Macchia

ww-robinie
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und wenn es hier eine Antwort gäbe,
würde man dann im Schadensfall sagen, ...aber, aber im Forum xy hat man mir gesagt das....

Wenn mir die Frage im Magen liegen würde, dann hüpf ich übern Schatten und
bitte um schriftliche Klärung von Versicherung und Rechtshilfe.

Beim geringsten Zweifel kommt keiner in die Werkstatt der mehr machen möchte als Laubsägearbeiten.
(bleibt zu hoffen, dass er nicht ausrutscht und mit dem Auge im Queranschlag der TKS hängen bleibt)

Auch wenn es egoistisch ist, bei mir macht keiner was an Maschinen.
Ausleihen tu ich auch nichts.

und einem guten Kumpel baue ich sein Zeug für ne Flasche Bier.
 

seschmi

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Und die Antwort müsste nein lauten.

Damit ist für den Arzt die Sache erstmal erledigt. Er kreuzt das so an, und die Rechnung geht an die Krankenkasse.

Allerdings kann es sein, dass der Sachbearbeiter dort denkt: „Formatkreissäge? Das hört sich gewerblich an“ und entsprechende Nachforschungen anstellt. Ziel ist dann, die Kosten an die BG abzugeben. Für den Verletzten wäre das übrigens auch besser, weil die Leistungen der BG deutlich über die der Krankenkasse hinausgehen. Natürlich nur, wenn er dort versichert ist und es wirklich gewerblich war.

Dann kann es ganz verschieden weitergehen. Wenn es wirklich privat war, zahlt in der Regel die Krankenkasse. Um da den Besitzer der Kreissäge in Regress zu nehmen, müsste er schon der Unfallverursacher sein, und in der Regel passiert das nur, wenn es ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt (entweder Strafverfahren oder zivilrechtlicher Schadensersatz, Schmerzensgeld etc).

Das hängt auch alles stark von der Höhe der Rechnung ab: Wurde da nur eine Schnittwunde genäht, oder geht es um jahrelange Pflege, Reha oder ähnliches? Je nachdem ist die Motivation der Krankenkasse sehr unterschiedlich. Die Hürden sind da relativ hoch.

Das ist die Situation bezüglich der Behandlungskosten. Schmerzensgeld etc ist etwas anderes, da kenne ich mich nicht aus.
 

FredT

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TSM mag ja ganz sinnvoll sein. Ich habe sowas im Studium gelernt, keinen Schein dafür, und durfte trotzdem in der Schule lehren. Inzwischen habe ich Berufspraxis auf -zig Gebieten, wie das so als Rentner eben ist. Und eben auch ein gehörig Maß an Wissen, Können, Gefährdungseinschätzung, Fehleranalytik etc dabei gelernt und anders angeeignet. Da muß man dann auch selbstbewußt und verantwortungsbewußt, aber auch gut selbsteinschätzend(!) an Maschinen und Vorrichtungen gehen. Und auch Leute, auch im Freundeskreis, einschätzen können. Arbeiten dürfen die ja alle, auch allein. Ich als Maschinist muß dann aber auch die Traute haben, mir was zeigen zu lassen, oder andersrum, jemandem was zu zeigen. Und auch an meinen Maschinen, eben mal das eine oder andere für andere "schnell" (nicht als Geschwindigkeit) zu machen.
Gesunder Menschenverstand beidseitig war noch nie verkehrt.
 

Vaultdoor

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Allerdings kann es sein, dass der Sachbearbeiter dort denkt: „Formatkreissäge? Das hört sich gewerblich an“ und entsprechende Nachforschungen anstellt.

Ich weiß ja nicht, wie genau die Leute da nachfragen, aber falls da nicht sofort nach dem Modell und der genauen Bezeichnung und was weiß ich nicht alles gefragt wird, sagt man natürlich nicht "Ich habe mir mit einer Altendorf F90, mit 7,5kW und tollem Sonderzubehör in den Finger gesägt!" sondern eher "ich habe mir mit einer Kreissäge in den Finger gesägt".
 

VENEREA

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Spätestens im Krankenhaus wird da natürlich sehr genau nachgefragt. Hatte mir mal in den Finger gefräst. Da musste ich alles angeben.

Gruß Sebastian
 

uli2003

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Interessantes Szenario. Kommt sicher auch mal in der Realität vor.

Es ist in keinem Fall ein Arbeitsunfall. Die BG ist hier auch nicht zuständig. Der Inhaber des Betriebes ist für seine! Beschäftigten verantwortlich, nicht für Fremde.
Er kann jedoch für Fremde unter Umständen in die Haftung genommen werden, wenn seine Gerätschaften unsicher sind oder er unzulässige Arbeiten zulässt - sofern er vorher mit dem Fremden entsprechende Regularien vereinbart, und dieser nicht ungefragt die Maschinen bedient hat.

In Mietwerkstätten wird sicherlich eine Vereinbarung unterschrieben werden müssen, welche den zulässigen Umfang der Arbeiten beschreibt und auch Versicherungen fordern wird. Auch kann dort ein Maschinenschein gefordert sein.
 
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Maho68

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Und warum fragst du mich das nicht einfach?



Und mich hat einfach nur interessiert, was in einem von mir dargestellten hypothetischen Szenario haftungstechnisch los ist. Da ist nichts Verbotenes dabei.
Fragen ist besser als waghalsige Abenteuer eingehen .
wenn du einem freund ein gefallen tun willst, arbeite du selber für Ihn an der Maschine und halt die Hand auf oder auch nicht.
Keinesfalls Fremde(auch gute Kumpels können schnell zu Feinden werden, wenn sie langfristig arbeitsunfähig werden) an deine Maschine lassen !!
Im zweifel bist Du der Dumme und geräts zumindest in Mithaftung ,auf jeden fall Ärger/rechtsstreitigkeiten ohne Ende.
Ich war auch mal in so einer prekären Situation.
Liess mein damaligen Vermieter "meiner" werkstatträumlichkeiten-ein selbstständiger Maler mit angeblichen Holztechnischen kenntnissen -an meine Tischfräse-prompt hat er sich verletzt und ich fuhr ihn ins Krankenhaus.
Ist keine BG aufgetaucht und hat mich in haftung genommen .
Er konnte weiterarbeiten! das hätte auch anders ausgehen können :emoji_head_bandage::emoji_fearful::emoji_nerd:
Ich hatte eine ziemlich neue Panshans Typ 240 mit allen Sicherheitsfeatures.
 
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