Hallo zusammen,
gibt es hier jemanden, der Erfahrungen mit der Ausnahmegenehmigung nach §8 HWO hat? Ich selbst bin studierter Maschinenbauer (Master of Science, aktuell Doktorand) und würde mich gerne im Tischler-Handwerk selbstständig machen. Als Auflage hätte ich sicherlich, dass ich die handwerklichen Fähigkeiten in Form einer Prüfung ggü. der Handwerkskammer nachweise. Die Frage ist jedoch, ob ich überhaupt so weit komme, da mein Studium ja primär einen Schwerpunkt in Metall hat und das Thema Holz nicht wirklich wählbar ist. Nur indirekt über das Thema Faserverbundwerkstoffe, jedoch ist da auch der Schwerpunkt mehr auf dem Thema CFK. Andererseits enthält das Studium alle technischen Grundlagen, die für ein Produktdesign auch mit Thema Holz ermöglicht. Ich hab während meiner Promotion noch die Absicht die Prüfung Ingenieursholzbau und Holzbaukonstruktion sowie Grundlagen und Verfahren der Faserverbund- und Holzwerkstoffbearbeitung abzulegen.
Ein Anruf bei der Handwerkskammer hat erstmal positiv geklungen, jedoch war hier die Aussage, dass das über einen Antrag im Einzelfall geprüft wird und ich mir keine Mühe machen soll vorab Prüfungen abzulegen, da mir diese evtl. vorgegeben werden.
Nun die Frage an euch: Wie schätzt ihr die Situation ein oder habt ihr sogar Erfahrungen, die ihr gerne teilen wollt?
Grüße,
Brandur
gibt es hier jemanden, der Erfahrungen mit der Ausnahmegenehmigung nach §8 HWO hat? Ich selbst bin studierter Maschinenbauer (Master of Science, aktuell Doktorand) und würde mich gerne im Tischler-Handwerk selbstständig machen. Als Auflage hätte ich sicherlich, dass ich die handwerklichen Fähigkeiten in Form einer Prüfung ggü. der Handwerkskammer nachweise. Die Frage ist jedoch, ob ich überhaupt so weit komme, da mein Studium ja primär einen Schwerpunkt in Metall hat und das Thema Holz nicht wirklich wählbar ist. Nur indirekt über das Thema Faserverbundwerkstoffe, jedoch ist da auch der Schwerpunkt mehr auf dem Thema CFK. Andererseits enthält das Studium alle technischen Grundlagen, die für ein Produktdesign auch mit Thema Holz ermöglicht. Ich hab während meiner Promotion noch die Absicht die Prüfung Ingenieursholzbau und Holzbaukonstruktion sowie Grundlagen und Verfahren der Faserverbund- und Holzwerkstoffbearbeitung abzulegen.
Ein Anruf bei der Handwerkskammer hat erstmal positiv geklungen, jedoch war hier die Aussage, dass das über einen Antrag im Einzelfall geprüft wird und ich mir keine Mühe machen soll vorab Prüfungen abzulegen, da mir diese evtl. vorgegeben werden.
Nun die Frage an euch: Wie schätzt ihr die Situation ein oder habt ihr sogar Erfahrungen, die ihr gerne teilen wollt?
Grüße,
Brandur