Versicherung von Werkstatt und Maschinen im Hobbybereich

ElDomingo

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In Deutschland ist das leider nicht so. Da wird auch im Totalschaden die Unterversicherung angerechnet. In dem Fall ist es sogar noch einfacher den Anteil zu bestimmen. Es mag Versicherer geben, die darauf verzichten und einfach die Versicherungssumme auf den Tisch legen. Im Gegensatz zum privaten Bereich vereinbart man gerade bei Neuwertversicherungen eine Höherdeckung oder gar einen kompletten Unterversicherungsverzicht.

Ich kann mich nicht erinnern, dass bei unserem letzten Totalschaden (Maschinenbrand) eine steuerliche Sonderbehandlung stattgefunden hat. Von daher würde ich die Aussage für Deutschland so eher nicht stehen lassen. Aber ich Frage einfach Mal bei uns im Controlling nach. Wenn ich mir überlege, wie viele Laptops bei uns zu Bruch gehen (Neuwertentschädigung in der Elektronikvs) hätte ich sicherlich von der Thematik gehört.
 

brubu

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Es geht wohl nicht um Entschädigungen für einzelne Maschinen oder Geräte sondern um grosse Schäden und Versicherungsleistungen.
Angenommen eine Betriebseinrichtung ist für 1 Mio. versichert und in den Büchern abgeschrieben. Wie verbucht man die 1 Mio.? Zeitlich dürfte sich die Abwicklung über mehr als 1 Jahr hinziehen. Mit der 1 Mio. kann man dann eine neue Einrichtung kaufen aber nicht sofort vollständig abschreiben, also bleibt in den Büchern ein wesentlich grösserer Wert als vorher.

Ich kann nicht beurteilen ob das Controlling dazu die richtige Stelle ist, ev. eher spezialisierte Steueranwälte. Es wäre ja schön und würde mich wundern wenn Deutschland in dieser Frage wirklich gewerbefreundlich wäre.
Gruss brubu
 

ElDomingo

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Also der Schaden an der Maschine belief sich inkl. Kosten auf über 2,0 Mio. Ich hoffe, dass wir nie einen Totalschaden erleben.

Was ich mir vorstellen kann ist, dass der Teil der Entschädigung, der vorher als außerordentlich Abschreibung gewinnmindernd angesetzt wurde, bei der Auszahlung als Einnahme gilt und entsprechend dem Gewinn wieder zugeführt wird. Der darüber hinausschießende Betrag könnte eine Erhöhung des Anlagevermögens darstellen. Aber ich Frage mal nach. Interessiert mich jetzt auch.
 

ElDomingo

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[...]
Ich kann nicht beurteilen ob das Controlling dazu die richtige Stelle ist, ev. eher spezialisierte Steueranwälte.
[...]

Ich vertraue lieber unserem Controlling/Accounting, die eng mit unserem Wirtschaftsprüfer zusammenarbeiten. Da solche Entschädigungszahlung keine Sonder- oder Einzelfälle sind, liegt die Kompetenz eher dort.

Anwälte frage ich eigentlich nur um Rat, wenn ich eine abstrakte Situation allgemeingültig bewertet haben möchte. Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass ich von Anwälten sehr selten auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort bekomme.
 

brubu

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Danke für deinen Einsatz. Bei euch geht es um sehr hohe Beträge. Wenn ein Teilschaden bei 2 Mio. liegt habt ihr wohl mit sehr grossen Werten zu tun. Ev. fällt es dann in der Jahresbilanz nicht speziell auf auch wenn es zu höheren Steuern führt.
Ich denke eher an das andere Extrem der Handwerker, eine sehr grosse Entschädigung und auf der Gegenseite kleiner Umsatz und kleines Einkommen. Da gibt es bei uns einen groben Ausreisser nach oben. Bin gespannt was eure Fachleute sagen.
Nochmals danke und Gruss
brubu
 

Holzfummler

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Moin,
eine Haftpflicht sollte jeder haben, wenn es dumm läuft kann es sehr teuer werden.
Das Handycap sehe ich darin, das häufig damit Missbrauch getrieben wird, Versicherer sowieso bei Auszahlungen jungfräulich zurückhaltend sind und letzendlich nicht alle Schäden versichert sind.

Alternative zur Versicherung der Werkstatt wäre präventives Vorgehen. Also die Risiken eines Schadens abschätzen und Minderungsmaßnahmen umsetzen. Beispielsweise bzgl. Brand die Brandlast verringern, Rauch-/Brandmelder anbauen, Sauberkeit und Ordnung, Chemikalien in Stahlschrank (überlagerte regelmäßig entsorgen), E-Anlagen/Geräte regelmäßig inspezieren, Schaumlöscher, etc. etc..

Bei Wasser wird es schon deutlich schwieriger, besonders wenn die Werkstatt im Keller ist. Ggfs. hilft eine Vertiefung mit Baustellenpumpe sowie Feuchtigkeitsmelder (vorzugsweise mit E-Abstellventil in der Hauptzuleitung).

Bei beiden Themen habe ich erst einmal Zusatzkosten, mit entsprechender Dokumentation ist aber Fahrlässigkeit im Versicherungsfall ausgeschlossen. Einziges Manko könnte sein, das der Keller nicht als Hobbyraum der Versicherung gemeldet ist.

Wer von euch hat denn eine Elementarversicherung?
Gruß
Thomas
 

WoodyAlan

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Elementar hab ich keine. Sturm und Hagel is in der Gebäudeversicherung enthalten. Bei meiner Wohnlage is die völlig überflüssig
 

Holzfummler

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Hi Woody,
na ja, in der Sandkiste, wo ich wohne, erwarte ich auch kein Erdbeben etc. Aber nach den letzen Wetterungen bin ich am Überlegen, weil

Überflutet Dauerregen Keller, beschädigt Wände und Inventar, dann hilft ebenfalls allein die Police gegen Elementarschäden. Denn Gebäude-/Hausratversicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser. Die Police, die als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten wird oder direkt in den Verträgen enthalten ist, deckt je nach Vertrag weitere Schäden ab durch:

Wasser ist schnell da, wenn paar Ziegel fehlen, zumal wenn es 60 l /qm sind.

LG
Thomas
 

WoodyAlan

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Eindringendes Wasser „von oben“ is bei mir mit Sturm abgedeckt. Nur eben nicht wenn Oberflächen Wasser eindringen würde. Und das is bei mir baulich quasi unmöglich. Außer der Meeresspiegel steigt um 460m, aber dann gibt’s auch keine Versicherer mehr.
 

ChrisMo

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Privathaftpflicht für Studenten gibt es bereits ab 3 Euro pro Monat. Das ist ein Bier oder eine halbe Schachtel Kippen.

Das Problem ist bei Versicherungen ist oft, dass man überversichert ist. Aber gar keine Versicherung zu haben kann gutgehen, muss aber nicht.

Wenn man mal jemanden kennt, der schlecht oder gar nicht versichert ist, das kann wirklich schnell übel werden.
 

krumel

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Nur anekdotisch:
Es ist erstaunlich wie viel Schaden 4cm Wasser in einer Werkstatt anrichten können.

Seit vorletzter Woche spreche ich da aus Erfahrung.
 

Wolfgang EG

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Bislang eine sehr interessante Diskussion. Ich möchte mal eine Situation konstruieren: Eine Garage ist in der Hausratversicherung integriert. Was ist im Falle, wenn die Garage zweckentfremdet genutzt wird, z. B. als Lagerraum, Werkraum etc.? Erlischt dann der Versicherungsschutz?

Vielen Dank.
Wolfgang
 

Paulisch

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Bislang eine sehr interessante Diskussion. Ich möchte mal eine Situation konstruieren: Eine Garage ist in der Hausratversicherung integriert. Was ist im Falle, wenn die Garage zweckentfremdet genutzt wird, z. B. als Lagerraum, Werkraum etc.? Erlischt dann der Versicherungsschutz?

Vielen Dank.
Wolfgang
Mein Versicherungsvertreter meinte, ich müsse ab und an meine Mopeds darin parken/parken können.
 

ElDomingo

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Danke für deinen Einsatz. Bei euch geht es um sehr hohe Beträge. Wenn ein Teilschaden bei 2 Mio. liegt habt ihr wohl mit sehr grossen Werten zu tun. Ev. fällt es dann in der Jahresbilanz nicht speziell auf auch wenn es zu höheren Steuern führt.
Ich denke eher an das andere Extrem der Handwerker, eine sehr grosse Entschädigung und auf der Gegenseite kleiner Umsatz und kleines Einkommen. Da gibt es bei uns einen groben Ausreisser nach oben. Bin gespannt was eure Fachleute sagen.
Nochmals danke und Gruss
brubu
Moin,
wie versprochen habe ich mal nachgefragt. Meine erste Vermutung war schon gar nicht so falsch. Ich hoffe, dass ich das einigermaßen wiedergeben kann. Ist ja auch nicht mein Fachgebiet.

Im Schadenfall wird die beschädigte Maschine abgeschrieben, was ja maximal in Höhe des Buchwertes erfolgen kann. Der Abschreibewert würde den Gewinn schmälern und damit auch die Steuerlast. Der Kauf der neuen Maschine und die Versicherungsentschädigung sind buchhalterisch unterschiedliche Vorgänge. Der Kauf der Maschine wird ganz normal verbucht (Anlagevermögen, Rechnung, etc.). Die Versicherungsentschädigung wird auf ein separates Konto gebucht. Letztendlich werden alle die Konten über das GuV-Konto abgeschlossen und erst im Saldo steuerwirksam.

Was ich auf die schnelle nicht endgültig klären konnte ist die steuerliche Betrachtung, falls der Buchwert zu einer erheblichen Gewinnminderung führt und dadurch die Berechnungsgrundlage der Steuer vermindert wird. Wir vermuten, dass die Versicherungsentschädigung bis zur Höhe der Abschreibung dem Gewinn zugeschrieben wird. Unser "Experte" ist leider gerade in Urlaub.

Gruß
Marco
 

Arkhan1806

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Bislang eine sehr interessante Diskussion. Ich möchte mal eine Situation konstruieren: Eine Garage ist in der Hausratversicherung integriert. Was ist im Falle, wenn die Garage zweckentfremdet genutzt wird, z. B. als Lagerraum, Werkraum etc.? Erlischt dann der Versicherungsschutz?

Vielen Dank.
Wolfgang
Ich glaube, das ist am besten, wenn du da ganz offen auf die Versicherung zugehst. Wir haben vor ein paar Monaten unsere Versicherungen mal wieder "überarbeitet", nun ist die Hobbywerkstatt explizit als Werkstatt in der Hausrat mit versichert. Prämie zahlen wir um die 100€ im Jahr.
Wenn das jetzt offiziell ne Garage ist, da aber z.B. Maschinen für 30.000€, 10 Liter Öl und nochmal 5 Liter Farben und Lacke drinstehen, könnte ich mir vorstellen, dass es Probleme gibt, wenn das Ding abfackelt...
 

WoodyAlan

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Das heißt, Du wohnst auf dem Hügel - nicht am Hügel. Hanglage (wie bei mir) ist da auch nicht sicher vor Wasser das den Hang runterkommt.
Am Hang. Zum Nachbarn oben eine 50cm Betonmauer, dann das ganze Haus entlang gepflasterte Einfahrt mit Schräglage seitlich vom Haus weg und nochmal 30cm Treppe zur Haustür. Wenn da kein Tsunami von oben kommt (30m bis Bergrücken)…
 

jochen-steini

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Habe mir aktuell neue gebrauchte Maschinen gekauft Kreissäge/Fräse und Abrichte/Dickte. Dazu habe ich noch eine Bandsäge. Steht alles in der Garage. Daher bei meiner Versicherung nachgefragt. Lt. meiner Versicherung sind die Maschinen, sofern im Hobbybereich / privat genutzt in der Hausratversicherung versichert.
Ggfls. muss der die Höhe des Versicherungsschutzes angepasst werden.
 

krumel

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Es sei an der Stelle angemerkt,dass die Nutzung von Garagen für etwas anderes als das unterstellen von Autos nach Landesbauordnung/Garagenordnung des Bundeslandes bzw. Bebauungsplan der Kommunen ein Problem darstellen kann mit dem sich die Versicherung raus reden kann.
So ist z.B. in BW die Lagerung von jeglichen brennbaren Stoffen die nicht zum Fahrzeugzubehör gehören auch in Kleingaragen untersagt (§14 Abs 2.).
Wir gar kein Fahrzeug mehr in der Garage gelagert wird diese zwar nicht angewendet - aber dann kommt wieder Bebauungsplan/Baugenehmigung der Garage ins Spiel.

Einen Kollegen hat die Versicherung dahingehend durchaus schon ziemlich über das Ohr gehauen da er kurzfristig einen Teil seinens Hausrats in der Garage lagerte um zu renovieren.Die hat netter Weise jemand angezündet.
Die Versicherung reklamierte,dass sie bei Lagerung an einem nicht rechtlich nicht dafür zugelassen Ort nicht haftbar gemacht werden könne, insbesondere weil der nette Nachbar mitgeteilt habe,dass die Garage ja dauerhaft nicht als solche genutzt würde.
Ging auch vor Gericht,müsste aber nachfragen wohin.
 

krumel

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Ja. Ich bin mir bis heute nicht abschließend sicher,ob nicht der Nachbar vielleicht mit dem Brand etwas zu tun hatte.
Das es Brandstiftung war stand fest. Aber nunja. Dürfte mittlerweile auch verjährt sein.
Immerhin hat er den Idioten überlebt, der Sohn ist wohl ganz anders drauf.
 

ElDomingo

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[...]
Einen Kollegen hat die Versicherung dahingehend durchaus schon ziemlich über das Ohr gehauen da er kurzfristig einen Teil seinens Hausrats in der Garage lagerte um zu renovieren.Die hat netter Weise jemand angezündet.
Die Versicherung reklamierte,dass sie bei Lagerung an einem nicht rechtlich nicht dafür zugelassen Ort nicht haftbar gemacht werden könne, insbesondere weil der nette Nachbar mitgeteilt habe,dass die Garage ja dauerhaft nicht als solche genutzt würde.
Ging auch vor Gericht,müsste aber nachfragen wohin.

So ein Fall weckt einfach meine Neugierde. Aus der Schilderung würde ich behaupten, dass dies aktuell nicht mehr möglich ist. Es gibt zwei Altregelungen in den Verträgen, unter denen ich mir eine Leistungsverweigerung vorstellen könnte. Beide sind jedoch durch BGH bzw. OLG mittlerweile als nichtig erklärt worden.

Vor 2008 wäre sicherlich das Thema "Grobe Fahrlässigkeit" eingeworfen worden, was heute (s. meine Erläuterung weiter oben) nicht mehr geht und auch damals zumindest diskussionswürdig gewesen wäre. Vor 2017 gab es in den Verträgen noch eine Klausel, die den Versicherungsnehmer verpflichtete alle Gesetze, Sicherheitsvorschriften und sonstige Regelungen einzuhalten. Die Klausel wurde allerdings 2017 wegen fehlender Transparenz als nichtig erklärt und kann seit dem nicht mehr zur Leistungsfreiheit herangezogen werden. Eine separate und konkrete Regelung zum Thema "Lagerung an nicht zugelassenen Orten" konnte ich selbst in den aktuellen Bedingungsempfehlungen des GdV nicht finden. Von daher wäre ich in der Hinsicht recht gelassen.

Natürlich gelten die entsprechenden Bauvorschriften und es können ggf. Bußgelder drohen. Aber das ist ein anderes Thema und hat mit Versicherung ja in dem Sinn nichts zu tun.
 
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