Querstreifen und Wellen nachdem Parkettschleifen

Kunstbohrer

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Dem möchte ich vehement widersprechen.
Wir haben hier nur Fotos mit Streiflicht.
Die Beurteilung des Bodens muss bei diffusen Licht im Stehen unter "normalen" Betrachtungswinkeln erfolgen.
D.h. man stellt bei geschlossenen Rollo z.B. einen Fluter der an die Decke leuchtet und steht mitten im Raum. Wenn es dann zu sehen ist, dann kann man darüber reden ob er nachbessern muss.

Das die Arbeit auf den Fotos nicht gut ist, sehe ich genauso. Aber das hier aus der Ferne im Bezug auf Wertminderung/Nachbesserung zu beurteilen Maße ich mich jetzt nicht an.
 

brubu

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Hallo
Die genauen Kriterien wie ein Boden zu beurteilen ist kenne ich nicht. Aber Böden sind keine Möbel und man liegt nicht auf den Boden um ihn zu beurteilen. In #10 habe ich nach der Wellentiefe gefragt aber die wurde uns nicht mitgeteilt.
Gruss brubu
 

Kunstbohrer

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Zitat:
Ein häufig gerügter Mangel bei Parkettböden ist eine durch Schleifen bewirkte Wellenbildung, die besonders bei Streiflichteinfall auffällig sein kann. Hierzu kann der ATV DIN 18356 entnommen werden, dass Unebenheiten in der Oberfläche, die bei Streiflicht zu erkennen sind, als zulässig gelten, wenn die zugehörigen Grenzwerte der DIN 18202 nicht überschritten werden.

Quelle:
https://www.weka.de/architekten-ingenieure/generelle-beurteilung-beurteilung-bei-parkettarbeiten/
 

pedder

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Das glaubst Du doch selbst nicht, oder? 2mmn auf 10 cm? Never.
Dann muss ich auch gar nicht schleifen.
 

Kunstbohrer

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Doch, da 2mm auch ohne Streiflicht sichtbar sind und daher reklamationswürdig wären.
Du darfst mir gerne eine Norm raussuchen die was anderes behauptet.
Ich habe jedenfalls keine andere gefunden...

Betrachtung im Streiflicht ist einfach nicht Zulässig. Und auf den Fotos sieht man in den anderen Bereichen nichts.
Meine Ferndiagnose geht klar Richtung nicht Reklamationsfähig. Nicht mal bei Möbeloberflächen ist Streiflicht zulässig.
 

pedder

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Das scheint mir in dem Raum die ganz normale Beleuchtung zu sein.
Wie man das mit richtiger Technik besser hinbekommt, wird in diesem Threads ausführlich besprochen.
Jeder Bodenbearbeiter weiß offenbar, dass man das so nicht macht.
Dann ist das nicht nach den Regeln der Technik ausgeführt, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:

Kunstbohrer

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Die "normale Beleuchtung" ist hier flach einfallendes Sonnenlicht.
Niemals wird das für eine Beurteilung herangezogen. Aber wenn du dich so gut auskennst und die Beurteilungskriterien kennst, darfst du ja gerne eine Stellungnahme/Gutachten zu dem Fall schreiben. Vlt. hilft das dem TE bei der Verhandlung mit dem Auftragnehmer. Bitte dann auch mit Quellen/Normen und nicht nur mit "ich könnte es besser".

Meiner Meinung nach kanns du auf das gut will deines Auftragnehmers hoffen und mehr nicht.
Die regeln der Technik - naja wo steht das. Nur weil es andere besser können, heist es ja nicht, dass das hier grundlegend falsch ist.

In einem Gerichtsverfahren würde es bestenfalls auf einen Vergleich raus laufen oder der TE würde nach den von mir gefundenen Kriterien lt. Fotos/Ferndiagnose haus hoch verlieren. Siehe Beitrag #29
 

weissbuche

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Habe mal mit einem Gutachter gesprochen, wie das gehandhabt wird bei der Begutachtung. Er sagte, daß künstliches Streiflicht nicht eingesetzt werden soll, also der Strahler direkt auf Bodenhöhe. Sind aber z.B. bodentiefe Fenster vorhanden, zählt Streiflicht durch diese Fenster zur natürlichen Belichtung und muß berücksichtigt werden. Mal ganz ohne Normen usw., diese Wellen dürfen nicht sein, daß geht besser.
 

Kunstbohrer

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ja klar, ganz ohne Normen sind wir uns ja alle einig, dass das besser geht. Am Besten geht das natürlich wenn man nach dem Grobschliff mit der Trio o.ä. weiter macht. Aber selbst mit der Walzen-/Bandschleifmaschine geht das besser.

Mit Normen steht ja oben, dass sichtbare Wellen bei Streiflicht (bodentiefe Fenster) zulässig sind.
 

Leibhaftiger

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Habe mal mit einem Gutachter gesprochen, wie das gehandhabt wird bei der Begutachtung. Er sagte, daß künstliches Streiflicht nicht eingesetzt werden soll, also der Strahler direkt auf Bodenhöhe. Sind aber z.B. bodentiefe Fenster vorhanden, zählt Streiflicht durch diese Fenster zur natürlichen Belichtung und muß berücksichtigt werden. Mal ganz ohne Normen usw., diese Wellen dürfen nicht sein, daß geht besser.

ja klar, ganz ohne Normen sind wir uns ja alle einig, dass das besser geht. Am Besten geht das natürlich wenn man nach dem Grobschliff mit der Trio o.ä. weiter macht. Aber selbst mit der Walzen-/Bandschleifmaschine geht das besser.

Mit Normen steht ja oben, dass sichtbare Wellen bei Streiflicht (bodentiefe Fenster) zulässig sind.

Manchmal weiss ich wirklich nicht, was ich von dem Gelesenen halten soll und verstehe ein wenig die (ehemaligen) Kollegen, die sich vom Forum verabschiedet haben.
Wenn ein Gutachter sagt, dass Licht von Bodentiefen Fenstern berücksichtigt werden muss, kommt ein anderer daher (der hoffentlich auch Gutachter ist) und sagt, dass es nicht so ist, da er einen Text anders interpretiert... :emoji_rolling_eyes:
 

pedder

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Die "normale Beleuchtung" ist hier flach einfallendes Sonnenlicht.
Niemals wird das für eine Beurteilung herangezogen.

Das sehen andere offenbar anders. Magmog, der ja nun auch nicht auf der Brotsupp hergeschwommen ist, ist ebenfalls der Meinung, dass das nicht das Ergebnis fachgerechter Arbeit ist. Vielmehr kann man dem TO nicht antworten auf seine Frage:
Mein Handwerker meint, dass solche Querstreifen bzw. Wellen technisch bedingt sind und nicht vermieden werden können. Was sagen die hiesigen Profis dazu?
Er wird selber entscheiden müssen, was er mit unseren Meinungen macht. Denn mehr sind es nicht.

Deine Vorhersagen zum Ausgang eines Rechtstreites sind abenteuerlich.
Ohne Klage, ohne Erwiderung, aber schon eine Meinung...
 

Kunstbohrer

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Und es widerspricht sich doch nicht mal.

Der eine behauptet das Streiflicht zulässig ist --> dann sind Wellen auch zulässig

Der andere behauptet das Streiflicht nicht zulässig ist und dann keine wellen sichtbar sein dürfen.

Und nein ich bin kein Gutachter sondern Schreinermeister, welcher regelmäßig Boden schleift
 

Kunstbohrer

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Meine persönliche Prognose bezüglich des Rechtsstreites Fust auf den dümmsten Erfahrungen von diversen Baustellen wo du als Laie sagen würdest wie man das den so machen kann.

Ich erinnere mich da noch gut wo jemand Q2 Rigibs bestellt hat und dann Wandstrahler installieren lassen hat.... eiei.
Aber was will man machen. Der Trockenbauer war nicht schuld und der Elektriker auch nicht.

So ist es auch beim Boden. Wenn nichts höherwertiges vereinbart ist, gilt einfach das was man in den Normen findet.
Und das ist nun mal das was ich gefunden habe.

Wir sind uns ja alle einig, dass das besser geht.
 

Lorenzo

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Ich vermute, dass es schwer wird einen Richter zu finden, der vom Auftraggeber verlangt den Rolladen runter zu machen und den Raum möglichst so zu beleuchten dass dieses Ergebnis nicht sichtbar ist..
 

Kunstbohrer

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Gut, wegen mir hab ich auch unrecht ... da hab ich ja kein Problem damit.
Wie gesagt. Die Aussagen widersprechen sich ja nicht.

Es sind halt gewisse Zustände unter umständen zu akzeptieren. Der Boden ist Nutzbar und sieht ohne Streiflicht scheinbar gut aus.
 

weissbuche

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Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand. Ich vermag zwischen dem was Kunstbohrer sagt und dem was ich geschrieben habe auch nicht so recht den großen Widerspruch zu erkennen. Wenn Gegen/Streiflicht zur natürlichen Belichtung gehört, wird es Richter geben, die, weil auch Kunden, darin eine Beeinträchtigung sehen und entsprechend urteilen. Kann aber auch anders ausgehen.Wenn es hier immer noch Leute gibt, die meinen, das es bei uns die einzige, einheitliche , in allen Fällen gleiche Rechtsprechung gibt, müssen sich diese Leute ein gehörigen Maß an Naivität unterstellen lassen. Ich bin schon zu lange auf dieser Welt, um daran zu glauben. Obwohl Gesetzestexte eigentlich eindeutig formuliert sein sollten , lassen sie immer Spielraum für individuelle Entscheidungen. Einig sind sich doch die Meisten, daß das keine gute Arbeit ist. Ob das auch nach den Normen/ Richtlinien eine gute Arbeit ist, entscheidet letztendlich das Gericht aufgrund von Gutachten, Normen usw.. Aber Richter sind auch Menschen und Kunden, deshalb kommt es immer wieder zu überraschenden Entscheidungen. Wie magmog schrieb, muß der Auftraggeber entscheiden, wie er vorgehen will. Wege, Möglichkeiten und Meinungen dazu hat er in den Beiträgen genug gefunden ( wenn er auch mal zwischen den Zeilen liest). Wenn er sich zur Klage entschließt, kann er ja mal so in 2 Jahren über das Urteil berichten.
 

Kunstbohrer

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Weissbuche ... da gebe ich dir recht. Vielleicht war ich mit meiner Meinung voreilig da die Normen für mich eine eindeutige Aussage dazu ergeben.
Kombiniert mit der Aussage aus dem Beitrag #12...

Butter bei die Fische, ich würde den Handwerker auf ein Bier zu mir einladen und schauen wie man die Sache über die Bühne bringen kann.
Ich jedenfalls würde das nachbessern... vielleicht weis es der Handwerker wirklich nicht besser und schleift sein ganzes Leben lang schon so.
Vielleicht kann man sich dann das Video von vorhin gemeinsam Ansehen. Mann kann ja nur was dazulernen. Ich wusste auch nicht, das das so einen Effekt haben kann. Diagonalschleifen war für mich immer wegen dem höheren Abtrag, der besseren Sichtbarkeit der Schleifgänge und damit man die Walzenspuren nicht sieht. Wie im Video erkenntlich lassen sich bei Nichtbeachtung die Wellen hervorragend Provozieren.
 

NiklasAG

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Bei sowas verliert man als Auftraggeber doch eigentlich immer? Handwerker müssen unglaublich pfuschen, bis man sie zwingen kann etwas nachzubessern. In der Regel wird etwas aus "Kulanz" nachgebessert, oder es gibt einen kleinen Rabatt.
Wir hatten das Problem mit verklebtem Parkett. Anscheinend wurde da nicht überall korrekt verklebt, aber wenn es nur hohl klingt ist es kein Mangel bis nicht gefühlt der halbe Boden hochkommt. Selbiges mit Übergängen oder Wandanschlüssen. Teilweise hässlich, oder mit zu viel Kit. Aber nicht so, dass man über eine Schlichtungsstelle hinauskommen würde. Und das kostet einen dann mehr als man dafür bekommt.
Teilweise sicher aber auch ein Problem der "ich-zahle-nicht-voll"-Haltung gewisser Auftraggeber. Wir hatten mehrfach das Problem, dass wir keinen Rabatt, sondern gute Arbeit wollten und die Handwerker die Reklamation direkt mit einem "wir bieten Abschlag xy, ist da sin Ordnung" beantworteten und anscheinend auch kein Interesse hatten nachzubessern.
 
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