Ich fasse mal zusammen:
Dekoartikel dürfen ohne Meistertitel angefertigt und verkauft werden.
Designobjekte dürfen gefertigt werden, wenn die nötige künstlerische bzw. gestalterisch Höhe des Objekts erreicht ist.
Übliche, oft verwendete geometrische Formen mit ihren einfachen Abwandlungen reichen dazu nicht aus.
Serienmöbel dürfen hergestellt werden, wenn sie hauptsächlich maschinell gefertigt werden. Ist der Grad des handwerklichen Einsatzes zu hoch, ist es Handwerk und somit automatisch Anlage A der HWO zugehörig.
Nicht jeder Nichtmeister ist automatisch unfähig gute Qualität abzuliefern oder auch einen Betreib zu leiten.
Leider bestätigen auch hier nur Ausnahmen die Regel, sowie es Leute gibt, die ohne Führerschein besser Auto fahren können wie Leute mit Führerschein.
Das macht die Führerscheinpflicht aber nicht obsolet, genauso wenig die Meisterpflicht.
Es gibt nach wie vor eine Altgesellenregelung, welche eine gewisse Sicherheit aufgrund der erlangten beruflichen und Lebenserfahrung in vielen Bereichen bietet.
Die Anstellung eines Meisters ist zulässig, er muss aber in leitender Position sein, und nicht nur auf dem Papier stehen.
Andere Ausbildungen gleichen oder höheren Niveaus werden anerkannt.
Mitgliedschaft in BG, Kammern, SOKA ist je nach Betrieb, Beruf und Ausrichtung in der Regel Pflicht, ebenso eine Gewerbeanmeldung.
Die Mitgliedschaft in Kreishandwerkerschaften und Innungen ist freiwillig (Kann aber durchaus sinnvoll sein).
Für mich persönlich ist der Meistertitel oder eine ähnlich gelagerte Ausbildung unabdingbar als Start in die Selbstständigkeit, wenn es beispielsweise um so einen komplexen Beruf wie das Tischlerhandwerk geht.
Es ist einfach nicht richtig, dass jeder dazu befähigt ist, der einmal erfolgreich eine Kommode zusammengeschraubt hat.
Sorry, das ist leider absolut falsch. Auch dazu müssen Qualifikationen nachgewiesen werden, sofern der Betriebssitz hier im Inland sein soll.
Die von dir gemachte Aussage bezieht sich vielleicht auf grenznahe Gebiete, die von ausländischen EU-Betrieben bedient werden, aber das ist zu vernachlässigen.
Sehr oft geht es da auch um freie Gewerke der Anlage B der HWO.
Zudem DARF hier jeder den von ihm gewählten Beruf ausüben, wenn er die nötige Qualifikation erlangt hat. Und die heißt in gewissen Berufen nun einmal Meistertitel, Ingenieur oder auch Arzt/Doktor.
Ich bin stolz auf das deutsche Handwerk, das manifestiert sich jedesmal wenn ich mir im Auslandsurlaub die dortige (Handwerks-)Qualität ansehe. Und das soll aus meiner Sicht auch so bleiben.
Ich habe mir mal die ganzen Beiträge durchgelesen.
Die Zusammenfassung von
@uli2003 ist nach meiner Erfahrung in allen Punkten zutreffend. Nach über 20 Jahren Selbstständigkeit kann ich das einschätzen.
Das "Lehrgeld", was ich in vielen Jahren gezahlt habe und die Zeit, mit der ich mangelnde Erfahrung, fehlendes Werkzeug und sonstige Unzulänglichkeiten mit Lebenszeit und Geld "subventionieren" musste, übertrifft die Zeit und die Mittel, die eine dementsprechende Ausbildung gekostet hätte.
Für den TE "
@Spaßbastler" gibt es meiner Meinung nach nur eine nachvollziehbare, schnell realisierbare Möglichkeit im Holzhandwerk eine LEGALE Tätigkeit selbstständig auszuüben (und eine handwerkrollenpflichtige Tätigkeit unberechtigt auszuüben gilt nunmal als Schwarzarbeit).
Sich einen betriebswirtschaflich unzureichend gebildeten, fachlich guten und zuverlässigen Tischler mit Altgesellenregelung zu suchen.
Der zuviel Arbeit hat, sich keinen Facharbeiter leisten kann weil er zu billig ist. Und mit dem zusammenzuarbeiten.
Hier in Hamburg beispielsweise muss es rein theoretisch lt. den Anzeigen auf dem schwarzen Brett beim Holzfachhandel einige geben, die sich eine Werkstatt teilen, weil es für die Gesamtmiete nicht reicht. Auch weil die Kapazität zu kein ist.
Nach einigen Jahren kann man dann bei der Handwerkskammer vorsprechen und nach Lehrgängen fragen, die eine weitere Tätigkeit im Alleingang ermöglichen könnten.
Falls der Partner zu alt wird oder sich zwischenmenschlich nicht als geeignet erweist. Oder der (nicht selten die Ehefrau im Hintergrund) zu gierig wird.
Es gibt genug Fachleute aller Branchen, die zwar fachlich gut sind, alleine jedoch betriebswirtschaftlich und/oder motivationstechnisch ungeeignet sind für eine selbstständige Tätigkeit.
Die gilt es zu finden.
Vorrausgesetzt der TE oder wer auch immer hat die nötige Einsicht für die Notwendigkeit betriebswirtschaftlicher und buchhalterischer Grundkenntnisse. Und labbert nicht nur blöd herum wegen der unfairen Welt.
Auch das lernt man in der Meisterschule. Dann klappte es auch mit der korrekten Umsatzsteuervoranmeldung. Und mit der dann folgenden Zugehörigkeit als Pflichtmitglied der Rentenkasse nach Eintrag in die Handwerksrolle. Keine paar Hundert € übrig im Monat dafür?
Schade...
VG
Auch das Verkaufen will gelernt sein. Die meisten smartphonegeschädigten Leute sind dazu gar nicht mehr in der Lage.