Späneabsauganlage

waulmurf

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staubgeprüft durch BG?

@walzing: Brauchst du die Absauganlage fürs Gewerbe?
Wenn Absaug- besser: Entstauberanlagen im professionellem Bereich verwendet werden sollen, müssen sie auch dafür vorgesehen sein.
Bei der Atika (und allen anderen Hobbygeräten) steht es im Kleingedruckten: Nicht für den gewerblichen Gebrauch.
Gruß
waulmurf
 

Frank S

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Den Atika-Sauger habe ich und bin eigendlich damit zufrieden.
Vom Geräusch her ist er in Ordnung, die Hobelmaschine ist lauter.
Die Saugleistung könnte für meinen Geschmack höher sein, reicht aber für kleine Maschinen aus.
Mein Atika wandert nicht durch den Raum, das wird aber an dem einen oder anderen Kunststoffgebläserad liegen.
Das mitgelieferte Zubehör ist bis auf den etwas kurzen Schlauch in Ordnung.
Ein automatische Einschaltung hat das Gerät nicht.
Die Staubsackmontage ist etwas fummelig, ich hefte zur Montage den Sack erstmal provisorisch mit Klebeband an den Flansch, dann lässt sich die Schnellspannschelle recht gut festklemmen.

Gruß, Frank
 

michaelhild

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Also die Güde sieht sehr ähnlich aus und wenn die läuft kann man sich eigentlich nicht mehr unterhalten, meine Hobel und auch meine Absaugtonne (woodster Teil) ist deutlich leiser.

Vielleicht gibts bei den Dinger doch interne Unterschiede.
 

Hobbeus

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@walzing: Brauchst du die Absauganlage fürs Gewerbe?
Wenn Absaug- besser: Entstauberanlagen im professionellem Bereich verwendet werden sollen, müssen sie auch dafür vorgesehen sein.
Bei der Atika (und allen anderen Hobbygeräten) steht es im Kleingedruckten: Nicht für den gewerblichen Gebrauch.
Gruß
waulmurf

warum gibt es da so große unterschiede?
wenn man ein kleingewerbe hat darf man dann solche maschinen auch nicht nehmen? oder gilt das nur in einer richtigen schreinerei?
 

waulmurf

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warum gibt es da so große unterschiede?
wenn man ein kleingewerbe hat darf man dann solche maschinen auch nicht nehmen? oder gilt das nur in einer richtigen schreinerei?

Jeder Betrieb ist für die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben verantwortlich. Die Regelungen, Gesetze und Vorschriften werden von den BG´en oder dem Staat herausgegeben. Die Unternehmer zahlen einen Beitrag an die zuständige BG. Dafür entfällt für sie die Haftung z.B. bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.

Staubgrenzwerte sind gesetzliche Vorgaben, um die Mitarbeiter zu schützen (Holzstaub kann eben zu Beeinträchtigungen der Atemwege und der Haut führen). Hier ist der Unternehmer in der Pflicht, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. In der Regel wird dies z.B. durch die Verwendung von Absauganlagen nach dem Stand der Technik erreicht.

Der Hersteller garantiert dem Verwender (bei sachgemäßer Montage) die Einhaltung der Staubgrenzwerte (2mg/m3 oder weniger).
Zu sehen ist das an dem Prüfzertifikat der BG.
Der Unterschied zu Hobbygeräten ist z.B. auch die Standzeit im Dauerbetrieb.

Näheres findest du auf den Seiten der BG Holz und Metall (BG Holz Metall : Startseite), oder in der BGI-739 „Holzstaub“, dort sind auch Verweise auf Technische Regeln und DIN.

Gruß
waulmurf
 

predatorklein

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Hi

Für eine PK 250 reicht die Atika.
Ebenso die Güde oder eine SPA 1000 von EB.

Besser wäre so ein Teil auf EBAY :

190709415633

Das ist ein Profigerät,kostet aber auch gleich mehr.

Bei einem Gewerbebetrieb kommt es darauf an ob man Angestellte hat,dann sind Reinluftabsaugungen Vorschrift bei denen ein bestimmter Reststaubgehalt der Luft eingehalten werden muß.
Aber auch nur wenn die Absaugung in der Werkstatt steht.
Steht sie draußen sieht es wieder anders aus.


Gruß
 

waulmurf

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Das hat mit dem Standort der Absauganlage nichts zu tun. Am Arbeitsplatz muß der Staubgrenzwert eingehalten werden. (sogar an Handschleifarbeitsplätzen)

Deswegen ist z.B. auch der Anschluss von Industriestaubsaugern an einigen Handgeräten vorgeschrieben.

Der Hobbyhandwerker sollte sich ruhig an solchen Vorgaben orientieren. Von Schaden ist das nicht, im Gegenteil. Selbstverständlich ist hier Augenmaß gefragt (z.B. wird ein Hobbyhandwerker nicht täglich 8 Stunden arbeiten - in der Regel:emoji_wink:).
 

Hobbeus

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ich habe keine angestellte, mache das eig. nur neben meinem beruf (eben ein nebengewerbe) ich bin nicht bei der berufsgenossenschaft.
brauche ich also so ein teures gerät?
 

waulmurf

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Das ist eine knifflige Frage. Da muss ich passen.
Für Unternehmer mit (versicherungspflichtigen) Mitarbeitern ist es klar. Wenn du nicht bei einer Berufsgenossenschaft versichert bist, dürfte eine solche auch an dich keine Forderungen stellen.
Allerdings:
Deine Gesundheit sollte dir das schon Wert sein (über wieviel Geld reden wir hier eigentlich?). Schließlich sind die Vorschriften nicht gemacht, um die Leute zu ärgern, sondern weil sich im laufe der Zeit dies als sinnvoll herausgestellt hat. Eine Kreissägeblattabdeckung ist vielleicht ein konkretes, gutes Beispiel.
Gruß
waulmurf
 

Hobbeus

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ja klar ist mir die gesundheit auch was wert.
denke halt immer an eine ab ca. 2500€
 

predatorklein

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Das hat mit dem Standort der Absauganlage nichts zu tun. Am Arbeitsplatz muß der Staubgrenzwert eingehalten werden. (sogar an Handschleifarbeitsplätzen)

Deswegen ist z.B. auch der Anschluss von Industriestaubsaugern an einigen Handgeräten vorgeschrieben.

Der Hobbyhandwerker sollte sich ruhig an solchen Vorgaben orientieren. Von Schaden ist das nicht, im Gegenteil. Selbstverständlich ist hier Augenmaß gefragt (z.B. wird ein Hobbyhandwerker nicht täglich 8 Stunden arbeiten - in der Regel:emoji_wink:).

Hi

Bei uns war 2011 die BG in unserer neuen Halle.

Laut deren Ausage darf man wenn man einen Angestellten oder einen Lehrling hat keine Rohluft - Anlage mehr in die Halle stellen da diese mit Überdruck arbeitenden Anlagen zu viel Staub in die Luft lassen.

Hier dürfen nur Reinluftabsaugungen aufgestellt werden.
Diese arbeiten mit Unterdruck,auch bei einer undichten Anlage kommt kein Staub in die Luft.

Arbeitet man ohne Angestellte interessiert das keinen,die BG holt dann ja sowieso keiner.
Hier fragt höchstens das Gewerbeaufsichtsamt ob man in punkto Brandschutz alle Vorschriften einhält.

Steht die Anlage außerhalb der Werkstatt ist es der BG egal ob es eine Reinluftanlage oder eine Rohluftanlage ist.
Die interessiert es erst wieder bei einer Luftrückführung.

Deshalb dürfen auch keine mobilen Geräte mehr innerhalb der Werkstatt betrieben werden wenn man Angestellte hat die KEINE Reinluftgeräte sind.
Das gilt auch für Geräte mit Patronenfiltern.

Laut BG Mitarbeiter schaffen es die meisten alten Rohluftanlagen mit ihren oft recht kräftigen Motoren die Reststaubgrenzwerte einzuhalten wenn sie NICHT innerhalb der Werkstatt aufgestellt werden.

In der Werkstatt aufgestellt schaffen das nur die Reinluftanlagen.
Interessiert wie gesagt nur wenn man Personal hat.

Gruß
 

waulmurf

ww-ulme
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ja klar ist mir die gesundheit auch was wert.
denke halt immer an eine ab ca. 2500€
Das sind ja schon Dimensionen, dafür bekommst du ja schon eine Bernardo600 komplett mit Ventilsteuerung etc.

Als Nebenberuflicher (Holzbearbeitung) würde ich mir auf jeden Fall eine kleine, preiswerte Absauganlage (je nach Maschinenpark) zulegen, dazu einen guten Industriestaubsauger Staubklasse M oder H und für den Notfall gute Staubfiltermasken mindestens FFP2, besser FFP3.
Auch wenn die BG nicht kontrolliert, Gesundheit ist schlecht mit Geld aufzuwiegen.

Gruß
waulmurf
 

Hobbeus

ww-birnbaum
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hab eigendlich nur den tischkreissäge von bosch.
geschliffen wird eher selten...
absauganlage ist von güde...
 

walzing

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Also - danke erstmal für die vielen Antworten.
Die TKS wird nur im Hobby Umfeld genutzt.

Ich habe mal die Werte der "Metabo Späneabsauganlage SPA 1200" und der "ATIKA Späneabsauganlage ABS 2000" verglichen (was zu vergleichen ging).
Wenn ich das richtig sehe, dann hat die Metabo eine größere Filterfläche aber einen geringeren Luftstrom.
Der Preisunterschied liegt bei ca. 120€. Ich weiss nicht, ob die 120€ Mehrkosten bei Metabo wirklich gerechtfertigt werden können.
Eines ist mir noch aufgefallen - die haben alle nur einen 100mm Schlach. Ich brauche aber auch noch einen Anschluss für oben.

cu
Walzing
 

waulmurf

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Nachtrag an Hobbeus:
Wenn du nicht bei der BG oder Unfallkasse versichert bist, kann diese auch nicht die Einhaltung der Vorschriften fordern.
Aber deine Gesundheit ... s.o.
(Eine Staubabsaugung ist nicht schlecht oder herausgeworfenes Geld. Man denke auch an Allergien.)
Gruß
waulmurf
 

Dominic

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Ich habe das schonmal bei meiner (privat genutzten) Säge so gelöst, daß ich eine Phase nach dem Schalter auf einen Schütz gelegt habe, der seinerseits den Sauger schaltet. Ich wollte den Schalter nicht weiter damit belasten. Funktioniert bei mir einwandfrei.

Gruß

Dominic
 

walzing

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So, es ist dann die einhell Rt-ve 550 geworden. Sind soweit zufrieden, nicht zu laut und saugleistung ist ok.

Cu
Walzing
 
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