Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand. Ich vermag zwischen dem was Kunstbohrer sagt und dem was ich geschrieben habe auch nicht so recht den großen Widerspruch zu erkennen. Wenn Gegen/Streiflicht zur natürlichen Belichtung gehört, wird es Richter geben, die, weil auch Kunden, darin eine Beeinträchtigung sehen und entsprechend urteilen. Kann aber auch anders ausgehen.Wenn es hier immer noch Leute gibt, die meinen, das es bei uns die einzige, einheitliche , in allen Fällen gleiche Rechtsprechung gibt, müssen sich diese Leute ein gehörigen Maß an Naivität unterstellen lassen. Ich bin schon zu lange auf dieser Welt, um daran zu glauben. Obwohl Gesetzestexte eigentlich eindeutig formuliert sein sollten , lassen sie immer Spielraum für individuelle Entscheidungen. Einig sind sich doch die Meisten, daß das keine gute Arbeit ist. Ob das auch nach den Normen/ Richtlinien eine gute Arbeit ist, entscheidet letztendlich das Gericht aufgrund von Gutachten, Normen usw.. Aber Richter sind auch Menschen und Kunden, deshalb kommt es immer wieder zu überraschenden Entscheidungen. Wie magmog schrieb, muß der Auftraggeber entscheiden, wie er vorgehen will. Wege, Möglichkeiten und Meinungen dazu hat er in den Beiträgen genug gefunden ( wenn er auch mal zwischen den Zeilen liest). Wenn er sich zur Klage entschließt, kann er ja mal so in 2 Jahren über das Urteil berichten.