Wie halten die Professionellen es mit dem Brandschutz?

RockinHorse

Gäste
Guuden,

keine Ahnung wie es die Professionellen mit dem Brandschutz halten,
evtl. geben die einschlägig tätigen Damen Auskunft! :emoji_wink:)
(Musste bei der Überschrift jetzt einfach so sein, sorry!)

der ist guuuut.
thumbs-up-emoji.png
 

ManSch

ww-nussbaum
Registriert
4. Januar 2016
Beiträge
95
Hallo allerseits!

Hier wurde gefragt wie es in professionellen Schreinereien gehandhabt wird: "Kommt drauf an".

Ziele sind eigentlich immer die gleichen:
- Verhindern eines Brandes
- Erkennung eines Brandes
- Möglichkeiten der Selbstrettung
- Verhindern der Ausbreitung von Rauch und Feuer
- Fremdrettung ermöglichen
- Brandbekämpfung (durch die Feuerwehr) ermöglichen


So, jetzt zum einzelnen:


"Verhindern eines Brandes":

Strom ist immer wieder für einen Brand gut:
Alles was nicht gebraucht wird abschalten,
ordentliche Elektroinstallation
E-Installation "warten": Sprich wenn man irgendwo etwas sieht was nicht mehr ok aussieht, es es das auch vermutlich nicht mehr.
Über Öl-Lappen wurde schon geschrieben
und über heiße Späne wurde auch schon geschrieben.
Zunächst will man ja kein Holz verkohlen. Also Scharfes Werkzeug und so beachten.
kritische Geräte in einen Metall-Eimer absaugen. Mit etwas Glück brennen nur die Späne darin ab. Gibt es auch entsprechend zertifiziert...


Erkennung eines Brandes:

Natürlich ist eine ordentliche Brandmeldeanlage (DIN 14675 und VDE 0833 konform) eine gute und zuverlässige Sache. Darin wird die Betriebssicherheit bei Stromausfall ebenso geregelt wie die technische Minimierung von Falsch- und Täuschungsalarmen.
Aber was will man denn erreichen?
Wenn es im Keller brennt will man es außerhalb des Kellers mitbekommen. Auch bei einer Normkonformen Brandmeldeanlage ist dann üblicherweise nicht mehr an einen eigenen Löschverzuch zu denken. Man will es mitbekommen, damit man im besten Fall selbst das Gebäude verlassen kann (Selbstrettung) oder man durch einen frühen Notruf der Feuerwehr etwas mehr Zeit gibt einen zu retten.
Hitzemelder (Temperatur-Maximal und besser Temperatur-Differential-Melder) wären eine brauchbare, günstige Sache.


Verhindern der Rauch- und Brandausbreitung:

Je nach Bundesland, Genehmigungsdatum und Gebäudeart müssen die Decken vom Keller nach oben Feuer für eine bestimmte Dauer wiederstand leisten. Das bedeutet, man darf nicht "mal eben" ein Kabel durchlegen.
Eine Brandschutztür zum Keller kann auch vorgeschrieben sein.
Eine ordentliche, möglichst Brandschutz-, Tür zum "Werkstatt-Keller" ist natürlich auch wichtig.
Hilft natürlich nur, wenn die Tür zu ist.


Fremdrettung ermöglichen:

Bis auf ein Einfamilien-Häusern fordern die Bauordnungen sinngemäß, dass man wenn man selbst nicht mehr raus kann und es in einer anderen Wohnung oder im Keller brennt, die Feuerwehr gute Chancen hat einen zu retten.
Üblicherweise klappt das auch. Wie man aus der eienen Wohnung (oder dem einfamilienhaus) raus kommt, ist das eigene Problem (nach den Bauordnungen).


Jetzt noch etwas zum Thema "Feuerlöscher":

Wasserlöscher gibt es auch. Meiner Meinung nach unnötig. Alles, was man mit wasser Löschen kann, geht mit den Schaumlöschern auch. Nur besser.
Pulver ist, wie beschrieben, ebenfalls eine sehr gute Sache. Hat vorteile dass man es nicht so zielgerichtet anwenden muss und dass man einen Pulver-Feurlöscher üblicherweise fast hinterher geworfen bekommt.
Die Sauerei ist groß. Die Folgen eiener Löschversuche fallen auch der Hausratversicherung zur Last. Auch wenn der Sachbearbeiter bei der Meldung "Es hat gebrannt. War aber nicht schlimm. Ich konnte es mit einem Pulverfeuerlöscher selbst löschen" vermutlich nach dem Auflegen in die Tischkante beißt....


Noch etwas zu Versicherungen:

Im privaten Bereich ist üblicherweise alles in Ordnung, was nicht gesetzlich oder von der Versicherung explizit verboten ist.
Was im Gebäude erlaubt ist, regeln u.a. die Bauordnungen. Davon gibt es in jedem Jahr jede Menge, den Maßgeblich ist, nach welcher das Gebäude genehmigt wrude. Und zwischen unterschiedlichen Gebäudearten gibt es natürlich auch Unterschiede.
Dann sind wir noch nicht beim Versicherungsrecht. Baurecht ist im Bezug auf Brandschutz schon kompliziert genug, da brauche ich den Rest nicht für :emoji_slight_smile:
Schriftliche Antwort der Versicherung schaft Sicherheit. Zumindest bezüglich auf diese Versicherung.
Garagen sind klar zweckbestimmte Räume beziehungsweise Gebäude für das Abstellen eines PKW. Da ist es einfach ob man dort eine Schreinerei einrichten darf oder nicht (zumindest nach Bauordnung).
 

WinfriedM

ww-robinie
Registriert
25. März 2008
Beiträge
25.083
Ort
Dortmund
Lustig wirds, wenn man einen kleinen Motorbrand beim Auto mit Pulver löscht. Hat eine Bekannte gemacht, fast neuer Wagen Totalschaden... Viele Schäden enstehen da vor allem noch Monate oder Jahre später, bis das Pulver seine Wirkung entfaltet hat.

Ich hab die Pulverlöscher auch alle durch Schaumlöscher ersetzt. Und für Elektronikbrände hab ich noch einen CO2-Löscher. Der richtet keinerlei Schaden an.
 

RockinHorse

Gäste
Ich ziehe mal mein Resümee.

Meine Ansicht:
Für die private Hobbywerkstatt liegt es im eigenen Ermessen, ob überhaupt und wenn, in welchem Umfang der Brandschutz betrieben wird.

Von dieser Ansicht habe ich mich ganz klar verabschiedet. Bedingt durch meine Recherchen und den (offiziellen) Erläuterungen (hier: http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien...erloescher_art_apl.pdf?__blob=publicationFile) fühle ich mich verpflichtet, geeignete Geräte anzuschaffen, schon um einem möglichen Vorwurf der Fahrlässigkeit zuvor zu kommen.

Richte ich mich nach den Vorgaben für einen gewerblichen Betrieb, so komme ich nicht unter einen Wert von 18 LE, auch wenn als Fläche nur 5 qm zugrunde gelegt werden. Da als Werkstoff in der Hauptsache Holz verarbeitet wird, sollte ich mich nach der Brandklasse A richten. Für meine 50 qm würde ich als Löschleistung 34A vorsehen, obwohl die 18 LE damit nicht zu erreichen wären, muss ich als Privater schließlich auch nicht.

So habe ich gelernt, dass die Frage, nach der Anzahl der notwendigen LE (Löscheinheiten) erst später beantwortet werden kann. Zunächst ist die Zuordnung zur Brandgefährdung zu treffen: geringe, mittlere oder große Bandgefährdung. Bei einer Werkstatt mit Holzverarbeitung besteht IMMER große Bandgefährdung. Diese Zuordnung legt mich laut dem o.g. VBG-Faltblatt eindeutig auf mindestens 18 LE fest. Während die Tabelle im VBG-Faltblatt sich eher willkürlich gibt, stellt das nachfolgende Diagramm die Beziehungen auf ein eindeutiges Fundament.

attachment.php

Quelle: http://www.vds-industrial.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2001_web.pdf

Zu einem Feuerlöscher mit Aufladung habe ich mich schon durchgerungen, da offensichtlich der Wartungsaufwand wesentlich geringer ist und, was wesentlich ist, dass die Gefahr des Versagens im Anwendungsfall um ein Vielfaches geringer ist. Was bleibt, ist die Auswahl, ob Schaum oder Pulver, wobei ich zu Schaum tendiere.

Meine Frage, die ich aber nicht nur an die Professionellen richte, wie sieht es bzgl. der Wartung bei Schaumlöschern aus? Kann man die ggf. auch selbst ausführen, da ja nur das Auswechseln des Löschmittels erforderlich ist? Meinen kritischen Bedarf sehe ich hauptsächlich im Bereich der Fräse, sollte ich lieber 2 kleine Geräte anschaffen?

Laut VBG-Faltblatt - Besteht die Gefahr des Brandes von festen, glutbildenden Stoffen, sind Feuerlöscher der Brandklasse A geeignet. Zum Löschen von Bränden von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen sind Feuerlöscher der Brandklasse B einzusetzen. - muss ich nach den Feuerlöschern Ausschau halten, die für Brandklasse A geeignet sind.

Bei der Frage ob Pulver oder Schaum bleibe ich bei Schaum. Die Entscheidung für Schaum wird ganz klar favorisiert, da extreme Folgekosten entstehen, wenn das Pulver, dass die Korrosion fördert, nach einem Löschversuch beseitigt werden muss.

Feuerlöscher mit Aufladung sind zwar teurer. Da die preiswerten Pulverlöscher eh vom Tisch sind, spielt hier nur noch die Frage der Zuverlässigkeit eine Rolle. Die Frage der Selbstwartung ist aber auch vom Tisch. Die Zuverlässigkeit erreicht offensichtlich aus technischen Gründen bei Feuerlöschern mit Aufladung einen wesentlich höheren Grad als bei "normalen" Feuerlöschern.

Bliebe noch die Frage der Größe bzw. der Größen zu beantworten. Es werden wahrscheinlich 2 Feuerlöscher werden. Ob gleiche Größe oder unterschiedlich groß, zu dieser Entscheidung habe ich mich noch nicht durchgerungen.
 

predatorklein

ww-robinie
Registriert
24. März 2007
Beiträge
7.864
Ort
heidelberg
Moin
@ RockinHorse

Gestern war bei uns der Brandsachverständige unserer Stadt .
Grund : Umwandlung unserer 50 m² Büroräume in Wohnraum .
Brandschutztechnisch nicht so schweirig , F 30 mit Gipskarton reicht , Stahlträger der Bühne müßen verkleidet werden .
Nutzungsänderung bei der Gemeinde , wir sollen eine " Betriebswohnung " draus machen , wäre am einfachsten .
Mal kucken :emoji_slight_smile:

Den hab ich auch gleich zu einer anstehenden Vermietung meinerseits im Januar an Studenten befragt .
Und zu deiner Geschichte auch :emoji_wink:

Sein Tip :
ruf beim zuständigen Sachverständigen deiner Stadt an , der kommt und kuckt , mit großer Wahrscheinlichkeit kostenlos !
Und hol deinen Versicherungsfuzzi mit ins Boot .
Lt. dem Sachverständigen nutzen dir 100 Feuerlöscher nichts wenn deine Versicherung es ablehnt zu regulieren weil du die Räumlichkeiten zweckentfremdet genutzt hast .

Alles andere ist seinen Worten nach ein Werkeln nach dem Motto " es wird schon nichts passieren " .
Was in 99 % der Fälle auch so abläuft , Pech aber wenn man selbst Fall 100 ist :emoji_frowning2:

Gruß
 
Oben Unten