Schrauben - Dübel - Richtlinien/Anforderungen

predatorklein

ww-robinie
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Moin

Also mein Rat als Nicht-Anwalt, der aber beruflich hin und wieder mit solchen Sachen zu tun hat: Wenn Du Dübel mitlieferst, schreib dazu, wozu sie bestimmt sind (z.B. für Beton und rissfreies Ziegelmauerwerk) und für welche Lasten das Regal dann geeignet ist, und zwar am Besten so, dass der Benutzer es lesen muss, z.B. als Aufdruck auf der Packung. Schau Dir halt an, wie es der Herr Fischer macht - da steht z.B. drauf, ob der Dübel überhaupt für sicherheitsrelevante Bauteile verwendet werden darf, in welchem Material, welche Lasten etc. Das dient alles dazu, vorab zu definieren, was bestimmungsgemäß ist und was nicht.

Seh ich auch so .

Ich kenne aus unserem Raum den Fall eines Schreiners der Bücherhregale für einen Kunden angefertigt hat .
Waren 200 cm hoch und recht standfest .
Und schwer zu kippen .

Allerdings bekam ein 120 Kilo Riese einen Schwächeanfall , hat sich am Regal festgehalten und ist mit umgefallen .
Hätte eine 60 Kilo Person gar nicht geschafft .

Das Gericht war aber der Meinung , daß der Schreiner mit sowas rechnen muß .
Gerade weil er eben mit solchen Dingen Erfahrung hat .

Ich würde mich wie gesagt vorab informieren worüber du deinen Kunden zu informieren hast .
Bei der HWK , der Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt .
Kostet auch nicht die Welt :emoji_wink:

Wir bauen Einbauschränke zur Selbstmontage nebst einer guten Anleitung , wie der Schrank aufzubauen ist .
Auf Anraten der HWK kam der Tip dazu , daß man als ungeübter " Schrankaufbauer " einen Montageschreiner aus dem Netz hinzuziehen solle wenn man selbst wenig Plan von der Möbelmontage hat .

Gruß
 
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