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Guten Abend zusammen,
ich verfolge schon eine Weile diverse Posts zu Meisterpflicht etc.
Jetzt würde ich dennoch um eure Tips bitten: Situation: Werkstatt, Wissen, und Willen vorhanden. Meistertitel keiner.
Würde denn folgendes der "Meisterpflicht" unterliegen:
Interior Design XY -
Was darf man ohne Meister? Soweit ich verstanden habe darf ich Möbel Designen und diese dann in Stückzahl bis 20 produzieren und verkaufen. Aber ich darf wohl dem Kunden nicht sagen ich plane mit dir das fertige Möbel X 20 cm kürzer?
Dann wäre mein Handwerk wohl freiberuflicher Möbeldesigner? Bzw. Handel mit Möbeln und Interior (zugekauft)
Wenn ich Produkte (Möbel) in Stückzahl bis 20 designen und produzieren darf, darf ich dann auch Räume und Häuser gestalten? Oder ist das dann wieder Innenarchitektur und ein anderer Meister nötig? Da wird es glaube ich kompliziert weil das individuelle Design und Ausbau eines Raumes / Hauses ist ja immer eine einmalige Sache und kein Fertigprodukt? Oder kann man sowas unter Individualberatung Einrichtung verpacken?
Ich würde auch gerne ohne "Ausnahmegenehmigung" bei der IHK anfangen. (die Optionen habe ich auch gelesen)
Für Maßanfertigung hätte ich die Option auf die Zusammenarbeit mit einem Schreinereibetrieb zu verweisen (welcher natürlich offiziell Rechnung stellt etc, also Prüfbar ist) Frage ist dürfte ich damit werben auch maßgefertige Möbel zu verkaufen welche über einen Partnerbetrieb hergestellt werden? Damit bin ich ja nicht die eigentliche Schreinerei, aber der Interior Laden welcher diese verkauft?)
Danke für eure Hinweiße im vorraus
Habe mir das alles nochmals durchgelesen.
Da du das Wort "Meister" erwähnt hast, sind anscheinend die Emotionen mit vielen durchgegangen und eine wilde Diskussion begann.
Die nach meinem Empfinden letztendlich doch etwas an deiner Frage vorbeiging.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, würdest du ja die Möbel komplett fertigen lassen als 2. Option.
Das kannst du selbstverständlich in beliebiger Stückzahl tun. Und natürlich darfst du dann damit werben, die Möbel nach Kundenwünschen zu designen und auf Maß anfertigen zu lassen.
Nehmen wir einmal an, du möchtest gerne mit Häusern handeln, die 14-eckig sind. Und oben einen Hubschrauberlandeplatz haben. Du hast die Mittel, ein Ingeneurbüro das ein Bauunternehmen beauftagen kann und den Kundenkreis.
Und du kannst keinen Nagel einschlagen oder eine Tür einstellen weil du bisher Profipokerspieler warst.
Du machst dann bundesweit Werbung damit, dass DU der Bauherr bist und erwähnst nicht, dass du das von anderen Firmen anfertigen lässt.
Wird ´zigtausenfach so gemacht.
Der Begriff "Designer" oder "Gestalter" ohne Diplom ist nicht geschützt. Du designst irgendwelche in Serie produzierten Möbel und fertig.
Versehe die mit Kranzleisten oder sonstwas nach Kundenwunsch.
Wenn du ein Haus gestalten willst, kannst du das auch tun.
Denn auch Architekten müssen ihre gestalterischen Ergebnisse von einem Ingeneurbüro nebst Tragwerksplaner absegnen lassen.
Und das klappt bei weitem nicht immer.
Wenn du weißt was du willst, brauchst du nicht zwingend einen Architekten. Solange du den Job eines technischen Zeichners draufhast oder einen beauftragst, kann das Ingeneurbüro schon was damit anfangen. Bauanträge kann man auch selber einreichen.
Ich bespielsweise darf (noch) damit Werbung machen, Badezimmer komplett neu zugestalten mit allen dazu notwendigen Sanitär- oder Elektroinstallationen.
Doch da ich kein Meisterbetrieb mit Eintrag in die Handwerksrolle bin, muss für den Interessenten ersichtlich sein, dass Fremdgewerke diese Installationsarbeiten erledigen.
Ein Heizungsbaumeister braucht das nicht. Ob der nun fliesen kann oder nicht oder einen polnischen Fliesenleger hat, der einen rumänischen Subunternehmer beauftragt...
Deine 2. Option ist meines Erachtens einfach.
Und die erste Option (selbstproduzierte und designte Möbel) wird nach einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Handwerkskammer sehr viel durchsichtiger.
So ein Forum ist eher Hilfe zur Selbsthilfe. Aktiv vor Ort werden musst du.
Die Option dich selbst schlauer zu machen findest du unter Umständen
hier.
Habe das Buch selbst, ohne es jemals gründlich gelesen zu haben.
Und letztendlich gibt es ja auch Anwälte, die sich auf die Handwerkskammer "eingeschossen" haben.
Bei mir arbeitete freiberuflich als Subunternehmer jahrelang ein Goldschmied. Allerdings nur so viel, dass es keine Scheinselbstständigkeit war.
Ich kenne sehr viele Problematiken in Zusammenhang mit selbstdesignten Objekten, der Vermarktung und den nüchternen Ergebnissen der
"Gewinnerzielungsabsicht".
Doch das ist eine ganz andere Geschichte.
Viel Erfolg!