Bezeichnung mal egal. Auch der Prüfinfenieur macht keine Vorgaben zum Brandschutz. Die macht die Bauordnung (Muster- bzw. Landesbauordnung) oder wenn es so etwas gibt das Brandschutzkonzept. Wer das überprüft und durchsetzt ist dann in unserem förderalen Staat sehr unterschiedlich.
 

U.Tho

ww-robinie
Registriert
18. November 2020
Beiträge
4.890
Alter
62
Ort
Thüringen
Mal nebenbei F-30 Dachgeschoßbekleidung - Rockwool hat ein Prüfzeugnis für die Zwischensparrendämmung für F-30 ohne sonstige Bekleidung, d.h. kann ich auch Holzpaneele drunterschrauben. Irgendwo in den Tiefen meiner Festplatte habe ich auch eine PDF dazu - hatte ich vor längerer Zeit mal angefordert als ich noch schwer mit Trockenbau beschäftigt war (über 15 Jahre).
 

Mitglied 24010 keks

Gäste
Also ich glaube, dass du am meisten Geld verdienst, wenn du zunächst den "Kunden" gut berätst. (Oder einfach freundlich ablehnst :emoji_wink:)
Mein Vorgehen wäre:
- sämtliche Unterlagen von der "Feuerwehr' anfordern was die da wirklich wollen und auf welchen Rechtsgrundlagen das basiert. (Ich hab noch nie gehört, dass bei einem normalen Wohnhaus Brandschutzanforderungen im DG gestellt werden - Aber Hamburg ist auch echt weit weg und da kann die Welt ganz anders ausschauen.)
- Dann die Empfehlung aussprechen, dass ein bauvorlageberechtigter den ganzen Ausbau legalisiert. Also Bauantrag usw. Wenn das jetzt keine totale Bruchbude ist, ist das i.d.R. kein großes Ding und schnell erledigt. (Es sei denn, irgendwelche Bauvorschriften stehen dem entgegen).
- frühestens dann würde ich anfangen zu arbeiten.

Ohne den "Aufriss" würde ich das niemals auf Rechnung machen...

Gruß Daniel

PS: aus beruflichem Interesse würde mich der offizielle Schriftverkehr dazu extrem interessieren... Falls du was dazu bekämest... Gerne PN. Ich garantiere, dass das absolut vertraulich behandelt wird!
 

odul

ww-robinie
Registriert
5. Juni 2017
Beiträge
8.242
Ort
AZ MZ WO WI F
Das ist das Stichwort.

Bei uns nicht. Da ist es die Planvorlageberechtigung. Bei dem Thema Förderalismus könnte ich drauf schlagen. Aber richtig. Wenn ich dann höre, wir brauchen mit der ganzen Welt Freihandelsabkommen. Aber innerdeutsch lebt die Kleinstaaterei mit ihrem ganzen Wasserkopf munter weiter...
 

Mitglied 24010 keks

Gäste
Bei dem Thema Förderalismus könnte ich drauf schlagen.
Frag mich mal! In Bayern darf ich bis Gebäudeklasse 3 alles planen und bauen, in NRW (meinem Heimatland wo ich noch ein Grundstück habe) nix! Joa... ist ja voll logisch weil in NRW die Statik und die Bauvorschriften sooooo ganz anders sind, dass ich das nicht könnte. Ja ne is klar! :emoji_wink:
 

brubu

ww-robinie
Registriert
5. April 2014
Beiträge
3.902
Ort
CH
Offenbar ist es bei euch schlimmer als bei uns. Wir haben zwar mehr Kantone als ihr Bundesländer, dafür braucht es bei uns nicht so viele "Berechtigte" sondern eher Leute die es richtig machen.
Gruss brubu
 
Oben Unten