Selbstständig machen im Bereich Holz - Verständnisfrage

Dalbergia

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Hallo,

ich habe vorhin mal recherchiert, auf welche Weise man sich im Bereich Tischlerhandwerk selbstständig machen kann.

Das erste, was mir die Lust zur Weiterrecherche nahm, war die Aussage, dass man dafür einen Meistertitel braucht, jemanden mit Meistertitel direkt mit dabei haben muss oder langjährige Erfahrung als Geselle vorzuliegen hat. Alles bei mir nicht der Fall. Habe das zwar mal gelernt, ist aber schon über 15 Jahre her.

Nun ist es so, dass ich eine Idee habe, die sich vermutlich ohne DEN großen Aufwand hinsichtlich Maschinen wie Abricht- und Dickenhobel umsetzen ließe, da es schon eher in Richtung "Schnitzerei" bzw. "Kunsthandwerk" ginge (aber eben auch nicht nur).

Ich könnte mir vorstellen, dass wenn ich als "Tischlerei" mit meinem Unternehmen gelten möchte, die o.g. Voraussetzungen zwingend sind und Förderungen kann ich auch vergessen, wenn ich das nicht erfülle. Aber ist es wirklich nicht erlaubt, gewerbemäßig Holzprodukte aus Tischler-Arbeit zu vertreiben, wenn man diese Voraussetzungen nicht mit bringt?
 

dsdommi

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Das war hier schon öfter mal ein Thema. Schau mal mit der Suchfunktion. Wenn ich mich richtig erinnere kannst du als Kunsthandwerk fast alles machen , bis auf offizielle Auftragsarbeiten. Aber ohne Gewähr.
Such halt hier mal ein wenig
 

Dalbergia

ww-ulme
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Das war hier schon öfter mal ein Thema. Schau mal mit der Suchfunktion. Wenn ich mich richtig erinnere kannst du als Kunsthandwerk fast alles machen , bis auf offizielle Auftragsarbeiten. Aber ohne Gewähr.
Such halt hier mal ein wenig
Ok, sorry... das schien mir jetzt in einem solchen Forum eine Frage zu sein, die außer Ahnungslosen wie mir keiner stellt :emoji_flushed:
 

stefan.

ww-birnbaum
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Das Problem ist, dass es da unzählige Regelungen, Ausnahmen, Ausnahmen von den Ausnahmen gibt. Da ist fast jeder Fall ein Einzelfall, den man individuell bewerten muss.

Soweit ich weiß (ohne Gewähr) kannst du ohne Meistertitel Produkte aus Holz herstellen (insbesondere wenn diese vergleichsweise wenig Wissen benötigen, wie z.B. Schneidebretter) und auch verkaufen.
Du darfst aber nicht auf Kundenwunsch fertigen und auch keine Maßanfertigung herrstellen. Umso weiter du Richtung Kunsthandwerk unterwegs bist, umso einfacher ist es wahrscheinlich.
 

joh.t.

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Das ist oft eine Auslegungssache und wie man was interpretiert.

Sufu benutzen.
In den letzten 20 Jahren ist eigentlich alles gesagt worden und fast von jedem...

Im IHK Bereich gibt es einiges was manches möglich ist.
 
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Dalbergia

ww-ulme
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Und das fandest, wie man herauslesen könnte, überraschend?
Liest sich tatsächlich so aber ich fand es nur für meinen besonderen Fall deswegen überraschend, weil ich nichts anfertigen würde, das mit Sicherheitsbestimmungen versehen ist. Dass ein Treppen- oder Türenbauer seine Qualifikation streng nachweisen muss, sehe ich als vollkommen gerechtfertigt an. In meinem Fall ginge es jedoch tatsächlich eher um etwas, das man im erweiterten Sinne als "Deko" bezeichnen könnte. Nichts, was abreißt, wenn man sich dran hängt oder einbricht, wenn man drauf steigt.
 

isso

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Auch der Produzent von Treppen und Türen braucht keinen Meister, in den meisten Fällen, er braucht einen statischen Nachweis für die Treppen und bestimmt auch Nachweise bei Fenstern.

Wenn du magst, schreibst du mir per PN und ich schicke dir meine Telefonnummer.

Morgen hätte ich Zeit zu telefonieren, heute ist schlecht.
 

holzer1998

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Es gibt ausreichend Gewerke die ähnlich sind, passen könnten und keinen Meisterzwang haben.
Darüber hinaus könntest du dich mal mit dem Thema „Reisegewerbe“ beschäftigen. Das wäre evtl. auch noch eine Möglichkeit.
 

Werkzeugprofi

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Baue ich als Arbeiter Türen, Tore, Fenster und Küchen für meinen Chef, ist das kein Problem. Mache ich die selbe Tätigkeit als Selbständiger ohne Meisterbrief ist es ein Problem.

Es geht nicht um das "Können", es geht um das "Dürfen"
 

joh.t.

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Baue ich als Arbeiter Türen, Tore, Fenster und Küchen für meinen Chef, ist das kein Problem. Mache ich die selbe Tätigkeit als Selbständiger ohne Meisterbrief ist es ein Problem.

Es geht nicht um das "Können", es geht um das "Dürfen"
Baut man als Einzelkämpfer nicht mehr selbst, sondern berät bestellt und baut ein. Service, Service , Service.
Planen und bestellen kann man mit diversen halbindustriellen Handwerksbetrieben und deren Software...

Das darf man auch als Geselle... auch Treppenbau geht.Aufmessen, durch Fachfirma bauen lassen und einbauen...

Mit dem Meister darf man natürlich auch die ganzen anderen Sachen machen.
 

wirdelprumpft

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Da es in dem Fall ja um eher um Holzbildhauer als um Schreiner geht dürft die HWK, falls zuständig, vermutlich keine Probleme machen.
Der Türeinbau etc. ist Einbau von genormten Baufertigteilen - so war meine erste Gewerbeanmeldung als Montagebetrieb.
Ich hatte da zwar den Meister schon, wollte aber wegen Krankenkasse etc. nebenberuflich keine Schreinerei anmelden.
Würde mal klären ob Holzbildhauer als zulassungspflichtig,frei oder handwerksähnliches Gewerk gilt.
Bzw. ob da überhaupt HWK zuständig ist und nicht IHK oder sonst jemand
An irgend eine "Behörde" muss man Gebühren entrichten ob man will oder nicht.

Auch Prüfen ob der geplante Standort/Werkstatt halbwegs passt, sofern man Lärm/Geruch etc. verursacht.
"Es gibt Neider die es einem nicht gönnen, wenn man in einem Wohngebiet, Sonntags morgens im Garten von 8-12
mit der Motorkettensäge schnitzt und von 14-15 Uhr das Werk mit lösemittelhaltigem Lack lackiert etc.
da steht dann schnell mal die Gewerbeaufsicht vor der Tür":emoji_wink:
 
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Kerstenk

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In meinem Fall ginge es jedoch tatsächlich eher um etwas, das man im erweiterten Sinne als "Deko" bezeichnen könnte. Nichts, was abreißt, wenn man sich dran hängt oder einbricht, wenn man drauf steigt.
ich bin seit 1992 selbstständig in der Holzverarbeitung, bei der IHK und bin gelernter Holzmechaniker ohne Meistertitel. Habe ein eigenes Produkt, Webrahmen, und Lohnfertiger im Bereich Kleinteile (Sauna Ofenhersteller und Deko) die nichts mit Bau zu tun haben. Vor vier Jahren bin ich umgezogen, da ist dann gleich auch die Handwerkskammer aufgeschlagen, denen habe ich aber gleich erklärt, dass sie mit mir nicht zu tun haben, haben sie auch ohne weiter Fragen so hingenommen.
Zumal wenn man auch noch eine Serienproduktion hat, also Katalog wie auch immer, ist man kein Kandidat für die, da keine Maßanfertigung gemacht wird.

Bei der Anmeldung bei der Stadt/Gemeinde auch klar Serienfertigung Holzkleinteile/Dinge, auf keinen Fall Möbel oder sowas, dann stehen sie gleich auf der Matte, auch angeben das die IHK zuständig sei (denen ist das auch egal, was man macht, die wollen nur das Geld). Der Gemeinde ist das auch vollkommen egal, die geben das weiter
 

Tokoloshe

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Da es in dem Fall ja um eher um Holzbildhauer als um Schreiner geht dürft die HWK, falls zuständig, vermutlich keine Probleme machen.
Ich habe ja erst letztes Jahr mein Gewerbe angemeldet: Gebrauchsgegenstände sind okay, Dinge mit kunstvollen Verzierungen sind Drechsler (Meisterberuf) oder sowas. Also was der Ersteller machen möchte würde unter Meisterzwang fallen, zumindest nach der Handwerkskammer hier, sie lassen mich aber nun machen, wenn ich unter 5000€ bleibe. Das ist aber dann nichts für einen Hauptberuf.
 

wirdelprumpft

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evtl. hat die KI recht.
Es macht wohl ein Unterschied ob man selbst eine Skulptur etc. nach eigenen Vorstellungen erschafft oder im Auftrag.
Letzteres gilt wohl als handwerkliche Tätigkeit, ersteres als künstlerische oder freiberufliche.Tätigkeit.
Da Tokoloshe auch in Auftrag fertig könnte das den Unterschied machen.
Es lebe die Bürokratie.
Wobei man im Hauptberuf schon sehr viele Schneidebretter /Skulpturen verkaufen müsste bzw. sehr hochpreisig
um seine Grundkosten zu decken
Die 5000 € fallen da schnell mal monatlich an. Versicherungen, GKV, Rente, Steuerberater, Miete, Strom, Leasing, div. Steuern usw.
 

Tokoloshe

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Die 5000 € fallen da schnell mal monatlich an.
Unter 5000€ im Jahr... :emoji_grin: bin aber gerade dabei die Ummeldung auszufüllen, wo klar steht, das ich Designobjekte und Verbrauchsgegenstände unter anderem mit Zerspanungstechnik herstelle. Das hat auch keinen Meisterzwang.

Reisegewerbe war aber auch ein guter Hinweis, wenn man keinen Meister hat. Da gibt es wohl in Verden gute Seminare zu.
 

wirdelprumpft

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Wärst Du mein Nachbar brauchst Du nicht auf die Gewerbeaufsicht zu warten, ich stünde um 8:01 Uhr vor Deiner Tür.

Aber was hat die lärmende Sonntagsarbeit mit der Fragestellung zu tun? Da dürfte auch ein selbständiger Tischlermeister Probleme bekommen.
Es gibt genügen Zeiten wo es erlaubt ist Lärm etc. zu machen und trotzdem kann sich Nachbarn gestört fühlen.
(da verwendet man extra „“ und , dachte das wäre ausreichend das es nicht ganz ernst gemeintes Beispiel ist)
Oft grenzen Mischgebiete an Wohngebiete usw,
Da der Fragesteller offensichtlich Angst vor Betriebsschließung hat wollte ich die Gewerbeaufsicht erwähnen,
Unter 5000€ im Jahr..
Wie wird das kontrolliert musst du da jährlich was hinschicken z.b. Einkommenssteuerbescheid ?
 
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