Hallo allerseits!
Hier wurde gefragt wie es in professionellen Schreinereien gehandhabt wird: "Kommt drauf an".
Ziele sind eigentlich immer die gleichen:
- Verhindern eines Brandes
- Erkennung eines Brandes
- Möglichkeiten der Selbstrettung
- Verhindern der Ausbreitung von Rauch und Feuer
- Fremdrettung ermöglichen
- Brandbekämpfung (durch die Feuerwehr) ermöglichen
So, jetzt zum einzelnen:
"Verhindern eines Brandes":
Strom ist immer wieder für einen Brand gut:
Alles was nicht gebraucht wird abschalten,
ordentliche Elektroinstallation
E-Installation "warten": Sprich wenn man irgendwo etwas sieht was nicht mehr ok aussieht, es es das auch vermutlich nicht mehr.
Über Öl-Lappen wurde schon geschrieben
und über heiße Späne wurde auch schon geschrieben.
Zunächst will man ja kein Holz verkohlen. Also Scharfes Werkzeug und so beachten.
kritische Geräte in einen Metall-Eimer absaugen. Mit etwas Glück brennen nur die Späne darin ab. Gibt es auch entsprechend zertifiziert...
Erkennung eines Brandes:
Natürlich ist eine ordentliche Brandmeldeanlage (DIN 14675 und VDE 0833 konform) eine gute und zuverlässige Sache. Darin wird die Betriebssicherheit bei Stromausfall ebenso geregelt wie die technische Minimierung von Falsch- und Täuschungsalarmen.
Aber was will man denn erreichen?
Wenn es im Keller brennt will man es außerhalb des Kellers mitbekommen. Auch bei einer Normkonformen Brandmeldeanlage ist dann üblicherweise nicht mehr an einen eigenen Löschverzuch zu denken. Man will es mitbekommen, damit man im besten Fall selbst das Gebäude verlassen kann (Selbstrettung) oder man durch einen frühen Notruf der Feuerwehr etwas mehr Zeit gibt einen zu retten.
Hitzemelder (Temperatur-Maximal und besser Temperatur-Differential-Melder) wären eine brauchbare, günstige Sache.
Verhindern der Rauch- und Brandausbreitung:
Je nach Bundesland, Genehmigungsdatum und Gebäudeart müssen die Decken vom Keller nach oben Feuer für eine bestimmte Dauer wiederstand leisten. Das bedeutet, man darf nicht "mal eben" ein Kabel durchlegen.
Eine Brandschutztür zum Keller kann auch vorgeschrieben sein.
Eine ordentliche, möglichst Brandschutz-, Tür zum "Werkstatt-Keller" ist natürlich auch wichtig.
Hilft natürlich nur, wenn die Tür zu ist.
Fremdrettung ermöglichen:
Bis auf ein Einfamilien-Häusern fordern die Bauordnungen sinngemäß, dass man wenn man selbst nicht mehr raus kann und es in einer anderen Wohnung oder im Keller brennt, die Feuerwehr gute Chancen hat einen zu retten.
Üblicherweise klappt das auch. Wie man aus der eienen Wohnung (oder dem einfamilienhaus) raus kommt, ist das eigene Problem (nach den Bauordnungen).
Jetzt noch etwas zum Thema "Feuerlöscher":
Wasserlöscher gibt es auch. Meiner Meinung nach unnötig. Alles, was man mit wasser Löschen kann, geht mit den Schaumlöschern auch. Nur besser.
Pulver ist, wie beschrieben, ebenfalls eine sehr gute Sache. Hat vorteile dass man es nicht so zielgerichtet anwenden muss und dass man einen Pulver-Feurlöscher üblicherweise fast hinterher geworfen bekommt.
Die Sauerei ist groß. Die Folgen eiener Löschversuche fallen auch der Hausratversicherung zur Last. Auch wenn der Sachbearbeiter bei der Meldung "Es hat gebrannt. War aber nicht schlimm. Ich konnte es mit einem Pulverfeuerlöscher selbst löschen" vermutlich nach dem Auflegen in die Tischkante beißt....
Noch etwas zu Versicherungen:
Im privaten Bereich ist üblicherweise alles in Ordnung, was nicht gesetzlich oder von der Versicherung explizit verboten ist.
Was im Gebäude erlaubt ist, regeln u.a. die Bauordnungen. Davon gibt es in jedem Jahr jede Menge, den Maßgeblich ist, nach welcher das Gebäude genehmigt wrude. Und zwischen unterschiedlichen Gebäudearten gibt es natürlich auch Unterschiede.
Dann sind wir noch nicht beim Versicherungsrecht. Baurecht ist im Bezug auf Brandschutz schon kompliziert genug, da brauche ich den Rest nicht für

Schriftliche Antwort der Versicherung schaft Sicherheit. Zumindest bezüglich auf diese Versicherung.
Garagen sind klar zweckbestimmte Räume beziehungsweise Gebäude für das Abstellen eines PKW. Da ist es einfach ob man dort eine Schreinerei einrichten darf oder nicht (zumindest nach Bauordnung).