Zustand nach Schleifen

Martina1991

ww-pappel
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Ich habe ihm ja bereits die Gelegenheit gegeben, aber er hat darauf beharrt, dass alles gut ist...
Ich werde eine andere Firma beauftragen, um den Boden nochmal neu zu schleifen.
 

wirdelprumpft

ww-robinie
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Darf man fragen wieviel m2 das sind?
Sind die schlechten Stellen in Bereichen wo wahrscheinlich Möbel stehen oder sieht die komplette Fläche so aus.
Das mit einlackierte Haar kann passieren und ist eigentlich recht gut zu entfernen sofern nicht an Stelle wo direktes Gegenlicht vorhanden ist.
Meine Vermutung, der hat stellen wo er Möbel vermutet nicht so sauber geschliffen, deshalb sieht er evtl. auch kein Grund zur Nachbesserung
So nach dem Motto da steht doch eh das Sofa, Schrank etc.
Aber es sollte eigentlich alles sauber geschliffen sein, dafür bezahlt man ja schließlich.
 

Martina1991

ww-pappel
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Darf man fragen wieviel m2 das sind?
Sind die schlechten Stellen in Bereichen wo wahrscheinlich Möbel stehen oder sieht die komplette Fläche so aus.
Das mit einlackierte Haar kann passieren und ist eigentlich recht gut zu entfernen sofern nicht an Stelle wo direktes Gegenlicht vorhanden ist.
Meine Vermutung, der hat stellen wo er Möbel vermutet nicht so sauber geschliffen, deshalb sieht er evtl. auch kein Grund zur Nachbesserung
So nach dem Motto da steht doch eh das Sofa, Schrank etc.
Aber es sollte eigentlich alles sauber geschliffen sein, dafür bezahlt man ja schließlich.
40qm.
Nein, da stehen nicht überall Möbel. Teilweise sind die Stellen auch mitten im Rsum.
Es wurden nicht nur Haare einlackiert, sondern auch viele, viele Staubkörner.
 

pedder

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Wer billig kauft, kauft zweimal.

Beweise sichern, schriftliche Weigerung einholen, nachzubessern, nächste - diesmal anständige - Firma beauftragen.
 

rhinelander61

ww-eiche
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Moin Martina,

Achtung, das mit der Ersatzvornahme - dem Beseitigen der Mängel durch eine andere Firma - ist nicht ganz ohne bzw. bedarf ggf. der Einhaltung einiger Formalitäten.
  1. Mängel schriftlich rügen und Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung (kalendarisch bestimmbares Datum).
    Bis zur Abnahme hat der Ausführende die Mängelfreiheit nachzuweisen - ab der Abnahme Umkehr der Beweislast, d.h. Du musst nachweisen, dass die Leistung mangelhaft ist - was angesichts der Kratzer, einlackierten Haare etc. kein Problem sein sollte, aber letztlich nur Scherereien bedeutet.
    Nötigenfalls darauf hinweisen, dass Du bei "fruchtlosem Verstreichen der Frist Ersatzmaßnahme durchführen wirst" - das ist dann aber schon das grobe Besteck.

  2. Wenn die Mängelbeseitigung abgelehnt wird und nicht bei der Mängelrüge die Ersatzvornahme angedroht wurde, schriftlich Nachfrist setzen und spätestens jetzt Ersatzvornahme ankündigen / androhen.
    Wenn Mängelbeseitigung nicht schriftlich abgelehnt wird, sondern nur mündlich unbedingt schriftliche Bestätigung hinterhersenden - etwa so "Hiermit bestätigen wir Ihre Aussage vom TT.MM.JJJJ, nach der Sie eine Mängelbeseitigung ablehnen...".
    Wichtig: alles schriftlich, d.h. rechtssicher dokumentieren. Wenn etwas besprochen wurde, dann schriftlich bestätigen.

  3. Wie ja bereits erwähnt ggf. Gutachter hinzuziehen. Wenn der Tünnes offiziell ein Gewerbe angemeldet hat ggf. Handwerkskammer hinzuziehen bzw. dort nach Gutachter fragen.

  4. Jetzt einen Dritten mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen, könnte insofern Probleme bereiten, wenn Du nachher das Geld von dem Tünnes wiederhaben möchtest und an Formalitäten scheiterst.
Nur zur Anregung.

Viel Erfolg.

HG Andreas
 

SebastianThiel

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Genau, wenn du jetzt einfach eine andere Firma machen lässt, ist der Schaden zwar weg aber du hast dem ersten Handwerker keine Chance zur Nachbesserung gegeben.
Aber so wie sich alles liest, willst du nur die Sache erledigt haben und buchst es als Lehrgeld ab.
 

Martin45

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Bei 28Euro und 40m2 sind das gut 1000Euro. Da ist hinterher (leider) der Gutachter teurer als das was zu holen ist. Von Anwalts und Weiteren Kosten noch nicht gesprochen. Bis du alle diese Kosten wieder bekommst ist ein langer Weg, der erstmal nicht sicher für dich ausgeht, egal wie klar es hier erscheint.
So ärgerlich, ich würde ihm nix zahlen, Mängelrüge etc. Bisschen abwarten und dann jemand anderen beauftragen.
 

Holzfummler

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Und dann? Wenn's dumm läuft, steht er bei dir in der Bude und fordert sein Geld. Darauf solltest du vorbereitet sein.
Moin, nur noch mit einem Zeugen den Typen reinlassen.
Gespräch mit Datum protokollieren.
Wenn er null Einsehen hat, dann rauswerfen und über Anwalt alles regeln lassen.
LG
Thomas
 

Martina1991

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Vielen Dank für eure Tipps!
Eine andere Frage: Ist es normal, dass der Boden nach 1,5 Wochen immer noch stark nach Lösungsmitteln o.ä. riecht?
 

dsdommi

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Bei der Handwerkskammer gibt es doch auch Schlichtungsstellen. Ich würde mich erst mal da hin wenden.
Ich hatte hier einen Terrassenbauer der Pfusch gemacht hat. Stellte sich aber erst nach paar Wochen raus. Nachbesserung Fehlanzeige. Also Gutachter und Klage.
Terrassenbauer hat schnell Insolvenz angemeldet und den Laden unter anderem Namen wieder auf gemacht.
Ich bin auf den Schaden sitzen geblieben.
Also wird dem schlechten Geld kein gutes hinterher und melde dich bei der Handwerkskammer.
Wenn er da überhaupt registriert ist
 
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