erstaunlich, dass sich Staatsanwälte auf Versicherungswunsch bewegen. Als ich die mal gebraucht hätte, kam nach einem Dreivierteljahr das Standardschreiben "...eingestellt...".
Bei @unregistriert kann man nicht ins Profil gucken, deshalb Vermutung:
a) privat will für seine eigene Wohnung für den Selbstbau wissen, an welche Vorschriften er sich zu halten hat -> da es seine eigene "planerische Haftung" ist und er der alleinige Nutzer, kann er machen, was er will.
b) eher unwahrscheinlich:ein gewerblich Tätiger will sowas beim Kunden einbauen
gilt mein Hinweis: Auftraggeber auf Abweichung hinweisen
c) jemand sammelt Argumente gegen seinen Handwerker -> weiter wie b)
Ansonsten stimme ich Dir voll zu: Die Baufachleute müssen hinweisen! Um den eigenen Untergang zu verhindern! Mich wundert immer wieder, wie lasch Firmen das handhaben.
Gruß
Gero