Vaultdoor

ww-robinie
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Moin zusammen!

Angenommen ein Kumpel ist bei mir in der Werkstatt und bastelt mit mir zusammen irgendwas. Nun lass ich ihn an meiner Tischkreissäge arbeiten, habe ihm natürlich gesagt, dass er vorsichtig sein soll und all diese Dinge. Er sagt "kein Thema, ich pass schon auf". Es kommt, wie es kommen musste; er verkantet sein zu sägendes Teil und landet schlussendlich mit den Händen im Sägeblatt. Ich stehe daneben und kann nur noch den Notarzt holen.

Wie ist hier die Haftungssituation? Es ist meine Werkstatt, meine Maschine und er ist ein Außenstehender. Was hat das für mich für Folgen?

Danke und viele Grüße
Maik
 

Vaultdoor

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Nein, das wäre eine gewerbliche Werkstatt, allerdings ein Kunstgewerbe, bei dem man ab und an auch Holzmaschinen braucht, keine ausgewiesene Tischlerei.
 

Gelöscht Mitglied 91199

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Am besten rufst du erst den Krankenwagen und meldest ihn dann an, während ihr noch wartet. Dann ist er versichert
 

Vaultdoor

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Mit einiger Wahrscheinlichkeit die Berufsgenossenschaft, wenn`s was gewerbliches ist. Die kommen dann und fragen, wieso das passiert ist.

Und wenn ich denen die Story erzähle, werden die irgendwelche Schritte einleiten?

Nur zur Aufklärung: Ich habe keine gewerbliche Werkstatt und auch keinen Kumpel, der meine Maschinen bedienen will. Das Ganze ist ein rein hypothetisches Szenario. Mich interessiert einfach, was da auf einen zukommt, in so einem Fall.
 

yoghurt

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Hallo,
mal so vermutet, müsstest Du den Kumpel einweisen und das dokumentieren durch seine Unterschrift. Inwieweit Du offiziell qualifiziert sein musst um die Einweisung vorzunehmen weiß ich nicht.
 

U.Tho

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Also wenn mich das betreffen würde, würde ich mich erstmal erkundigen, ob denn der Kumpel in meiner gewerblichen Werkstatt eine Maschine überhaupt benutzen darf bevor ich ihn da ran lasse. Da würde ich schlicht und ergreifend meine BG mal anrufen, wie sich das verhält.
Ich vermute mal, privat geht gar nicht, bin aber nicht sicher.
 

anobium60

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@U.Tho gewerblich heißt nicht zwangsläufig dass man in der BG ist. Als Einzelkämpfer muss ich nicht in der BG sein- nur Angestellte muss ich versichern.
Zum hypothetischen Fall: Ich würde andere nicht an meinen Maschinen arbeiten lassen.
Rainer
 

Holzrad09

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Naja, ist ja am Ende nichts anderes wie - Du baust ein Haus und Dein Kumpel bedient die Mischmaschine, wie halt an jedem Wochenende. Nur hat er heute einen schlechten Tag, stürzt über den Wasserschlauch und fährt 'ne Runde mit. Wer muss haften, Ich vermute seine private Unfallversicherung ...
LG
PS: Im Gewerbe schaut es anders aus, im Normalfall aber die BG.
 

Vaultdoor

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Kann man sich denn durch z. B. eine Verzichtserklärung des Kumpels absichern, dass im Fall des Falles ich aus der ganzen Sache haftungstechnisch raus bin?
 

ChrisOL

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Nein, das wäre viel zu einfach. Woher willst du den wissen, dass der Typ genügend Sachkunde hat die Maschinen zu bedienen. Wenn du den bewusst arbeiten lässt, ist das Stück Papier nichts wert.
 

Vaultdoor

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Es gibt aber auch Werkstattprojekte, die wie Selbsthilfewerkstätten aufgesetzt sind. Dort lauern ja viele Unfallgefahren, auch wenn ich die großen Maschinen mal weglasse. Wie wird das beim Unfall dort gehandhabt?
 

marcus_n

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Wenn du in einer gewerblichen Werkstatt eine ungelernte Privatperson an einer Maschine arbeiten lässt, die normalerweise nur von Personen genutzt werden darf, die eingewiesen sind (Maschinenkurse)...
Wenn du (ich musste erst nachgoogeln, wie sich das korrekt nennt) ICE Triebfahrzeugführer bist und einen Kumpel mal nen Kilometer fahren lässt...
Vergiss den Gedanken.
In Werkstätten werden spezielle Verträge mit den Versicherungen abgeschlossen, die entsprechende Klauseln und Bedingungen enthalten. Und hier wird von den Aufsichtspersonen auch eine entsprechende didaktische Qualifikation erwartet.

Was passiert denn wenn eine aussenstehende Person involviert ist? Kinder, Passanten, anyone? In der Situation möchte ich nicht stecken. Da wirst du für den Rest deines Lebens nicht mehr glücklich. Und abgesehen davon spreche ich so etwas nicht in einem öffentlichen Forum an.

Ich bin mir noch nicht mal sicher ob ich da selbst bei meinen Versicherungen nachfragen würde. Wer weiss, was die sich da denken. Vergiss das einfach.
Gruß
 

marcus_n

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Vaultdoor. Ja so ein sensibles Thema würde ich wirklich nur mit entsprechenden Fachleuten abklären. Was glaubst du, wer hier alles mitliest? Ist doch nur gut gemeint.
 

Vaultdoor

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Vaultdoor. Ja so ein sensibles Thema würde ich wirklich nur mit entsprechenden Fachleuten abklären. Was glaubst du, wer hier alles mitliest? Ist doch nur gut gemeint.

Ja, ich möchte nur verstehen, wie du das meinst. Welche Leute sollen denn hier nicht mitlesen, bzw. wem schadet es, wenn er hier mitliest?
 

Mitglied 59145

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Gefährdungsbeurteilung und auf dieser basierend eine Unterweisung. Alles anderer ist Glatteis.

Gruss
Ben
 

marcus_n

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Wenn ich bei meiner Haftpflichtversicherung anrufe und sage, dass ich ein paar Kumpels an der Fräse rumspielen lassen will, und ob die Versicherung dann auch die drei Amputationen zahlt... Ich glaub am nächsten Tag wäre ein Aussendienstler bei mir und würde mal Hallo sagen. Also spreche ich soetwas nicht in einem Forum an, in dem über lange Zeit hunderte oder tausende Leute mitlesen. Das sind sensible Themen.
 

Vaultdoor

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Also spreche ich soetwas nicht in einem Forum an, in dem über lange Zeit hunderte oder tausende Leute mitlesen. Das sind sensible Themen.

Die Begründung wegen des Forums haut nicht hin. Wenn ich danach gehe, dann dürften wir hier über nahezu nichts mehr sprechen, was mit stationären Maschinen oder ihren Gefahren zutun hat. Abgesehen davon ist deine Vorstellung davon, dass irgendjemand bei seiner HV anruft und Sachen so fragt, wie du das darstellst, völlig irrsinnig und hat nichts mit meinem Thema zu tun.
 

marcus_n

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Vaultdoor: Dann mach doch. Ich weiss nur nicht, warum du nachfragst. Das irrsinnig nimmst du zurück. Der Rest ist mir wurst.
Wenn DU jemanden an deinen für den gewerblichen Einsatz bestimmten Maschinen arbeiten lässt, dann hast DU eine Verantwortung, eine erhebliche.
Habe die Ehre.
 

Vaultdoor

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Ich weiss nur nicht, warum du nachfragst.

Und warum fragst du mich das nicht einfach?

Wenn DU jemanden an deinen für den gewerblichen Einsatz bestimmten Maschinen arbeiten lässt, dann hast DU eine Verantwortung, eine erhebliche.

Und mich hat einfach nur interessiert, was in einem von mir dargestellten hypothetischen Szenario haftungstechnisch los ist. Da ist nichts Verbotenes dabei.
 
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