TKS selber bauen

wolgos

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Hi
Ich beabsichtige eine HKS in einen Tisch einzubauen. An den Tisch soll zusätzlich ein Schiebetisch angebaut werden. Wenn die HKS eingebaut ist, ist die Laufsole der Grundplatte auf der linken Seite, auf der rechten Seite ist nur eine kleine Fläche. Um den Schiebetisch möglichst nah am Sägeblatt zu führen beabsichtige ich den auf der rechten Seite zu plazieren.
Die Art ist zwar ungewöhnlich und sicher auch etwas gewöhnungsbedürftig, aber was sagt da eigentlich die UVV bzw. Berufsgenossenschaft zu einem solchen Aufbau?
Im stillen Kämmerlein sicher kein Problem, aber im gewerblichen Bereich ??
Gruß Wolfgang
 

Gast aus Belgien

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Ich stehe jetzt wahrscheinlich auf meiner eigenen Leitung, aber was hat die Grundplatte der HKS mit der Montage des Schiebeschlittens zu tun?

Wenn die HKS in dem Tisch eingebaut ist muss diese doch plan mit dem Tisch sein und wäre kein Hindernis für den Schiebetisch, weder links noch rechts.

Mir entgeht hier Dein Problem ........

Die BG wird solche Eigenbauten in einem gewerblichen Betrieb nach meiner Meinung sehr wahrscheinlich stilllegen, was in meinen Augen auch verständlich wäre.

Aber da die BG ja nur auftritt in Betrieben mit Angestellten, darfst Du Dich wahrscheinlich an Deine linkshändige Eigenbau-TKS gewöhnen bis es zu einem, wahrscheinlich zu erwartenden, Arbeitsunfall kommen wird.
Wenn ich einen gewerblichen Betrieb hätte würde ich eher ein paar 100 € in eine sichere TKS investieren als solche, entschuldige jetzt bitte meine Ausdrucksweise, blödsinnige Eigenbauten zusammen zu schusteren und zu benützen.
Ich mache dies als Hobbyist auch so, meine Finger und andere Glieder sind mir das wert :emoji_grin:
 

wolgos

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Hi
es geht mir darum, dass ich einen "Tisch" möglichst nah an das Sägeblatt bekomme. Links kann ich bis max 15cm an das Sägeblatt, rechts könnte ich bis 1,5cm an das Sägeblatt ran. Es geht mir nur darum, ob es irgendwelche Vorschriften gibt, welche die Seite vorschreiben oder erlaubt den Schiebetisch an die rechte Seite zu bauen.
Gruß Wolfgang
 

Holz-Ralle

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Begreif ich immer noch nicht.

Aber nach Vorschriften für son Bastelwerk brauchst Du nicht zu fragen. Eine Eigenbau TKS wird die aktuellen Vorschriften nie erfüllen, aber aus anderen Gründen.
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Wenn die Grundplatte plan ist mit der Tischfläche wo die HKS eingebaut ist, ist es doch kein Problem?
Oder willst Du die Grundplatte auf die Tischplatte legen?

Ich begreife Dein Problem leider immer noch nicht. Ein Schiebetisch an einer gewerblichen TKS läuft doch neben oder in dem eigentlichen Sägetisch und nur der Anschlag auf dem Sägetisch. Und der Anschlag kann bis an das Sägeblatt.

Aber so wie oben schon geschrieben, solche Basteleien haben in einer gewerblichen Anwendung nichts zu suchen, privat kannst Du es halten wie Du es willst, das interessiert dann niemanden (solange nichts passiert!!).
 

Sägenbremser

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Guten Abend Wolfgang
find ich richtig gut, sich eine kleine Formatsäge selber zu bauen. Ob du von Links oder Rechts sägst
dürfte im Hobbybereich doch eigentlich egal sein, du weisst es doch und andere Hände müssen doch
nicht daran Werken. Falls du Linkshänder bist, sollen ja kreative Charakter sein, um so günstiger.

Im Rahmen meines Drehbanktausches habe ich im Metallbereich einige nette, äusserst erfindungs-
reiche Hobbiesten kennenlernen gedurft und was die sich an Maschinen selber bauen hat mich schon
schwer beeindruckt. So ein ambitioniertes Projekt zügig durchzuziehen bedarf schon einiger Fragen,
die werden in den Foren niemals mit Bedenken angegangen, nein man gibt sich Mühe zu helfen und
steht bei solchen Projekten bis ins kleinste Detail zur Seite, sehr angenehm und nachahmenswert
empfinde ich. Einer weiss mehr von der Materialbeschaffung, der andere kennt sich mit E-Steuerung
bestens aus. So wird das auch was Gescheites werden. Habe sofort danach angefangen aus meiner
gut abgehangenen Scheer Bandschleifmaschine eine brauchbare Kantenschleifmaschine zu bauen.
Mit der Hilfe der netten ,älteren Herren wird das auch ein funktionierendes Gerät werden. Früher
hätte ich das schwere Ding mit ein paar Spaxschrauben auf einen Tisch getackert, eine dicke Platte
davorgeschraubt und fertig. Jetzt habe ich die Zeit mir etwas mehr Mühe zu geben. Bin gespannt
wie deine FKS im fertigen Zustand funktioniert, liebe Grüsse aus Köln,Harald
 

ted83

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Hi Wolfgang,

irgendwie steht bis jetzt jeder inklusive mir auf der Leitung. Verstehe deine Worte, aber nicht den großen Plan dahinter... :emoji_open_mouth:
Was für nen Monsterschiebetisch willst du denn an die HKS anbauen?

Was mich als Laien sehr begeistert hat (Nachbau steht auf dem Plan, die meisten Teile liegen schon hier), ist der Aufbau von Mario Zimmermann:
Mastercut 1000 Umbau

Das finde ich für den Hobbyanwender sehr praktisch, erleichtert/ermöglicht viele Anwendungen und macht einen durchdachten Eindruck.
Darin kommen auch Parallel- und Ablänganschlag zum Einsatz - mehr würde ich nicht um eine HKS/Tauchsäge drumrum bauen wollen...

Dies entweder als Gedankenanstoß ((c) Ottmar :emoji_wink:) ansonsten erzähl mal n bisschen genauer, was du vorhast... :rolleyes:

Gruß,
Torsten.
 

Gast aus Belgien

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Ich habe nichts gegen Eigenbau für den privaten Gebrauch, aber hier wird zum Ersten der Einsatz im gewerblichen Gebrauch gefragt und zweitens begreift scheinbar niemand was der TE eigentlich meint.
Wenn die BG hier Salz in die Suppe schmeissen kann, scheinbar schon anders wäre ja die Frage nach BG-Vorschriften nicht gestellt, dann ist ein Eigenbau nicht zulässig.

Eine HKS in eine TKS umzubauen ist nun ja wirklich nicht weltbewegend, aber dann ist die Grundplatte entweder von oben eingelassen dass sie plan ist mit der Tischoberfläche (ergibt dann die volle Sägetiefe), oder halt von unten eingelassen (mit Sägetiefeverlust).
So oder so, die Grundplatte würde einen Schiebeschlitten nie behinderen und auch einen Anschlag nicht.

Dies ist auch der Grund warum wahrscheinlich niemand das Problem erkennt .......:emoji_open_mouth:
 

RalphSchlimm

ww-buche
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Ich hab nichts über die Seite des Schiebetisches gefunden, die Tischgrößen sind aber vorgegeben.

http://www.bghm.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/BG_96.18_01.pdf

S.33

Übrigens mal eine Frage an die Skeptiker: Meint Ihr eigentlich, dass Frästische im Selbstbau erlaubt sind? Falls ich mir mal einen zulegen will. Besonders solche ausgeklügelten Lösungen wie Wagenheber als Höhernverstellung findet die BG bestimmt super.
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Übrigens mal eine Frage an die Skeptiker: Meint Ihr eigentlich, dass Frästische im Selbstbau erlaubt sind? Falls ich mir mal einen zulegen will. Besonders solche ausgeklügelten Lösungen wie Wagenheber als Höhernverstellung findet die BG bestimmt super.

In Wiederholung, was interessiert es die BG was ein Hobbyist macht solange dieses Gerät nicht gewerblich benützt wird.
Alles was gewerblich benützt wird muss geprüft sein, so einfach ist das. Wenn Du Dir sowas wie in dem obigen Video für den reinen Privatgebrauch zusammenschusterst wird da kein Hahn danach krähen (solange nichts passiert).

Nochmals als Gedächtnisstütze, die Frage des TE's:
Die Art ist zwar ungewöhnlich und sicher auch etwas gewöhnungsbedürftig, aber was sagt da eigentlich die UVV bzw. Berufsgenossenschaft zu einem solchen Aufbau?
Im stillen Kämmerlein sicher kein Problem, aber im gewerblichen Bereich ??
 

raziausdud

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Hallo zusammen,

ich glaub, ich verstehe das Problem ...
Wenn man eine HKS wie auch immer in einen Tisch einbaut, muss der Tisch ja wohl mindestens so breit sein wie die Grundplatte der HKS, d.h. in der Entfernung kann kein Schlitten laufen.

Ein Schlitten könnte nur eine Ebene höher als die Grundplatte laufen, um nicht mit dieser zu kollidieren. Entweder "klemmt" man die Säge also unter den Tisch, dann könnte der Tisch direkt am Sägeblatt "aufhören" und dort könnte der Schiebetisch laufen. Oder man führt den Schiebetisch oberhalb der TKS-Platte. Auch wenn man dabei die Grundplatte von oben bündig einlässt, muss der Schiebetisch höher laufen. Beide Male geht also etwas von der ursprünglichen Sägehöhe verloren.

Herzliche Grüße
Rainer
 

Sägenbremser

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Guten Abend Namensvetter
glaube eigentlich nicht, daß jemand wirklich die Musse, hat sich mit dem Bau einer FKS zu beschäftigen, unter Verwendung einer Handkreissäge, wenn er mit lohnabhängigen Mitarbeitern rechnen muss. Bei einem Betrieb mit nur dem Eigentümer, ohne Handwerkskammerbindung, wird
die Berufsgenossenschaft nicht automatisch weisungsbefugt. Stimmt aber schon, er hat explizit danach gefragt. Habe ich nicht wahr genommen. Trotzdem freuen mich solche Bauvorhaben unddie Vollendung ungemein. Mit freundlichen Grüssen aus Köln ins schöne Belgien, Harald ( II)
 

Gast aus Belgien

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Harald, das ist ja genau einer der Gründe warum ich das Problem mit eventuelen Vorschriften der BG nicht verstehe und was ich ja auch angesprochen hatte. Wenn die BG kein Salz in die Suppe bringen interessiert es sie auch nicht und für eine gewerbliche Nutzung würde sich jeder normale Mensch eine TKS (mit oder ohne Schlitten kaufen). Mich freuen solche Bauvorhaben auch, der weiter oben verlinkte Sägetisch ist zum Beispiel ein sehr schönes und durchdachtes Project. Die zweite verlinkte TKS ist nach meiner Meinung lebensgefährlich und zum Nachbau nicht geeignet, keine Höheneinstellung und keine Schutzkappe, sowas würde ich mir nie ins Haus holen.

Rainer, eine Grundsatzfrage, warum muss der Schiebeschlitten auf der Grundplatte laufen?

Logischerweise ist die Oberkante eines Schiebeschlitten immer auf der gleichen Höhe wie der Sägetisch, entweder als Anbauteil neben dem Sägetisch oder eben im Sägetisch selber integriert. Beide Bauweisen veränderen die Sägetiefe nicht.
Und ob der Schiebetisch jetzt 2 cm neben dem Sägeblatt läuft oder 15 cm spielt nach meiner Meinung auch keine Rolle, denn auf den Schiebetisch kommt dann ja noch der Winkelanschlag.
Niemand wird doch einen Schiebetisch freihändig benützen .........
 

Holz-Ralle

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Ich begreife Dein Problem leider immer noch nicht. Ein Schiebetisch an einer gewerblichen TKS läuft doch neben oder in dem eigentlichen Sägetisch und nur der Anschlag auf dem Sägetisch. Und der Anschlag kann bis an das Sägeblatt.

Kann man pauschal nicht sagen. Es gibt genügend da reicht der Schiebetisch bis ans Sägeblatt.
 

bello

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@Wolfgang: Deinem Profil entnehme ich, daß Du aus dem Matallbau kommst. Dann dürfte doch etwas wie die Festool Basis oder CMS mit näher am Sägeblatt stehendem Schiebetisch realisierbar sein. Eben nur mit feststehenden Beinen.

Gruß
 

Gast aus Belgien

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Kann man pauschal nicht sagen. Es gibt genügend da reicht der Schiebetisch bis ans Sägeblatt.

Was stimmt dann nicht an dieser Aussage:
Ein Schiebetisch an einer gewerblichen TKS läuft doch neben oder in dem eigentlichen Sägetisch und nur der Anschlag auf dem Sägetisch.
Ich mache doch keine pauschale Aussage über den Abstand vom Schiebetisch zum Sägeblatt, oder doch?

Denn natürlich kann der Schiebetisch, wenn er im Sägetisch läuft, bis an das Sägeblatt reichen, aber das ist nach meiner Meinung halt nicht unbedingt zwingend erforderlich.
 

Holz-Ralle

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Was stimmt dann nicht an dieser Aussage:
Ich mache doch keine pauschale Aussage über den Abstand vom Schiebetisch zum Sägeblatt, oder doch?

Denn natürlich kann der Schiebetisch, wenn er im Sägetisch läuft, bis an das Sägeblatt reichen, aber das ist nach meiner Meinung halt nicht unbedingt zwingend erforderlich.

Dann habe ich das falsch verstanden " nur der Anschlag auf dem Sägetisch".
 

wolgos

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Hi
zur näheren Erklärung:
Ich habe die Möglichkeit, hin und wieder in einer Schreinerei eine Große Maschine zu benutzen. Wenn ich ein paar Platten brauche, kann ich sie aus dem Resteregal nehmen und für mich zuschneiden. Schmale Platten lege ich dann auf den Schiebetisch, mache einen Besäumschnitt und anschließend rechts am Anschlag den Fertigschnitt.
Wenn ich das gleiche zuHause auf meiner CMS machen will, kann ich den Besäumschnitt nicht machen, weil der Schiebetisch 15cm vom Sägeblatt entfernt ist. Ich kann das Brett zwar am Anschlag anlegen und am Sägeblatt vorbei führen, aber ich kann das Brett nicht auflegen und zusammen mit dem Tisch am Sägeblatt vorbeiführen. Da beim Sägen Vibrationen auftreten verrutscht das Brett und ein gerader Schnitt ist so nicht möglich.
Ich habemir nun überlegt für solche Zwecke einen Tisch zu bauen. Wenn ich nun die HKS unter einen Tisch setze, habe ich links vom Sägeblatt die besagten 15cm, rechts aber nur 15mm. Wenn ich also den Tisch rechts hinbauen würde könnte der Schiebetisch bis zu den besagten 15mm an das Sägeblatt heran kommen.

Gruß Wolfgang

Warum kann ich als Maschinenbauer/Schlossermeister keinen Sägetisch bauen, der den Vorschriften der Berufsgenossenschaft entspricht.:mad:
 

Gast aus Belgien

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Hi
zur näheren Erklärung:
Ich habe die Möglichkeit, hin und wieder in einer Schreinerei eine Große Maschine zu benutzen. Wenn ich ein paar Platten brauche, kann ich sie aus dem Resteregal nehmen und für mich zuschneiden. Schmale Platten lege ich dann auf den Schiebetisch, mache einen Besäumschnitt und anschließend rechts am Anschlag den Fertigschnitt.
Wenn ich das gleiche zuHause auf meiner CMS machen will, kann ich den Besäumschnitt nicht machen, weil der Schiebetisch 15cm vom Sägeblatt entfernt ist. Ich kann das Brett zwar am Anschlag anlegen und am Sägeblatt vorbei führen, aber ich kann das Brett nicht auflegen und zusammen mit dem Tisch am Sägeblatt vorbeiführen. Da beim Sägen Vibrationen auftreten verrutscht das Brett und ein gerader Schnitt ist so nicht möglich.
Ich habemir nun überlegt für solche Zwecke einen Tisch zu bauen. Wenn ich nun die HKS unter einen Tisch setze, habe ich links vom Sägeblatt die besagten 15cm, rechts aber nur 15mm. Wenn ich also den Tisch rechts hinbauen würde könnte der Schiebetisch bis zu den besagten 15mm an das Sägeblatt heran kommen.

Gruß Wolfgang

Das ist jetzt zumindest mal eine Ansage, jetzt wird selbst mir das Problem (welches ja eigentliche keines ist) deutlich. Für den Privatgebrauch spielt es, wie schon wiederholt hier geschrieben, für die BG absolut keine Rolle was Du Dir zusammenbaust.
Wenn allerdings die Plattenstärke es zulassen würde und die Sägetiefe der HKS gross genug ist, würde ich doch den Scheibetisch links bauen, er muss dann halt einfach über die Grundplatte laufen.

Zu "Warum kann ich als Maschinenbauer/Schlossermeister keinen Sägetisch bauen, der den Vorschriften der Berufsgenossenschaft entspricht. ", natürlich könntest Du einen Sägetisch bauen der den Vorschriften der BG entsprechen würde, aber den Vorschriften entsprechend und nach den Vorschriften geprüft sind 2 Paar Stiefel. Darum geht es, die Maschinen müssen eine Prüfung durchlaufen und dann natürlich auch eine Prüfungsnummer haben.
Natürlich kannst Du probieren eine Einzelprüfung machen zu lassen, aber die Kosten dafür würden den Neupreis einer zugelassenen Maschine sehr deutlich überschreiten.

Deine Frage über die gewerbliche Nutzung Deines Eigenbaues ist/war das Problem, und noch mal in Wiederholung, wenn die BG die Suppe versalzen kann, das heisst Du als als Betrieb mit Arbeitnehmern dort angeschlossen bist, ist die Nutzung eines ungeprüften Eigenbaues nicht zulässig.
 

Holz-Ralle

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In einem Betrieb eine Werkzeugmaschine welches in Eigenregie erstellt wurde in Betrieb zu nehmen ist schon möglich. Das wird in der Industrie oft gemacht.
Nur muß man dann alle relevanten Normen und Vorschriften kennen. Dann muss eine Risikoanalyse und eine CE Konformitätsbewertung dieser Maschine erstellt werden. Das ist eine Menge Arbeit und wenn die BG merkt dass man nicht genau weiß was man da macht, akzeptiert die BG das nicht.

Eine unabhängige Einzelprüfung eines Prüfinstituts ist nicht unbedingt nötig.
 
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