Das hat mit dem Standort der Absauganlage nichts zu tun. Am Arbeitsplatz muß der Staubgrenzwert eingehalten werden. (sogar an Handschleifarbeitsplätzen)
Deswegen ist z.B. auch der Anschluss von Industriestaubsaugern an einigen Handgeräten vorgeschrieben.
Der Hobbyhandwerker sollte sich ruhig an solchen Vorgaben orientieren. Von Schaden ist das nicht, im Gegenteil. Selbstverständlich ist hier Augenmaß gefragt (z.B. wird ein Hobbyhandwerker nicht täglich 8 Stunden arbeiten - in der Regel

).
Hi
Bei uns war 2011 die BG in unserer neuen Halle.
Laut deren Ausage darf man wenn man einen Angestellten oder einen Lehrling hat keine Rohluft - Anlage mehr in die Halle stellen da diese mit Überdruck arbeitenden Anlagen zu viel Staub in die Luft lassen.
Hier dürfen nur Reinluftabsaugungen aufgestellt werden.
Diese arbeiten mit Unterdruck,auch bei einer undichten Anlage kommt kein Staub in die Luft.
Arbeitet man ohne Angestellte interessiert das keinen,die BG holt dann ja sowieso keiner.
Hier fragt höchstens das Gewerbeaufsichtsamt ob man in punkto Brandschutz alle Vorschriften einhält.
Steht die Anlage außerhalb der Werkstatt ist es der BG egal ob es eine Reinluftanlage oder eine Rohluftanlage ist.
Die interessiert es erst wieder bei einer Luftrückführung.
Deshalb dürfen auch keine mobilen Geräte mehr innerhalb der Werkstatt betrieben werden wenn man Angestellte hat die KEINE Reinluftgeräte sind.
Das gilt auch für Geräte mit Patronenfiltern.
Laut BG Mitarbeiter schaffen es die meisten alten Rohluftanlagen mit ihren oft recht kräftigen Motoren die Reststaubgrenzwerte einzuhalten wenn sie NICHT innerhalb der Werkstatt aufgestellt werden.
In der Werkstatt aufgestellt schaffen das nur die Reinluftanlagen.
Interessiert wie gesagt nur wenn man Personal hat.
Gruß