Versicherung von Werkstatt und Maschinen im Hobbybereich

krumel

ww-pappel
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25. Dezember 2022
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13
Ort
Schwarzwald
Also:
(Disclaimer: Info leider nur über die Witwe,daher ggf. nicht 100% korrekt - die war damals noch die neue Freundin)
Der Fall war 2011, also deutlich vor 2017.

Die Versicherung hat damals wohl eine Klausel gehabt,dass die Lagerung von illegalen Stoffen bzw. die Lagerung von Stoffen an für sie nach öffentlichen Vorschriften nicht geeigneten Orten (z.B. große Menge Heizöl in der Garage,etc.)eine Leistung für den Schaden ausschließt und sich auf diese Klausel berufen als es um die Regulierung des Schadens in der Garage ging.

Man hat sich wohl außergerichtlich geeinigt,da dieses "nach öffentlichen Vorschriften nicht geeignet" im Bezug auf die Garagennutzung wohl beiden Seiten zu "weich" war (es ist prinzipiell durch die Garagenordnung verboten, aber ob das auch die Eignung ausschließt war unklar,ebenso war für die Versicherung der Beweis der nicht nur kurzfristigen Lagerung nicht zu führen*). Daraufhin hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt. (Dies war 2015, vielleicht war da auch schon die Änderung 2017 absehbar?)

Nach Rücksprache mit einem befreundeten Makler sei die Lagerungsfrage aber tatsächlich auch heute noch in den Verträgen (von ihm stammt das Ölbeispiel) und aus seiner Sicht auch nicht unbedingt unter grobe Fahrlässigkeit zu subsumieren. (Analog zu anderen Versicherungen die ja auch nicht bei Vorsatzstraftat leisten,etc.)

(*: Merke: Kragarmregal immer aus brennbarem Material bauen)
 
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