Neue Säge mit Mängel

AndyKaiser

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Hallo Woodworker,

habt ihr einen Tipp für mich, hat das jemand so erlebt?

Ich habe eine neue Säge bekommen, diese hat einen Mangel.
Habe den Hersteller angerufen, der wollte sich das anschauen und holt die Säge ab. Wird diese reparieren oder austauschen.

Jetzt kommt meine Frage: Soll ich ein neues Gerät verlangen oder muss ich mit einem reparierten Gerät leben?
Wenn ich ein neues verlangen soll, direkt beim Hersteller oder beim Händler?

Ich habe jetzt gelesen man sollte im Reklamationsfall den Händler kontaktieren. Der Hersteller Kontakt war ja nur um zu erfahren ob das was ich bei dem Gerät festgestellt habe normal oder ein Mangel ist und der Hersteller hat mir direkt die Lösung angeboten. Wollte es nicht gleich dort reklamieren.

Denn, ich habe ein neues Gerät bestellt, nie etwas damit gemacht, am gleichen Tag beanstandet.
Wenn es repariert wird, habe ich für ein repariertes, bereits aufgeschraubtes Gerät einen Neupreis bezahlt. Muss ich damit leben?

Was meint ihr dazu?
 

fragnix

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Es ist in des Verkäufers Wahl, ob er nachbessert (inkl. Austausch), preislich nachlässt, oder rückabwickelt. Du hast da kein Mitspracherecht, kannst aber Vorschläge machen. Mehr halt leider nicht...
[Edit: falsch, siehe unten]
 
Zuletzt bearbeitet:

AndyKaiser

ww-pappel
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Es ist in des Verkäufers Wahl, ob er nachbessert (inkl. Austausch), preislich nachlässt, oder rückanwickelt. Du hast da kein Mitspracherecht, kannst aber Vorschläge machen. Mehr halt leider nicht...

Ich meinte, ich habe ja online bestellt, hätte sowieso Rückgaberecht von 14 Tagen.

Du meinst also ich soll den Verkäufer erst in Kenntnis setzen bevor ich den Hersteller das Gerät abholen lasse und prüfen lasse?
 

NeuWäller

ww-ahorn
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Es ist in des Verkäufers Wahl, ob er nachbessert (inkl. Austausch), preislich nachlässt, oder rückanwickelt. Du hast da kein Mitspracherecht, kannst aber Vorschläge machen. Mehr halt leider nicht...
Es ist zunächst einmal Wahl des Käufers; hier nachzulesen: https://www.verbraucherzentrale.de/...ndenrechte/gewaehrleistung-des-haendlers-5057
Aber: Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Bei Kleinigkeiten, wo ein Austausch unverhältnismäßig ist, musst du mit einer Reparatur leben. Darüber, was verhältnismäßig ist, kann man möglicherweise streiten...
Dein Vertragspartner wäre erst mal dein Händler gewesen; wenn du jetzt schnelle Hilfe vom Hersteller bekommst, freu dich einfach.

Gruß
Robert
 

fragnix

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Es ist zunächst einmal Wahl des Käufers
Oh, das hatte ich anders im Gedächtnis, und wohl falsch. Danke für die Korrektur! Da ich Gewährleistung gerne nutze (und Garantie im Allgemeinen ignoriere), ist dies eine wertvolle Information. (Ich frage mich nur, warum ich das trotz damals intensiver Beschäftigung mit dem Thema falsch gemerkt habe..)
 

michaelhild

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Wahrscheinlich, weil es in der Realität für den Kunden schwer durchsetzbar ist.
Eben das Stichwort Verhältnismäßigkeit. Ist halt auch Ansichtssache.
Daher ist es im Grunde schon so, wie Du es Dir gemerkt hast, es ist primär die Sache vom Händler. Wenn Kunde dies nicht passt, kann er diskutieren, vielleicht klappt es, vielleicht auch nicht.
 

fragnix

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Ich habe da gute Erfahrungen mit. Der Händler faselt was von Einsenden an Hersteller und Dauer unklar, oder einfach selber an den Hersteller senden, man habe ja Garantie. Ich kontere mit Mängelrüge und 14 Tagen Frist, und frage, ob er gemäß BGB nachbessern, nachlassen oder wandeln will. Die meisten knicken dann sofort ein (oh, der kennt sich aus), und wir kommen schnell zu einer Einigung.
Angefangen habe ich damit, als Mediamarkt damals defekte Artikel gesammelt hat bis der Container voll war, und gerne mal sechs Monate abgewartet hat. Nicht mit mir!
Um den Bogen zurück zu schaffen: "muss ich mit einem reparierten Gerät leben? Händler oder Hersteller?" Eindeutig Händler, mit dem Hersteller besteht kein Handel oder Vertragsverhältnis. Im Allgemeinen muss man mit der Reparatur leben, wenn diese sinnvoll ist und ordentlich umgesetzt. Einen Anspruch auf ein unbenutztes Neugerät gibt es nicht. Wenn nicht repariert (nachgebessert), dann preiswerter (Nachlass, bei Kratzern eventuell akzeptabel, bei fehlender Funktion eher nicht) oder Wandlung (Rückabwicklung des Kaufs). So etwas wie Gutschein statt Geld oder anderen Artikel ersatzweise muss man nicht akzeptieren (auch dazu erlebe ich gelegentlich erheiternde Versuche).
 

AndyKaiser

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Ganz ehrlich, ich muss gar nichts. Ich schicke es einfach an den Händler zurück und verlange mein Geld zurück das war es. Soll er seine B-Ware sonst wo verhökern. Kaufe einfach wo anders.
Das Interessante war, das Gerät war mit ein paar Wochen Lieferzeit angegeben, nach einem Anruf wegen einer komplett anderer Sache, kam am nächsten Tag auch das Gerät obwohl gar nicht verlangt oder gefragt, sogar Verständnis gezeigt, dass es nach ein paar Wochen kommt. Hab mich damit schon abgefunden.
Es ist immer noch mit der gleichen Lieferzeit angegeben.
Haben mir wohl so einen Rückläufer einfach geschickt.

Die Wollten Versandkosten sparen. Jetzt werden die noch mehr bezahlen.
 

Gelöscht Mitglied 91199

Gäste
Aha, für Dich gilt das BGB also nicht?
Aber jetzt wäre es doch mal interessant um welche Säge (Hersteller) und welchen Mangel es sich handelt.

PS: Der Händler natürlich auch und inwiefern der Versandkosten gespart hat.
Glaube das bezog sich darauf, dass er ja eh 14 Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen hat.
Was die Frage dann erst soll erschließt sich mir aber auch nicht
 

benben

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Kein Händler verkauft bewusst kaputte Sachen, das Geschäftsmodell bringt keinen Gewinn.
Ist eigentlich inzwischen bekannt um was für einen schwerwiegenden Mangel es sich handelt?
Finde eine kurzfridtige Reparatur für alle Seiten die beste Lösung, wie erfolgreich das ganze sein kann, kann man aber erst beurteilen wenn man das mal hört......
Schrauben sind zum schrauben da, wo da, beim benutzen dieser Schrauben, eine Wertminderung stattfinden soll verstehe ich nicht.......

Mir wäre ein Rückläufer in kurzer Zeit lieber. Wenn es funktioniert, auch durch Reparatur, ist doch alles gut.

Verrate doch bitte um was für einen Artikel und was für einen Mangel es sich handelt.

Sonst kannst du natürlich zurück geben, ich meine du musst aber dann inzwischen die Versandkosten tragen.
Das weiß ich aber nicht genau, den bereich macht bei uns jemand anders.

Gruss
Ben
 

Macchia

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es sind doch gerade diese großzügigen Umtauschrechte und die hin und her schickerei,
die dazu führen, dass Ware als leicht beschädigt oder mit leichten Mängeln
wieder verkauft werden.
Das schlimmste ist, dass Kunden die etwas toleranter sind diesen Wahnsinn mitbezahlen.

Was sollen denn die seriösen Händler machen wenn sie auf der einen Seite ausgepackte und befummelte
Ware anstandslos wieder zurücknehmen müssen und auf der anderen Seite Kunden haben
die jede Kleinigkeit beanstanden?

Wobei das hier nicht unterstellt werden soll,
wir wissen ja nicht welchen Mangel die Säge hat.

Auf jeden Fall kommt in der Reihenfolge zuerst der Händler der sich um die Sache kümmern muss.
Da kann es nach Absprache der Einfachheit wegen aber gleich zum Hersteller geschickt werden wenn der
Händler den Mangel sowieso nicht selber beheben kann.
Mich wundert, dass der Hersteller nicht selbst darauf hinweist, ist ja selten, dass die eine Struktur
für Endkunden haben, geht schon mit dem Einzelversand los...
 

Lorenzo

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Was meint ihr dazu?

Also ich persönlich halte von der :"Na dann schick ich dem doofen Händler das Ding eben zurück"- Nummer erst mal gar nix!

Geiz is geil, jeder Cent muss noch irgendwo rausgequetscht werden und dann wundert man sich über die Tatsache dass man mal nen Rückläufer bekommt der sich locker zu ner funktionierenden Maschine einstellen ließe. Was man aber selber nicht machen will. Man will Altendorf Qualität zu Parkside Preisen, mit perfektem Kundenservice und ner Maschine die schon perfekt justiert is, woran man auch niemals wieder was ändern muss.

Zigtausende Maschinen liegen irgendwo fürs Recycling auf Halde und kosten nochmal so viel Energie in der Verwertung wie schon mal in die Produktion geflossen ist. Und woher kommt das? Weil alles alles können soll ohne was zu kosten!

Als Konsument steuert man wie so was abläuft! Für mich hört sich das an wie der x-te Skandal um Döner Gammelfleisch oder nicht so tolle Lacke oder Kunststoffe die für Kinderspielzeug verwendet werden.
Komplett selbst herbeigeführte Problematik, denn die Hersteller zu nötigen ein maximal billiges Produkt auf den Markt zu bringen geht nur über den Rotstift. Und im Prinzip ist das moralisch genauso verwerflich wie das Anbieten von Gammelfleisch, oder giftigem Spielzeug. Es is nur vielen irgendwie nicht bewusst dass man als Konsument auch eine Verantwortung trägt.

Man kann halt nicht alles haben, und möglichst viel davon... Wenn man meint das geht doch, dann muss man kompromissbereit sein!
 

fahe

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...wir wissen ja noch nicht einmal, um was für ein Teil es sich handelt. Beim Widerruf von Onlineverträgen zahlt aber schon seit einigen Jahren der Käufer den Rücktransport, der Verkäufer erstattet im Gegenzug Kauf- und ursprüngliche Versandkosten. Vielleicht wundert sich der forsche Fragesteller also auch bald...:emoji_wink:
 

Sel

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Also grundsätzlich mal. Kaufe ich irgendwas online, dann kann ich das in der vereinbarten Frist, egal aus welchem Grund, auf meine Kosten zurückschicken. Es sei denn, es ist beim Kauf was anderes vereinbart oder es handelt sich um personalisierte Ware oder Einzelanfertigungen. Außerdem, hat die Ware durch mich verursachte Gebrauchsspuren (oder die Verpackung etc.), muß ich mir das anrechnen lassen.

Kaufe ich beim Händler im Ladengeschäft, dann entscheidet der Händler was passiert. Ein Recht auf Umtausch oder Geld zurück gibts dann nicht. Es ist also Verhandlungsgeschick gefragt.

Mit dem Hersteller habe ich nichts zu tun, es sei denn im Kaufvertrag, AGB oder so steht was anderes.

Tja, man muß sich vorher schlau machen. Kaufe ich online beim Chinesen, dann kann ich Rechte haben wie ich will, die Durchsetzung dauert, kostet und lohnt fast nie.

Eine Sache noch. Garantie und Gewährleistung, das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Das wird gerne verwechselt und gut gemischt versucht anzuwenden. Auch von Händlern, leider.

LG Sel
 

pedder

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...und was davon, meinst Du, war jetzt wem unklar?
mir. :emoji_slight_smile:
Kaufe ich beim Händler im Ladengeschäft, dann entscheidet der Händler was passiert. Ein Recht auf Umtausch oder Geld zurück gibts dann nicht. Es ist also Verhandlungsgeschick gefragt.
Ich kann Dir zur Auffrischung bzw. Korrektur Deiner Rechtsmeinung nur anraten, die §§ 437 ff. BGB zu lesen.
Beispiel: § 439 Absatz 1 BGB: Der Käufer kann nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung oder scheitert sie zweimal, kann der Käufer zurücktreten oder mindern. Wieder nach seiner Wahl.

Alles muss man immer im Einzelfall prüfen und sich genau ansehen, aber das sind die Grundsätze.
 
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fahe

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...klar, das war aber im Thread schon geschrieben worden, nur noch nicht von allen, also auch noch nicht von sel...:emoji_wink:
 

OmnimodoFacturus

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Also grundsätzlich mal. Kaufe ich irgendwas online, dann kann ich das in der vereinbarten Frist, egal aus welchem Grund, auf meine Kosten zurückschicken.
Diese Frist sind gesetzlich 14 Tage. Der Händler darf nur nach oben davon abweichen.
Es sei denn, es ist beim Kauf was anderes vereinbart oder es handelt sich um personalisierte Ware oder Einzelanfertigungen. Außerdem, hat die Ware durch mich verursachte Gebrauchsspuren (oder die Verpackung etc.), muß ich mir das anrechnen lassen.
Nur wenn die Beschädigung über das normale prüfen der Ware hinausgehen. Ein öffnen der Verpackung und in Betrieb nehmen muss man sich nicht anrechnen lassen. Zusätzlich muss ich mir nichts anrechnen lassen, wenn der Verkäufer vergessen hat mich darüber zu belehren.

Kaufe ich beim Händler im Ladengeschäft, dann entscheidet der Händler was passiert. Ein Recht auf Umtausch oder Geld zurück gibts dann nicht. Es ist also Verhandlungsgeschick gefragt.

Mit dem Hersteller habe ich nichts zu tun, es sei denn im Kaufvertrag, AGB oder so steht was anderes.
diese Verbraucherschutzrechte sind Endverbrauchern gegenüber nicht ausschließbar.

Tja, man muß sich vorher schlau machen. Kaufe ich online beim Chinesen, dann kann ich Rechte haben wie ich will, die Durchsetzung dauert, kostet und lohnt fast nie.

Eine Sache noch. Garantie und Gewährleistung, das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Das wird gerne verwechselt und gut gemischt versucht anzuwenden. Auch von Händlern, leider.

LG Sel
genauso sind Widerrufsfrist und Gewährleistung etwas total anderes. Das wurde hier schon öfters durcheinander geschmissen. Die 14 Tage Widerrufsfrist ist ohne Angabe eines Grundes möglich.
Der Themen Ersteller hat hier einen Sachmangel, das hat nichts mit den 14 Tagen zu tun.
 
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