Melaminharzbeschichtete zusätzlich zu Dübeln verkleben

wirdelprumpft

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@uli2003 der Link in #4 zur Konstruktionsweise des „Nachttisches“ ist hoffentlich aufgefallen…
Falls nicht hier eines der Bilder vom Link
DIY_schwebenden_Nachttisch_selber_bauen_7.jpg.webp
 

carsten

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Hallo

ja weiß er deshalb ist das auch ein Direktlink zu dem Bild.
Man kann nämlich, wenn man die Funktionen der Forensoftware nutzt ein Foto auch mit externer URL einbinden. Und das ist dann meines Wissens nach Urheberrechtskonform.
Wer eine Erklärung zu wie geht das darf sich gern melden.
Ich hab das mal wieder sichtbar gemacht, vermute mal es wurde einfach ungeprüft gelöscht.
Ich würde mich freuen, wenn diejenigen die Urheberrechtsverstöße melden/ melden wollen dies auch vorher mal prüfen.
Auch hierzu kann gern bei Bedarf eine Kurzanleitung geliefert werden.
 

uli2003

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Die Konstruktion habe ich durchaus wahrgenommen. Wundere mich aber immer wieder, was 2-3 so Dübelchen halten können, bevor die Konstruktion kollabiert.
 

Dale_B_Cooper

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Man kann nämlich, wenn man die Funktionen der Forensoftware nutzt ein Foto auch mit externer URL einbinden. Und das ist dann meines Wissens nach Urheberrechtskonform.
Wer eine Erklärung zu wie geht das darf sich gern melden.
Ich leihe mir mal Inhalt aus und zwar von https://www.e-recht24.de/urheberrecht/22-was-unternehmen-zur-linkhaftung-wissen-sollten.html
Sie sollten grundsätzlich darauf achten, dass Sie keinen rechtswidrigen Inhalt verlinken und sie zusätzlich kenntlich machen, dass es sich um fremden Inhalt handelt.
Das geht so natürlich nicht... ergo --> keine gute Idee, irgendwelche deep links auf anderer Leute Bilder.
Mal davon abgesehen, dass Websites umgebaut werden können und man dann die ganzen Beiträge im Nachhinein nicht mehr sinnvoll lesen kann.
 

wirdelprumpft

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Ich leihe mir mal Inhalt aus und zwar von https://www.e-recht24.de/urheberrecht/22-was-unternehmen-zur-linkhaftung-wissen-sollten.html

Das geht so natürlich nicht... ergo --> keine gute Idee, irgendwelche deep links auf anderer Leute Bilder.
hm, nach der Begrifferklärung ist ein "Deep Link: Verweis auf eine Unterseite einer Website"
Das wäre z.b. in #4 das gleiche Problem da der Link nur durch blaue Farbe kenntlich gemacht ist
Ob auf Text oder Bild wird ja nicht unterschieden.
Ich bin da Anpassungsfähig wenn die Mods das anders haben wollen bitte ich um Info.
Gehe aber mal davon aus das der Forensoftwarehersteller das nicht anbieten würde wenn der Link an sich ein Problem wäre.
Ob der verlinkte Inhalt rechtswidrig ist ist ja ein in gewisser Weise ein anderes Thema -
 
Zuletzt bearbeitet:

Dale_B_Cooper

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es gibt halt auch image hoster, solange die Forensoftware nicht white listed, ist es halt das Bild einbetten generell nicht idiotensicher..
Keine Ahnung allerdings, warum man das da nicht einfach einbaut. So wirklich schwierig ist so ein Domainabgleich ja nun wirklich nicht.
 

Dale_B_Cooper

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urheberrechtlich sind auch Links und Einbetten recht ähnlich und in der Tat unkritisch, solange das verlinkte Dokument koscher ist..

Ist aber ja auch alles egal, wenn die Regeln hier nun mal irgendwie festgelegt sind...
 

derHusumer

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Die Konstruktion habe ich durchaus wahrgenommen. Wundere mich aber immer wieder, was 2-3 so Dübelchen halten können, bevor die Konstruktion kollabiert.
Danke noch mal für die weiteren Meinungen. Ich werde zunächst mal schauen, wie Stabil das ganze nur mit (ggf. mehr) Dübeln wird. Später kann man ja immer noch einen Winkel einsetzen, wenn das überhaupt nötig wird.

Ansonsten interessant, welche Themenfremden Diskussionen schnell mal entstehen können - und dann auch noch genau in meinem Thema. :emoji_stuck_out_tongue: Kurz dazu: Ich würde (und habe das auch immer so gehandhabt) übrigens das Foto auch löschen (bzw. einfach einen Link einfügen) - das wieder freizugeben als Moderator (oder Seiteninhaber) ist eindeutig gefährlich und fahrlässig (denn spätestens an dem Punkt ist klar, dass Kenntnis davon bestand). Am Ende spielt es für das Urheberrecht auch keine Rolle, ob das Foto direkt verlinkt / eingebunden wurde oder auf dem Server des Forums gespeichert wird. Hat der Urheber dem hier veröffentlichen nicht zugestimmt, ist es nicht in Ordnung. Ersteres ist sogar noch problematischer einzuordnen, da hier neben der Verletzung des Urheberrechts auch noch Traffic "geklaut" wird (siehe z. B. Hotlinking). Im Zweifel ist also immer anzuraten, fremde Inhalte zu verlinken und nicht einzubinden oder hochzuladen. Denn wir wissen ja alle: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.

Jetzt aber schnell back to topic. :emoji_v:
 

wirdelprumpft

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zwecks Meinungsbildung zum Thema Verlinken hab ich untenmal was verlinkt und aus der Quelle zitiert - und danach back to topic - bin mal gespannt wie das Nachtkästchen, bei einer 19er Spanplatte, mit 8 Dübel so zusammenhält.
Hoffe das Ergebniss wird mit Bild vorgestellt -



https://www.verbraucherportal-bw.de...+und+die+Fallen_+Hochladen_+Teilen_+Verlinken

"Eine davon ist das Verlinken der Fundstelle eines bestimmten Inhalts durch das Kopieren und Einfügen der URL – also der Internetadresse, unter der ein Inhalt zu finden ist. In der Regel wird der verlinkte Inhalt erst nach Anklicken des Links und die Weiterleitung auf die entsprechende Webseite sichtbar. In sozialen Netzwerken wird beim Posten einer URL meist automatisch ein Vorschaubild des verlinkten Inhalts erstellt. Auch Videos, Musik und Animationen (z. B. GIF-Dateien) etc. können allein durch das Posten der URL direkt im Profil des sozialen Netzwerks abgespielt werden."

"Technisch ist allen diesen Aktivitäten gemeinsam, dass die Inhalte vom Nutzer nicht kopiert werden, sondern an ihrer ursprünglichen Quelle verbleiben und gegebenenfalls von dort aus auf einer neuen Internetseite eingeblendet bzw. abgespielt werden können.

Die urheberrechtliche Zulässigkeit solcher Handlungen richtet sich nach folgenden Grundsätzen: Wenn der Urheber oder Rechteinhaber ein Werk im Internet öffentlich zur Verfügung stellt, dürfen auch andere Internetnutzerinnen und -nutzer grundsätzlich darauf verlinken. Das Einbetten und Teilen von Inhalten wird rechtlich meistens mit dem Verlinken gleichgesetzt.

Rechtlich problematisch wird es jedoch, wenn die Inhalte ursprünglich ohne Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers ins Internet gelangt sind. So hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2016 entschieden, dass auch bloße Links zu Inhalten auf anderen Webseiten Urheberrechte verletzen können, sofern die dort befindlichen Inhalte bereits ohne Erlaubnis des Rechteinhabers hochgeladen wurden. Das Risiko besteht vor allem dann, wenn der verlinkende Nutzer von der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung wusste oder wissen musste. Von einer solchen Kenntnis ging die Rechtsprechung bisher aber nur bei Verlinkungen in einem gewerblichen bzw. kommerziellen Kontext aus. In welchen Fällen auch von privaten Nutzern erwartet wird, sich über die Rechtmäßigkeit verlinkter Inhalte zu erkundigen, ist gerichtlich bisher nicht geklärt. Entsprechendes ist auch beim Teilen und Einbetten von Inhalten zu beachten. "
 
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