Wohnungseingangstür mit Stahlblech verstärken

Holz-Fritze

ww-robinie
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Doch, man merkt beim regelmässigen Lesen durchaus, wo jemand herkommt..

Jepp aber ich habe nun keinen Bock alle deine Beiträge zu lesen nur um zu prüfen ok der ist ein Fachmann.

Meine Güte wo ist das Problem ins Profil zu schreiben Beruf "Tischlermeister".
Es gibt sogar Foren da ist dies Voraussetzung zur Anmeldung.

Ich bin hier schon oft auch per PN auf elektrotechnische Probleme angeschrieben worden. Hätte ich nicht meinen Beruf angegeben wüßte kaum einer, dass ich dort professionelle Erfahrung und Kenntnisse habe.

PS. mich nervt es z.B. wenn sich Leute so zieren Ihren Beruf anzugeben :cool:
 

WinfriedM

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Und, nebenbei, dem TO damit auch ein gewisses Maß an Unfähigkeit.

Ah, jetzt verstehe ich. Wobei dann auch ein "Check mal die Bänder" mit einem "Du denkst wohl, ich bin blöd?" beantwortet werden kann. Wenn da jemand eine Empfindlichkeit hat, kann man eigentlich auf gar nichts mehr aufmerksam machen.

Aber du hast natürlich recht, wohl überlegt hätte ich wohl in der Tat keine Behauptung geschrieben, sondern hätte es eher als Frage formuliert.
 

tract

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Welcher Besserwisser hat denn hier ohne Wissen um die konkrete Situation geschrieben, die Bänder müssten UNBEDINGT auch getauscht werden?
.....
Und losgetreten wird die Grundsatzdiskussion mit der Unterstellung, dass die Bänder untauglich sind (sic!).
Solcher Umgang nervt mich dermassen, dass ich auch nur noch rudimentär höflich schreibe.

wenn Du aufmerksam gelesen hättest, dann wäre Dir, trotz Schaum vorm Mund :emoji_wink: , aufgefallen daß lediglich zwei Dinge angemerkt wurden:
a) Frage am Rande: Zarge und Bänder tragen die reichlich 20 kg Mehrgewicht?
und
b) Ohne neue Bänder oder zumindest einer neuen aufgeschraubten Sicherung ist so ein Blech ziemlich witzlos

beides sind berechtigte Einwände.
zu a)
Wäre es so eine Berliner Altbautür (nebenbei - in der Frage war kein Wort davon ob alt oder neu und welche Art)
Altberliner Haustür HD200-10
dann kämen mind. 25kg Gewicht hinzu (lt. Aussage sollte ja auch noch ein zus. Holzrahmen zugefügt werden)
Als Versandgewicht wird bei o.a. Tür 60kg angegeben, da wären 25kg zusätzlich schon nicht unerheblich.
Also kommt es auf die Ausführung und - ganz wichtig, den Ist-Zustand an. Denn sollte das tatsächlich eine Altbautür sein, dann sind die Sachen, wie die Formulierung bereits aussagt: alt
Ist es eine recht neue Tür, dann käme es allerdings genau so auf Ausführung und Zustand an.

zu b) das ist so falsch nicht. Denn 1,5mm Blech stellen schon ein recht stabiles Hindernis dar. Geht es nur um die Sicherung der Füllungen und der Rest ist richtig solide, dann muß man sich wohl nicht um eine Bändersicherung kümmern.
Wenn man allerdings anfängt mit Stangenschloß und 1,5mm Stahlbech eine Tür zu sichern - dann hat man bestimmt ein gehobenes Sicherheitsbedürfnis - und dann gehört die Verstärkung der Bänder mit dazu.


Schlußendlich ist es eine Sache der Örtlichkeiten.
Dünne Füllungen zu sichern ist sicher sinnvoll - andererseits liest man, daß nur die wenigsten Einbrüche über Glas- oder Holzfüllungen passieren. Macht halt auch viel Lärm.
 

WinfriedM

ww-robinie
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Wenn man allerdings anfängt mit Stangenschloß und 1,5mm Stahlbech eine Tür zu sichern - dann hat man bestimmt ein gehobenes Sicherheitsbedürfnis - und dann gehört die Verstärkung der Bänder mit dazu.

Das ist ein wichtiges Argument: Ist die Intention, für grundsätzlich mehr Sicherheit zu sorgen, dann gehört Schließblech und Bändersicherung mit dazu. Es sei denn, Berliner Bänder sind so massiv, dass die keinen Schwachpunkt darstellen.
 

Holzfummler

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Moin,
der Hinweis zu den Bändern ist nicht so ganz verkehrt.
Da ich vor kurzen rd 3 Std sehr detaillierten Ausführungen zum Einbruchschutz vorgestellt von der Kripo lauschen durfte,
ist die Tür inklusive Einbaurahmen und Verankerungsmöglichkeiten gesamtseitlich zu betrachten.
Schon manche Tür wurde einfach auf der Scharnierseite ausgehebelt.
Stangenschloss mit Querriegel, wenn die Verriegelungsdorne im entsprechend verankerten Aufnahmepunkte greifen, sollte dies verhindern.
Die HD 200-10 kann eine Haustür sein, kann aber auch eine Zimmertür sein. Da ich in Berlin großgeworden bin, habe ich viele alte "Wohnungszugangstüren" gesehen.
Da sich manchmal Kinder an die Klinken der Türen hängen, sollten die abgebildeten Bänder 25 kg Mehrgewicht verkraften.
Gruß
Thomas
kein Experte, lerne aber gerne von den vielen Profis dazu, auch wenn der Ton manchmal rau und etwas daneben ist.
 

yoghurt

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Hallo,
zunächst: Das geht hier alles weit über die eigentlich Frage hinaus!

Dann: Den TE, TischlerMak, hat zwar in seinem Profil "Auszubildender angegeben - das aber auch schon seit 2005!

Zur Tür: Die typische Berliner Gründerzeit-Wohnungseingangstür kann man ganz gut rundherum ertüchtigen:

- Bekleidung auf der Innenseite entfernen, dann im Schloss- und Bandbereichen möglichst große und dicke MPX-Stücke einbauen bzw. mit dem Futter verleimen. Diese kann man dann mit großen Schrauben tief in der Wand verdübeln. Schließblech und Aufschraubbänder werden dann im historischen Futter und mit diesen MPX-Stücken verschraubt.

- Aushängesicherungen nachrüsten,
- Stangenschloss, oder einfach auch mal eine Sicherheitsdrückergarnitur
- Ein Sicherheitsschließblech aus 3mm Stahl
- Tür mit 12mm MPX oder Stahlblech beplanken, bei MPX die Füllungen entsprechend auffüttern.
- Dann noch einen Schallex oder einen Kältefeind einfräsen
- Genutete Leisten mit Silikonschlauchdichtung von außen ins Futter...

So macht man die Tür sicherer und dichter und erhält die oftmals aufwendig verzierte zu den anderen Bauelementen passende historische Tür. Mit Denkmalschutz hat man in der Regel in Berliner Mietshäusern aus der Gründerzeit nix zu tun!

Wir haben hier trotz Weltkriegsbomben und Kahlschlagsanierungen in West und Ost immer noch unglaublich viel Gründerzeit-Architektur. Die dazugehörigen Bauelemente sind im Prinzip alle gleich!Deswegen kennen wir Berliner Tischler diese Sauce auswendig!
 

AhornBay

ww-esche
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Schönen guten Abend Yoghurt,

nun kriege ich Deinen letzten Post ("Mit Denkmalschutz hat man in der Regel in Berliner Mietshäusern aus der Gründerzeit nix zu tun!") mit #8 aber nicht mehr zusammen, wo Du schreibst, dass "Zunächst genießen die Dinger Bestandsschutz, welche Änderungen dann zulässig sind ist mir aber zugegebenermaßen nicht bekannt."

... was denn nu? Geschützt oder nicht und durch wen/was?

Herzliche Grüße

Tom
 

yoghurt

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Hallo Tom,
mit Bestandsschutz meinte ich lediglich, dass Wohnungstüren von 1900 nicht den heutigen Anforderungen genügen müssen. Wie auch alle möglichen anderen Bauwerke - im Allgemeinen - den Regeln ihrer Erbauungszeit genügen mussten aber eben nicht den aktuellen. Interessant wird es immer, wenn man den vorhandenen Zustand verändert, aber eben da ist mir nicht bekannt, dass eine überarbeitete Tür dann modernen DIN/CE-Normen bzw. Anforderungen genügen müsste.

Denkmalschutz ist eine andere Baustelle.
 

Time_to_wonder

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Bestandsschutz bezog sich sicher eher auf meine Frage zum Brandschutz und ist ein baurechtliches Thema. Demnach dürfen Bauteile und Anlagen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals gültigen Normen entsprochen haben, weiterbetrieben werden, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen, keine größeren Veränderungen vorgenommen werden und keine neuere Norm eine Umrüstung fordert.

Hintergrund ist die aktuelle Anforderung der brandschutztechnischen Trennung einzelner Nutzungseinheiten, die mit einer Gründerzeittür nicht erfüllt werden kann. Meist sind die Decken und die Treppen in solchen Häusern auch aus Holz (oder?), so dass hier manchmal mit Brandmeldetechnik und einer RWA (Rauchabzug) kompensiert wird.
 

Sägenbremser

ww-robinie
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Köln
Um das hier in NRW auch mit einer echten
Abgeschlossenheiterklärung zu erlangen ist
es heute zwingend erforderlich die Eigentum-
ebenen branntschutzgerecht abzugrenzen.

Für das Treppenhaus reicht da wirklich noch
eine rauchgerechte Fensterverriegelung. Im
Zwischendeckenbereich ist das beim Umbau
auf Teileigentum leider so nicht mehr möglich.

Ist bittere Realität, wir reissen da die intakten
Zwischendecken heraus und danach ist Beton.

Lustiger Weise ist das keine Auflage wenn ich
das Wohnhaus weiterhin nur vermieten will.
Da gilt halt der alte Bestandsschutz im vollen
Umfang. Ich hab das in der Form hier in einem
über 100 Jahre altem Haus. Wenn ich nur eine
Etage als Eigentum verkaufen wollte, würde ich
die angrenzenden Decken/Böden in der Form in
der heutiger Brandschutzform ausführen müssen.

Warum das so hier gehandhabt wird, ist mir schon
etwas fremd, aber anscheinend ist hier Besitzrecht
unterhalb des Eigentumsverhältnis angesiedelt.

Gruss Harald
 

AhornBay

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Schönen guten Morgen in die Runde,

ach so. Dann ist das natürlich eine ganz andere Nummer mit dem Denkmalschutz - in Berlin.

Ich bin da ja nur und erst durch den Beitrag von Yoghurt drauf gekommen und hab mich schon gewundert, warum dazu noch keiner was geschrieben hat iSv "da solltest du auch drauf achten". So passt's ja.

Ein kleiner Schwank aus unserem Leben und der Handhabung in Bayern:
Mit meiner Frau hatten wir Anfangs eine kleine Wohnung in einem Altbau. Die Türen in dem Mehrfamilienhaus (10 Parteien) sollten im Treppenhausbereich (d.h. die Seite zum Treppenhaus hin) neu gestrichen werden. Das Haus steht nicht "richtig" unter Denkmalschutz, "genießt" aber einen xyz-Schutz, der zur Folge hat, dass wir auch bei solchen Maßnahmen die Behörde über geplante Maßnahmen informieren mussten. Das Ende vom Lied war, dass die Türen nicht, wie vorgesehen einheitlich in Blau gestrichen werden durften sondern im bisherigen Grün (und wir noch durchaus beschäftigt waren, das zur bisherigen Farbe passende zu finden).

Manchmal hat man fast den Eindruck, dass man sich Probleme sucht, wenn's zu wenige gibt...

Herzliche Grüße

Tom
 
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