Werkstatt mit Stromerzeuger betreiben

gonger

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Wer sollte mir denn auf meinem Grundstück eine Werkstatt verbieten?
 

schrauber-at-work

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Im Falle eines Neubaus und der Deklaration der "Garage" als Werkstatt geht das evtl. schon. Allerdings gelten dann ganz andere Abstände zur Grenze/ zum Nachbarn etc.
Bauordnung ist kein ganz triviales Thema. Wenn Du ein Bestands-Anwesen ohne Bebauungsplan findest gestaltet es sich meist einfacher. In heutigen Neubaugebieten wirst sowas aber nicht finden, da ist nahezu alles gesetzlich über den Bebauungsplan geregelt.
 

pixelflicker

ww-robinie
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Ich kann und will aber nicht bei jedem Umzug erst Mal für einen Elektriker bezahlen, der mir etwas zur Verfügung stellt.
Naja, ein Generator der Drehstrom liefert dürfte dir ein Vielfaches kosten wie ein Elektriker, der dir ein Kabel legt. Da würde ich auch eher eine saubere Installation machen lassen. Dem Garagenbetreiber stört das sicher nicht, den seine Garage wird ja eher aufgewertet und es kostet ihm nichts.
 

Komihaxu

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Ich werde mir jetzt wahrscheinlich eine Garage mieten. Am Telefon sagte man mir, dass 10A Sicherungen verbaut sind.
Wenn ich mir jetzt anschaue, dass die Metabo HC 260 mit dem 2,2kw Motor 2200 Watt braucht, dann haben wir ja schon 9,57A .
Wenn dann jetzt noch eine Absaugeinrichtung dazu kommt, dann sind wir ja über den 10A.
Ich kann aus Erfahrung sprechen:
Mafell Erika 85 EC und Festool Staubsauger.
Nennleistungen: 2500 W + 1400 Watt = 3900 Watt

Das ganze betrieb ich eine Zeit lang an einer B10 Sicherung. 10x230V = 2300 Watt.

Rein rechnerisch ist es also unmöglich, dass die Sicherung hält. Da die Erika aber einen Sanftanlauf hat, ging das ganze. Ich konnte dünne Platten und Leisten problemlos sägen. Die Sicherung ist nur rausgeflogen, wenn ich die Leistung der Säge wirklich abgerufen habe. 50mm Eichenbohlen - da war nach 10 Sekunden sägen die Sicherung raus.
 

FredT

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Bei der Garage hätte sich das doch fix amortisiert, auch, wenn man den Vertrag nicht nur über 12 Monate macht. Und wenn der vermieter das nicht ablösen wollte, wird das Kabel mit der Installation gekappt und beim nächsten eingebaut. So werd ich das bei meinem Keller machen; Schnitt hinter dem ersten wanddurchbruch.

Grüße
 

Michael_HB

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Ich habe ein paar Monate lang, bis zum Anschluß ans Stromnetz, meine Baustelle mit einem Generator versorgt. (War ein Inverter für "sauberen" Strom, ca. 1.000 €.) Die einzige Maschine, die ich damals brauchte, war eine Makita Säbelsäge mit ca. 1400 W. Das ging, allerdings mit Anlaufstrombegrenzer, um den empfindlichen Inverter nicht zu schädigen. Ab und zu hatte ich einen 1,6 kW Heizstrahler angeschlossen und natürlich Licht. Es ging, war aber eine Krücke — und, nicht zu unterschätzen, eine Krawallkiste. Stand im Nebenraum hinter einer dünnen Wand auf einer massiven, mit Schaumstoff entkoppelten Platte (Abgas natürlich herausgeleitet) und hat trotzdem genervt. Weiterhin nicht zu unterschätzen sind die Spritkosten. Ich habe die Berechnung nicht mehr, aber die Kilowattstunde kostete schon sehr deutlich mehr als die "normale" aus dem Netz. Einen solchen Anschluß an ein Mietobjekt legen zu lassen, wäre natürlich Unsinn. Aber richtig glücklich würde man mit einem erschwinglichen Generator auch nicht.
 

gonger

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Ja das wird halt die Frage sein.
Ich werde mir jetzt am Freitag die HC 260 holen und dann alleine an der Sicherung ausprobieren.
Dann werde ich einfach schauen ob das mit der Absauganlage auch noch gemeinsam funktioniert, oder nicht.
Dann würde mir halt nichts anderes übrig bleiben als nach dem Abricht- /Sägevorgang abzusaugen.
Wenn mir das dann zu blöd wird, dann müsste ich über einen Generator nachdenken.

Über eine zweite Leitung denke ich gerade nicht nach, da der Garagenbetreiber an sich was gegen eine primäre Werkstatt in der Garage hat.

Naja, ein Generator der Drehstrom liefert dürfte dir ein Vielfaches kosten wie ein Elektriker, der dir ein Kabel legt. Da würde ich auch eher eine saubere Installation machen lassen. Dem Garagenbetreiber stört das sicher nicht, den seine Garage wird ja eher aufgewertet und es kostet ihm nichts.

Und genau deswegen verzichte ich auf Geräte mit Drehstrom.

Der Bebauungsplan, wenn Du in einem B-Plan-Gebiet baust. Oder die Definition Deiner Kommune, welche Art von Gebiet Du gemäß Baunutzungsverordnung-BauNVO bebaust.

Die Frage ist halt, was die Definition einer Werkstatt ist. Nur weil ich jetzt eine Kreissäge und ein Abricht und Dickenhobel habe, ist das ja nicht gleich eine Werkstatt, verglichen zu dem gewerblichen Bereich.
 

schrauber-at-work

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Moin,
Über eine zweite Leitung denke ich gerade nicht nach, da der Garagenbetreiber an sich was gegen eine primäre Werkstatt in der Garage hat.
Na da bin ich ja mal gespannt wie lange er Dich da werkeln lässt. So ein ADH ist schon ein ganz schöner "Krawallbruder", mit angeschlossener Absaugung macht mein kleiner Flottjet fast wie ein Startendes Triebwerk :emoji_smirk:

Die Frage ist halt, was die Definition einer Werkstatt ist. Nur weil ich jetzt eine Kreissäge und ein Abricht und Dickenhobel habe, ist das ja nicht gleich eine Werkstatt, verglichen zu dem gewerblichen Bereich.

Falsch herum! Die Frage ist was die Definition einer "Garage" ist.

Lies mal hier.

http://www.sueddeutsche.de/geld/kein-platz-fuers-auto-rumpelkammer-statt-garage-1.3463220

Aber wie immer: Wo kein Kläger da kein Richter.

Gruß SAW
 

pixelflicker

ww-robinie
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So ein ADH ist schon ein ganz schöner "Krawallbruder", mit angeschlossener Absaugung macht mein kleiner Flottjet fast wie ein Startendes Triebwerk :emoji_smirk:
Erst recht, wenn da auch noch ein Generator dranhängt. :emoji_wink:

Wegen der Nutzung würde ich mir wenig Sorgen machen. Es gibt so viele, die Garagen als Werkstatt nutzen. Da müsste es schon jemand arg auf dich abgesehen haben. Statt vom Amt dürfte in diesem Fall eher Einspruch vom Vermierter kommen, wie sich das so anhört.
 
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