civil engineer

ww-robinie
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Hallo,

Daraufhin haben wir uns diverse Muster schicken lassen und als wir das farblich Richtige gefunden hatten, nannten wir Marke und Bezugsquelle dem Verleger., welcher uns vom Bauunternehmer vorgegeben war.

mal eine Frage: Wer ist denn überhaupt Euer Vertragspartner? "Vom Bauunternehmer vorgegeben" klingt nach Bauträger, Generalunternehmer oder ähnliche Konstellation als Euer Vertragspartner. Und der Verleger wäre dann Nachunternehmer Eures Vertragspartners und somit NICHT Euer Vertragspartner.

Gruß

PS: Wenn dem so ist, würde ich den "Bauunternehmer" anständig auf die Füße treten und mich nicht mit dem Verlegeheini rumkeilen.
 

civil engineer

ww-robinie
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Sorry,sehe,dass du aus der Schweiz bist. Dann meinen obigen Beitrag aus dem Gedächtnis streichen.die Verhältnisse in der Schweiz kenne ich nicht.
 

T_N_T

ww-ahorn
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... Mir scheint, das Vernünftigste wäre, Zähne knirschen erlaubt, das Debakel-Parkett rauszuschmeißen und einen ordentlichen Bodenbelag zu verlegen/ lassen.

Also quasi ein Ende vom Schrecken :emoji_grin:. ...

Wohl eher ein Ende mit Schrecken. Denn die von Dir vorgeschlagene Lösung hat der Verleger gerade nicht angeboten; sprich die muss aus eigener Tasche vorgestreckt werden - und dann darf man dem Geld hinterherlaufen.
 

WinfriedM

ww-robinie
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Dein Vertragspartner hat doch klar eine minderwertige Leistung erbracht und steht dafür in der Gewährleistung. Seine Nachbesserungsabsichten werden nach meiner Einschätzung trotzdem ein minderwertiges Ergebnis liefern. Insofern müsste er eigentlich alles rausreißen und nochmal neu machen. Auf seine Kosten. Das will er natürlich unter allen Umständen vermeiden. Wenn du da dein Recht durchsetzen willst, wird der sinnvollste Weg wohl ein Gutachter sein, den du beauftragst.

Ob seitens des Parkettlieferanten was zu erwarten ist, kann dir völlig egal sein, weil du mit dem ja kein Vertragsverhältnis hast. Wenn ich mein Auto reparieren lasse, interessiert mich auch nicht der Lieferant der Ersatzteile. Meine Autowerkstatt ist mein Vertragspartner und die steht für alles gerade. Auch für defekte Ersatzteile, die sie besorgt und eingebaut haben.
 

eurostar

ww-robinie
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Ich verstehe das ganze Hin und Her nicht!

Nimm Dir einen Fachanwalt für Baurecht.

Der kennt die "Schweizer" Gesetze und kann damit auch Deinen wirklichen Vertragspartner benennen.

Er wird dann wahrscheinlich einen vereidigten Sachverständigen einsetzen und die Sache gerichtlich klären lassen.

Und wenn ich die bisherige Forum- Diskussion richtig deute, geht das zu Deinen Gunsten aus.

Eigeninitiative ist hier eher kontraproduktiv!
 
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