Tischlerei im Wohngebiet. Schallschutz? Gewerbeanmeldung?

wostok

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Hallo Allerseits,
ich habe ein Objekt in der Ortsmitte eines kleinen Dorfes ins Auge gefasst. Es gibt eine alte Scheune, die Substanz ist bisher nur von Fotos bekannt. Gemauerter Sockel und darauf Fachwerk, vermutlich gestampfter Boden. Wie realistisch haltet ihr den Plan, dort eine professionelle TIschlerei als Gewerbe einzurichten und genehmigt zu bekommen? Hinsichtlich Schallschutz und Gewerbeanmeldung im Wohngebiet? Bekannt ist mir, dass es nur Ausnahmen für nichtstörendes Gewerbe in Wohngebieten gibt. Maximum von 55dB Schalldruck tagsüber.
Großer Fahrzeugverkehr würde nicht vorhanden sein, da 1-2 Mensch Kleinbetrieb. Massivholzverarbeitung, keine Serienproduktion (keine ständig laufenden Maschinen, fast kein Kompressoreinsatz).
Die Scheune würde natürlich schalldämmtechnisch ausgebaut werden. Das Wohnhaus des nächsten Nachbars wäre geschätzt 30m entfernt.

Vielen Dank für eure Eingaben!
 

chris_maa

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Würde ich lassen. Selbst, wenn Du eine Genehmigung zum Betrieb eines produzierenden Gewerbes bekommen solltest (was ich für unwahrscheinlich halte), gelten auch erteilte Genehmigung i. d. R. 'vorbehaltlich der Rechte Dritter'.
Sprich: zieht z. B. ein Jahr nach der Erteilung der Genehmigung und Betriebsbeginn ein neuer Nachbar ein, den dein Gewerbe stört und der zugleich noch sehr nervig und renitent gegen Dich vorgeht, kann die Genehmigung widerrufen werden.
 

wasmachen

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HinternDiwan
Weiss zwar ned woher du kommst, mWn wär das aber NoGo wenn 'Widmung Wohngebiet' vorliegt.
Mischgebiet müssts mindestens sein. Das dB Thema kommt dann erst später.... bei der Betriebsanlagengenehmigung....
 

Martin45

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Wenn der Flächennutzungsplan "Wohngebiet" sagt, wäre ich skeptisch, wenn er "Mischgebiet" oder ich meine "Dorfgebiet" sagt, sieht es schon besser aus. Einfach mal online bei der Gemeinde schauen oder beim Bauamt anrufen.
30m zum Nachbarn ist jetzt nicht unglaublich viel und Dorfmitte klingt auch nach viel "drumherum". Ob ein neuer Nachbar eine genehmigte Schreinerei widerrufen bekommt hin oder her, so ein Querulant kann einen auf Dauer den Spaß ganz schön verderben, allein durchs Dauerstänkern.
 

esel1976

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Hallo,
Ich denke reines Wohngebiet: nein , Mischgebiet: ja.
So ist es in Altenburg/Thüringen nach allem was ich bis jetzt gehört habe.
Grüße Stefan
 

Michel1984

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Also, ich würde bei der Gemeinde anfragen. Wenns ein Mischgebiet ist musst du für das Gebäude eine Nutzungsänderung beantragen.
Wenn diese genehmigt wird können sich die Nachbarn auf den Kopf stellen. Die Nutzungsänderung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Allerdings können Nachbarn trotzdem unheimlich nervig werden und bei jeder Gelegenheit Anzeigen. Ob dann was dabei raus kommt oder nicht sei mal dahingestellt. Aber nerven tuts auf jeden Fall!!
 

Paulisch

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Tischlerei ist störendes Gewerk, selbst im Mischgebiet problematisch. Im Wohngebiet nur bei bestandsschutz möglich und da müsste sogar der alte Name beibehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen Pauli
 

Mitglied 59145

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Ich bin heilfroh, dass wir von Misch zu Gewerbegiet geändert wurden.

Da hat sich die unser "Gewerbegebiet" gemeinschaftlich stark gemacht und realistisch dargelegt, dass Investitionsstop und Abwanderung die Folgen sind.

Wir hatten auch immer mit einem Nachbarn zu tun, Polizei kommt jetzt nicht mehr.

Ich kann nur raten etwas in einem Gewerbegiet zu suchen.
 

wostok

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Alles klar, vielen Dank. Das hilft mir bei der Einschätzung schon mal weiter.
Beim Bauamt wusste man nicht so richtig Bescheid, hat kurz auf die Karte geschaut und meinte dann, ich solle am Besten einen formlosen Bauvorantrag stellen, mit kurzer Beschreibung des Vorhabens. Dauer der Bearbeitung laut Internet aber ca. 3 Monate. (Habe ich vergessen, am Telefon zu fragen)
 

Mitglied 67188

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nur mal so als Ex Landei und wieder Landei..
bei einem kleinen Dorf brauchst du auch die Einwohner hinter dir...
vielleicht sind sie froh, dass wieder ein Handwerker im Dorf ist oder finden
das nicht lustig weil im Nachbardorf der Obermüller Franzl, Sohn vom Vorstand der freiwilligen Feuerwehr
auch a Schreinerei hat...
 

Martin45

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Stell doch einfach mal den Vor-Antrag, ich kenne es so, dass das Amt schnell zu erledigende Dinge auch mal durchaus in 2 Wochen erledigt.
Ein Versuch ists ja wert und viel kosten tut es auch nicht.
Wenn das positiv beschieden wird, hast du wenigstens direkt was schriftliches, bindendes in der Hand.
 

Paulisch

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Alles klar, vielen Dank. Das hilft mir bei der Einschätzung schon mal weiter.
Beim Bauamt wusste man nicht so richtig Bescheid, hat kurz auf die Karte geschaut und meinte dann, ich solle am Besten einen formlosen Bauvorantrag stellen, mit kurzer Beschreibung des Vorhabens. Dauer der Bearbeitung laut Internet aber ca. 3 Monate. (Habe ich vergessen, am Telefon zu fragen)
Oh ich muss mich korrigieren, das mit dem Dorf habe ich gekonnt überlesen. Da sieht die Sachlage nicht so schlimm aus. Ich wäre auch für einen Versuch.
Zwei Kollegen von mir haben völlig problemlos ihre Tischlereien gründen können. Einer schon seit 10 Jahren, einer seit 2 Jahren.
 

wirdelprumpft

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Gewerbeaufsichtamt
die sind da nicht unbedingt entspannt - Geruchsbelästigung durch z.b. Lackierarbeiten
Lärm durch Anlieferung etc. wenn reines Wohngebiet würde ich es lassen oder als Montagebetrieb (Einbau genormter Baufertigteile) anmelden
aber das nützt nichts wenn gewerbliche Maschinen wie FKS etc. rumstehen
 

predatorklein

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Moin

Auch in einem Mischgebiet sind die Vorschriften inzwischen verdammt streng .
Alleine der Lärmschutz und der Brandschutz sind nicht ohne ,grade bei Schreinern .

Mal die beiden zuständigen Ämter anrufen , die schicken dir im Normalfall ohne großen Papierkram ihre Sachverständigen vorbei .
Haben die Einwände , Finger weg .

Und zur HWK gehen , kein Problem , welches die nicht schon mal auf dem Radar hatten .

Gruß
 

Thom_S

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Ich arbeitete in einer Tischlerei, die bereits seit Jahrzehnten besteht und Wohnhäuser drumherum kamen erst später. Im Ortsgebiet.
Irgendwann ist jemand eingezogen, der war auf Stänkern aus. Hatte die Gemeinde Laub geblasen, hatten Zimmerer an anderen Häusern gewerkt oder war sonst noch jemand laut, der NICHT wir waren, egal, 2-3 Mal ging der sich beschweren. Bei uns und beim Rathaus.
Ab da an durfte vor 7 und nach 5 keine Maschine mehr laufen, zu gefährlich, dass er sich noch öfter Beschweren geht.
Massivholz draußen Zuschneiden wurde danach nur mehr selten gemacht.
 

happyc

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Ich kenn auch ne kleine Schreinerei in einem kleinen Ort mit einem sehr unentspannten Nachbarn, Altbau und Bestand im alten Ortskern. Bei der alten Generation der Nachbarn war alles problemlos, mit der Nachfolgegeneration gingen die Probleme los. Die Gewerbeaufsicht war teilweise mehrfach im Jahr in der Schreinerei, weil der Nachbar sich immer wieder beschwert hatte - wegen Lärm, Gerüche, wasauchimmer. Irgendwann wurden als Kompromiss auch Zeiten festgelegt, in denen Maschinen laufen durften. Und das wurde von dem Altgesellen so gehandhabt, dass Schlag Kirchturmuhr sieben Uhr der Hobel angemacht und nen Brett durchgeschoben wurde. Die Reaktion vom Nachbarn war, dass der seine Dachentwässerung an das Gebäude der Schreinerei geführt und dort oberflächlich hat versickern lassen - Altbau, noch ohne Abdichtung und Bautenschutz und horizontale Sperre. Als der Altgeselle ging und das morgendliche Hobeln entfiel, wurde die gesamte Situation etwas ruhiger….
 

Ernst Werner

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Wie das aussieht im Mischgebiet.

Bei einem Handwerksbetrieb wird bereits am Freitag ab 15 Uhr schon aufgepasst das der ja nicht mehr zu laut werkelt.
Ab 17 Uhr wird er mit Gesten bedacht. ( nen Vogel oder Mittelfinger gezeigt )

Samstags vor 9 Uhr irgend etwas beginnen ist ohne Stress nicht möglich und ab 14 Uhr kann auch schon mal ein blau silbernes Auto ( Polizei) auf den Hof rollen.
Man muss ja auch mal bedenken das die Nachbarn ihre Ruhe haben wollen, auch wenn es ein Mischgebiet ist.

Der/die Nachbar/n, ( keiner davon Handwerker) die müssen bzw. dürfen natürlich bis in den Abend, auch nach 20 Uhr, Rasen mähen, den Hof kärchern, Autos und Motorräder reparieren usw.
Auch natürlich Sonntags, weil ist ja "Mischgebiet" und sie das sonst in der Woche nicht schaffen.

Einen Handwerksbetrieb im Wohngebiet, na herzlichen Glückwunsch.
 
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wostok

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Ich sehe schon, es kann gut gehen, es muss aber nicht.
Da ich niemanden der direkten Nachbarn kenne, wäre es hier also ein Schuss ins Blaue. Selbst eine hochoffizielle Genehmigung kann einen missliebigen Mitmenschen nicht abhalten, das Geschäft zu ruinieren.
 

Kerstenk

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Ich sehe schon, es kann gut gehen, es muss aber nicht.
Da ich niemanden der direkten Nachbarn kenne, wäre es hier also ein Schuss ins Blaue. Selbst eine hochoffizielle Genehmigung kann einen missliebigen Mitmenschen nicht abhalten, das Geschäft zu ruinieren.
ich habe vor 30 Jahren im Mischgebiet auch eine Scheune umbauen wollen in eine Schreinerei, ist an einem Nachbarn gescheitert, der mündlich zugesagt hatte und dann als ich es schriftlich brauchte, abgelehnt.
Behörden scheren sich nicht wirklich darum was man macht, genau an diese Adresse habe ich dann zwei Jahre später einen Betrieb angemeldet, niemand wollte wissen ob ich da auch den Betrieb habe oder nicht. Die Fertigung hatte ich wo anders hin gemacht, aber auch da hat es keinen interessiert. Jahre Später habe ich die Firma wo anders hin verlegt, auch da hat keiner gefragt. Die Fertigung war in all den Jahren an drei verschiedenen Orten, allerdings immer außerhalb von Wohngebieten, das würde ich auch heute nicht anders machen, spart viel Ärger, ich kann auch Sonn/Feiertagen machen was ich will, juckt niemanden.

Gruss Kersten
 
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wasmachen

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Zwischen ner Meldung, dass das deine Firmenadressr ist und ner Betriebsanlagengenehmigung dürfte es aber kleine Unterschiede geben?

Und wenn das rumlärmen n Thema wird, ists wohl fast egal, ob du da irgendwas gemeldet hast oder 'nur' so rumradaust....
 

Kerstenk

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Zwischen ner Meldung, dass das deine Firmenadressr ist und ner Betriebsanlagengenehmigung dürfte es aber kleine Unterschiede geben?

Und wenn das rumlärmen n Thema wird, ists wohl fast egal, ob du da irgendwas gemeldet hast oder 'nur' so rumradaust....
mich hat niemand je nach was gefragt, was ich genehmigen muss. Einzig der Kreis wollte wissen was für Lacke ich lagern würde, da ich aber nicht Lackiere und denen das so auch mitgeteilt habe, war es das, die haben nie wieder nachgefragt. Ein Freund hatte auch in der Zeit eine Schlosserei aufgemacht, mitten im Dorf, der hat viel auf dem Hof gemacht, den hat auch nie jemand gefragt. Später ist der dann auch in ein Industriegebiet gezogen.
Die Nachbarn sind entscheidend, wo klein Kläger, da kein Richter. Ich bin am Nachbarn gescheitert und habe die Fertigung eben dann auch da hingelegt, wo es das Problem nicht gab/gibt. Mir geht es nur darum, das eben bei einer Anmeldung keiner sich für interessiert hat, immerhin gilt eine Schreinerei als störendes Gewerbe. Und gerade als Kleinbetrieb kommt es eben auch mal vor das die Maschinen zu Zeiten laufen, die richtig unpassend sind in Wohngebieten.
 

wirdelprumpft

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Letztlich ist es wie Kerstnek schreibt wo kein Kläger…
aber der findet sich schnell z.b. Mitbewerber /Nachbar oder sonst ein Neider der es einem nicht gönnt wenn man Nachts und Sonntags arbeitet….
Ein Betrieb einzurichten um dann teuer umzuziehen ist ja nicht unbedingt Zielführend
Die Ämter kommen ist nur ne Frage der Zeit -
Im Gewerbpark wo ich eingemietet bin sind immer mal wieder Behörden unterwegs
 

brubu

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Hallo zusammen
Bei euren Vorschriften kann ich nicht helfen. Bei uns ist es "relativ einfach" was die Vorschriften anbelangt.
-Grundsätzlich muss ein Betrieb zonenkonform sein, das heisst in einer für diesen Betrieb zugelassenen Zone, das kann eine Mischzone wohnen, Gewerbe sein. Umgehungen dazu gibt es mit Gestaltungsplänen die demokratisch von der stimmberechtigten Bevölkerung genehmigt werden müssen plus die übergeordnete Genehmigung durch den Kanton.

-Bei Umnutzungen bestehender Bauten ist immer eine Baubewilligung nötig, aufgrund dieser wird oben geschriebenes geprüft.
-Dazu kommen die Bestimmungen der Ruhezeiten der Polizeiverordnungen der Gemeinde. Da gibt es immer wieder Konflikte, das ist klar. Da ist
z.B. geregelt ab wann morgens und bis wann abends lärmige Arbeiten ausgeführt werden dürfen. Ausnahmen dazu für Einzelfälle muss die Gemeinde bewilligen.

Allgemein würde ich ein Betriebsgebäude so bauen, dass draussen kaum Lärm hörbar ist, dann darf der Inhaber 7x24h arbeiten.
Nur der Lärm ist entscheidend, auch beim Hobby, nicht ob es dem lieben Nachbarn passt oder nicht. Normale Geräusche gelten nicht als Lärm und sind immer zu tolerieren, wobei in der Nacht höhere Ansprüche einzuhalten sind.
Gruss brubu
 

wasmachen

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HinternDiwan
Ist ganz simpel:
In der Betriebsanlagengenehmigung wird alles verhandelt und n Bescgeid ausgestellt. Der gilt dann.
Wenn da drinnensteht, dass du von 7-19h Betriebszeiten hast, dann kannst da lärmen.
Im Rahmen dessen, was wie gesagt im Bescheid steht. Damit sind dann auch z.b. Lieferzeiten geregelt, ob du dabei die Straße blockierst oder nicht, ob und wie du zur Geruchsbelästigung durch z.b. lackieren beiträgst....
Wenn du das sauber verhandelst und in dem Rahmen werkelst, kann der Nachbar (rechtlich) gesehen so hoch hüpfen wie er will. Die Grünen müssten dann, wenn se kommen die Beschwerde 'abgleichen', und entsprechend reagieren.
Problematisch wirds bei 'Neidern', wenn dann aufkommt das die Genehmigung entweder a: komplett fehlt (da schaute vorab klarerweise keine Behörde), oder b: du den Umfang der Genehmigung dezent überschreitest.

Beispiel hier: ne Bäckerei mit Cafe. Genehmigung komplett vorhanden, aber ohne Freibereich. Die Bierbank mit den Grölis nach offiziellem Betriebsschluß kam ned gut an...
Die Bierbänke wurden nachverhandelt, durften bleiben, die Grölis müssen sich auch an die Öffnungszeiten halten. Fertig.

Damit erklärt sich aber auch, warum Bescheide mit 24/7 quasi nicht vorhanden sind.
Bei Änderungen/Erweiterungen der Betriebsanlage wird wieder verhandelt. Kann dir halt passieren, das lm.Zuge dessen wg z.b. 'mehr LKW Verkehr' dann neue Betriebszeiteneinschränkungen im Raum stehen können...

Ich red von AT, kann mir aber grad schwer vorstellen dass ausgerechnet D da ein rechtsfreier Raum sein sollte...
 
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Kerstenk

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Im Gewerbpark wo ich eingemietet bin sind immer mal wieder Behörden unterwegs
Hier auf dem Land, hinter dem Bretterzaun, sieht die Welt halt auch ein wenig anders aus, wie in solchen Gewerbeparks. Selbst der Schornsteinfeger macht seine Arbeit, ich will es mal vorsichtig ausdrücken, nicht sonderlich genau, verursacht bei mir ein leichtes Kopfschütteln :emoji_slight_smile:
 
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