Neue Säge mit Mängel

Mitglied 59145

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Das wird ja fast so blöd ,wie mit Leuten zu diskutieren, die die Wichtigkeit einer Kaffemaschine nicht anerkennen!

Gruss
Ben
 

Sel

ww-esche
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Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Schuhe. Klar, in den ersten 6 Monaten hat, sehr vereinfacht gesagt, der Verkäufer nachzuweisen, das der Mangel durch den Kunden verursacht wurde. Danach dreht sich die Sache um.

Wenn der Kunde einen Mangel feststellt, eine autorisierte Werkstatt aber (für sich) feststellt, das da kein Mangel ist, dann steht der Kunde auf dem Schlauch. Jetzt muß der Kunde beweisen, das da ein Mangel ist. Wie soll er das machen? Einen Gutachter bezahlen? Seine Behauptung (Kunde) wird ja nicht anerkannt. Kostet das Gerät vielleicht 100-250 Euro, dann lohnt der Aufwand wohl kaum.
Kommt man mit BGB o.ä., dann kann ja drinstehen, das man als Kunde recht hat. Lediglich eine freundliche Aufforderung zur Klage kommt von der Werkstatt als Antwort. Diese Klage kostet viel Zeit und meist auch Geld (es sei denn, man ist entsprechend versichert).

Ergebnis: Mindestens 90% der Kunden schluckt die Pille und lebt mit dem Mangel. Oder verkauft das Gerät mit viel Verlust.

Oder wie solls anders gehen? Wer ist nicht schonmal gegen solche Betonwände gerannt?

LG Sel
 

Sel

ww-esche
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Konstruiertes Beispiel: Ein Seitenschlag vom Sägeblatt einer TKS (Preislevel unter 300 Euro) von 0,5mm. Ist das nun zuviel oder nicht? Wie geschrieben, das Beispiel ist erfunden. Ich könnte auch eine Tischbohrmaschine (Preislevel unter 250 Euro) nehmen, deren Spindel eine Schlag von 0,5mm hat. In den Unterlagen wird, soweit ich das gelesen habe, keine Angabe über so ein Spiel gemacht. Auch wird ja fast immer nur die Leerlaufdrehzahl angegeben, bei geringster Belastung hat man da schonmal 50% Verringerung (Thema Oberfräse oder Schleifmaschine an biegsamer Welle). Und, mir spannen sich schon wieder die Nackenhaare, fast immer werden nur Werte bei den Maschinen garantiert, die im praktischen Einsatz eigentlich nie auftreten werden oder die niemanden interessieren. Hier z.B. oben genannte Leerlaufdrehzahl, maximale Leistung (aber für wie lange und wie lange muß danach Pause gemacht werden?), Gewicht incl. Verpackung, diverse gesetzliche Angaben welche gar nicht zutreffen (enthält Batterien - sind aber keine vorgesehen, nicht im Regen verwenden - Gerät ist aber bis 3 Meter tauchfest während des Betriebs, ...).

LG Sel
 
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