Meisterpflicht die xte - Interior Laden / Betrieb?

predatorklein

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Moin

Es reicht einen Betrieb im Ausland gehabt zu haben oder in "leitender Position" gearbeitet zu haben.

Es muss sich dann aber um das gleiche Gewerk handeln .
Der italienische Pizzabäcker darf hier keine Schreinerei eröffnen .
Macht er das und jemand meldet es , gibt es Ärger .

Und warum haben denn die Fliesenleger wieder den Meisterzwang ?
Weil alles so doll geklappt hat ohne ?
Eher nicht .

Die Zahl der Betriebe ist explodiert , die Zahl der Reklamationen noch viel mehr , gleichzeitig wurde viel weniger ausgebildet .
Das kann nicht die Lösung sein .

Gruß
 

Mitglied 59145

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Zu den Reklamationen hätte ich gerne mal irgendeinen Nachweis, am besten im Verhältnis zum insgesamt gemachten Umsatz.

Wie wird kontrolliert ob der "polnische Flienleger" in seiner Heimat ähnliche Nachweise erbracht hat oder erbringen musste? Der kann einfach grosse Projekte hier machen, wenn er in Polen als Fliesenleger angemeldet ist.

Wenn ein Markt frei wird, nachdem er jahrelang reguliert wurde, dann führt das zu steigendem Angebot.
Pauschalisierungen sind scheisse, immer!

Das was ich geshen habe, waren gute Fliesenarbeiten von selbstständigen Gesellen. Der eine hat sogar mal Bäcker gelernt.

Explodiert kann ich hier nicht behaupten, es gibt etwas mehr. Aber Wartezeiten sind immer noch ordentlich. Wie überall im Handwerk, in meinem Umfeld.

Gab es weniger Stellen im Handwerk oder wurden weniger besetzt? Vielleicht ist das Handwerk so unattraktiv, dass einfach kaum noch Leute das machen wollen? Liegt es vielleicht auch daran, dass die lieber in die Industrie gehen als sich ewig im Handwerk zu schinden. Ohne die Chance auf was eigenes oder Aufstieg im Betrieb? Das alles hat die Industrie.

Gruss
Ben
 

derdad

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Aber das is doch wieder was ich sag..... Vollkakso Land.... ich bin IT'ler.... da gibts keinen Meister... ich kann mit einem Mausklick mehr Schaden anrichten als ein Schreiner in seiner ..........
Bei einer Tischlermeisterausbildung geht es nicht nur darum, eben mal ein schönes Meisterstück zu machen. Z.B. mit einer falsch geplante und montierten Holzdecke können schwere Unfälle passieren und sehr viel Schaden an Leib und Leben angerichtet werden. Nicht nur an Daten.
LG. Gerhard
 

FredT

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Und wenn eine Treppe in den Ar... geht sind da auch Menschenleben betroffen...

Und ob ein Doktor (i.e. ein Promovierter mit abgeschlossenem Studium und Promoventenzeit) weniger Ahnung als ein Autodidakt (i.e. Unstudierter, von wissenschaftlicher Grundlagenarbeit Unbeleckter) hat, lasse ich mal so stehen, denke mir aber meinen Teil zum Kenntnisbereich des Kommentators...
 

uli2003

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Absolut falsch ist das nicht. Es reicht einen Betrieb im Ausland gehabt zu haben oder in "leitender Position" gearbeitet zu haben.
Der Zugang erfolgt für EU-Ausländer über die Altgesellenregelung, wie sie auch für Deutsche gilt.
Dadurch gibt es keinen Vorteil.
Heißt: min. 6-8 Jahre im Gewerk, davon - je nach Ausbildung - von 3 bis zu 6 Jahren selbstständig.
 

chrisil

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Und wenn eine Treppe in den Ar... geht sind da auch Menschenleben betroffen...

Und ob ein Doktor (i.e. ein Promovierter mit abgeschlossenem Studium und Promoventenzeit) weniger Ahnung als ein Autodidakt (i.e. Unstudierter, von wissenschaftlicher Grundlagenarbeit Unbeleckter) hat, lasse ich mal so stehen, denke mir aber meinen Teil zum Kenntnisbereich des Kommentators...
Geschwollen schreiben spiegelt jetzt nicht unbedingt wirkliches know-how wieder.... aber wenns Dich glücklich macht.
Glaub nach knapp 30 Jahren IT... wo es am Anfang nix wirklich an Ausbildungsberuf gab, kann ich glaub mein Arbeitsgebiet und die studierten New-Comer gut einschätzen.... da zählt Motivation, Engagement und aktuelle Trends mit gestalten mehr, als irgend ein blöder Wisch den man mal vor x Jahren gemacht hat... meine Fortran 77 Kennnisse helfen mir heute genauso wenig, weiter wie AMBOS oder RTE/A, womit ich am Anfang mal zu tun hatte.... aber naja... ich will hoch gebildeten Menschen ja nicht widersprechen... :emoji_wink:

Übrigens.... Wenn ich der Meinung bin Treppen aus fertigen Normteilen zu basteln, brauch ich auch wieder keinen Meister.... und wenn die dann zusammenbricht???

Und zum Thema EU... wenn der seinen Firmensitz im Ausland hat, dann kann er hier arbeiten.... Qualifikationen spielen da nicht wirklich eine Rolle... seh ich oft genug bei öffentlichen Ausschreibungen, die dann von Firmen aus Spanien oder sonst woher erledigt werden.... oder zumindest versucht werden...

ABER....Ihr (nein, nicht Alle) solltet euch aber vielleicht mal ein wenig lockerer machen und aufhören in Richtung persönlicher Angriffe zu gehen.... ich hab eben meine Meinung, mit der muss man ja nicht übereinstimmen, aber hier langsam ausfallend zu werden, wenn auch nur subtil, ist daneben.
 

uli2003

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wenn der seinen Firmensitz im Ausland hat, dann kann er hier arbeiten.... Qualifikationen spielen da nicht wirklich eine Rolle.
Das ist richtig. Funktioniert aber im Tischlerhandwerk eher nur grenznah.
Wenn ein Auftraggeber das möchte und zulässt, geht das ja auch in Ordnung. :emoji_slight_smile:
 

Michel1984

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Treppenbau und Wintergartenbau dürfen normalerweise auch nicht ohne Statikberechnung vom Schreiner, auch nicht vom Schreinermeister gefertigt werden.
Für die Bauteile benötigt man einen statischen Nachweis, den der Schreiner nicht errechnen kann und darf!
Ähnlich wie bei CE zertifizierten Bauteilen...
 

chrisil

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Treppenbau und Wintergartenbau dürfen normalerweise auch nicht ohne Statikberechnung vom Schreiner, auch nicht vom Schreinermeister gefertigt werden.
Für die Bauteile benötigt man einen statischen Nachweis, den der Schreiner nicht errechnen kann und darf!
Ähnlich wie bei CE zertifizierten Bauteilen...
Die Quelle hierzu war für mich das hier Treppenbauer
 

Michel1984

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Der Treppenbau ist ein sehr komplexes Thema. In der Ausbildung zum Schreiner wird es nur angeschnitten, weil es eben ohne statischen Nachweis nicht erlaubt ist tragende Bauteile zu fertigen.
In der Ausbildung zum Zimmerer wird ein überbetrieblicher Kurs extra für Treppenbau absolviert.

Problem: Zimmerer dürfen Treppen berechnen und bauen, ihnen fehlen aber meistens die nötigen Maschinen und die Präzision mit der gearbeitet werden muss.
Von der Oberflächenbehandlung möchte ich gar nicht anfangen...
Der Schreiner hätte die nötige Infrastruktur für die Fertigung von Treppen, darf aber nicht und lernt es auch nicht...

...komisch...
 

Mitglied 59145

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Es gibt einen Leitfaden wie eine handwerklich gefertigte Treppe auszusehen hat, darf jeder Tischler mit Meister. Wenn er sich denn an die Regeln hält. @magmog könnte da sicher was zu schreiben.

Wir leben in der EU, daher sollte ein, für alle gültiges Regelwerk bestehen. Wenn Deutschland da seinen eigenen Brei kocht ist das sicher nicht richtig und förderlich für die Wirtschaft sicher auch nicht.

@derdad Holztreppe montieren darf jeder, wenigstens Gipskarton mitBrandschutz. Von was man erschlagen wird ist ja dann auch egal.

Es ist einfach nicht nachvollziehbar.
Treppenbau sollte einen Befähigungsnachweis erfordern, das sehe ich auch so.

Gruss
Ben
 

joh.t.

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bei den Zwergen
Treppenbau und Wintergartenbau dürfen normalerweise auch nicht ohne Statikberechnung vom Schreiner, auch nicht vom Schreinermeister gefertigt werden.
Für die Bauteile benötigt man einen statischen Nachweis, den der Schreiner nicht errechnen kann und darf!
Ähnlich wie bei CE zertifizierten Bauteilen...
Falsch.Mein Wissensstand ist. : Ich darf klassische Treppen bauen, weil wir das schon immer gemacht haben. Dabei muss ich wenn ich die Maße einhalten keine Statik nachweisen. Gilt für Einfamilienhäuser. Alles andere mit Statik.

Mal im Ernst, ich kann Treppen bauen, bin aber nicht im mindesten Konkurrenzfähig. Zu klein, zu wenig rationalisiert etc.
Das Teil von Macchia wäre kein Problem, aber ich bin in D nicht en Corse.
 

uli2003

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Treppenbau und Wintergartenbau dürfen normalerweise auch nicht ohne Statikberechnung vom Schreiner, auch nicht vom Schreinermeister gefertigt werden.
Definiere ‚normalerweise‘.
Das Regelwerk Treppenbau ist anerkannt und solange man sich daran hält und nichts exorbitant Außergewöhnliches selbst entwickeln möchte, ist das kein Problem.
 

tomkaes

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Der Treppenbau ist ein sehr komplexes Thema. In der Ausbildung zum Schreiner wird es nur angeschnitten, weil es eben ohne statischen Nachweis nicht erlaubt ist tragende Bauteile zu fertigen.
...komisch...

Also bei mir gehörte Treppenbau zur Tischler Ausbildung, sowohl im Betrieb (handwerkliche Einzelfertigung), als auch in der Berufsschule (Klassenlehrer: Schreinermeister & Bauingenieur mit eigenem Betrieb).
Erlaubt seit jeher: Fertigung gem. Regelwerk Treppenbau

In der Ausbildung zum Zimmerer wird ein überbetrieblicher Kurs extra für Treppenbau absolviert.
Problem: Zimmerer dürfen Treppen berechnen und bauen, ihnen fehlen aber meistens die nötigen Maschinen und die Präzision mit der gearbeitet werden muss.
Von der Oberflächenbehandlung möchte ich gar nicht anfangen...
...komisch...

Ich weis nicht welche Betriebe du kennst, in Süddeutschland eher Zimmereien, die nicht nur HRB durch eine Hundegger für 1 Mio € abbinden, da steht in der 2. Halle ein liegendes BAZ in Vollausstattung, von der restlichen Betriebsausstattung und der Oberflächentechnik die da vorhanden ist, hätte ich in meiner Lehre nur träumen können.
Die liefern dann mal schlüsselfertige Passivhäuser mit komplettem Innenausbau im oberen Preissegment aus.

Geh mal in eines der Ausbildungszentren der Zimmerer und spiel Mäuschen in den Seminaren ...
Da läuft schon lange keiner mehr mit der Breitaxt rum.
 

magmog

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Der Treppenbau ist ein sehr komplexes Thema. In der Ausbildung zum Schreiner wird es nur angeschnitten, weil es eben ohne statischen Nachweis nicht erlaubt ist tragende Bauteile zu fertigen.
In der Ausbildung zum Zimmerer wird ein überbetrieblicher Kurs extra für Treppenbau absolviert.

Problem: Zimmerer dürfen Treppen berechnen und bauen, ihnen fehlen aber meistens die nötigen Maschinen und die Präzision mit der gearbeitet werden muss.
Von der Oberflächenbehandlung möchte ich gar nicht anfangen...
Der Schreiner hätte die nötige Infrastruktur für die Fertigung von Treppen, darf aber nicht und lernt es auch nicht...

...komisch...

Guuden,

Unsinn!
Im Berufsbild Tischler/Schreiner ist der Treppenbau enthalten.
Es ist eindeutig für alle LBA festgelegt, dass wenn Treppen dem Regelwerk "Handwerkliche Holztreppen" genügen,
weder eine statische Berechnung noch eine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich ist.
 

predatorklein

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Moin

Zu den Reklamationen hätte ich gerne mal irgendeinen Nachweis, am besten im Verhältnis zum insgesamt gemachten Umsatz.

Googeln , mit der HWK sprechen , mit der Innung sprechen , mit Fliesenlegern sprechen .
Und nein , die sind nicht alle gekauft und versuchen nur ihre eigenen " Pfründe " zu sichern :emoji_wink:

Das was ich geshen habe, waren gute Fliesenarbeiten von selbstständigen Gesellen. Der eine hat sogar mal Bäcker gelernt.

Ich hab einen Bekannten , der mit seiner Scheppach HM 2 Blechkombi Möbel baut , die wirklich eines Fürsten würdig sind .
Dürfte aber nicht die Regel sein .

Vielleicht ist das Handwerk so unattraktiv, dass einfach kaum noch Leute das machen wollen? Liegt es vielleicht auch daran, dass die lieber in die Industrie gehen als sich ewig im Handwerk zu schinden. Ohne die Chance auf was eigenes oder Aufstieg im Betrieb? Das alles hat die Industrie.

Völlig richtig .
Da sollte was geändert werden , was die Bezahlung angeht .

Das gilt aber für die knapp 35 % ALLER Arbeitnehmer , die zwischen 1000 und 1300 € netto in der Tasche haben , auch :emoji_scream:

Gruß
 

Bastelheiko

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Ich fasse mal zusammen:

Dekoartikel dürfen ohne Meistertitel angefertigt und verkauft werden.
Designobjekte dürfen gefertigt werden, wenn die nötige künstlerische bzw. gestalterisch Höhe des Objekts erreicht ist.
Übliche, oft verwendete geometrische Formen mit ihren einfachen Abwandlungen reichen dazu nicht aus.
Serienmöbel dürfen hergestellt werden, wenn sie hauptsächlich maschinell gefertigt werden. Ist der Grad des handwerklichen Einsatzes zu hoch, ist es Handwerk und somit automatisch Anlage A der HWO zugehörig.

Nicht jeder Nichtmeister ist automatisch unfähig gute Qualität abzuliefern oder auch einen Betreib zu leiten.
Leider bestätigen auch hier nur Ausnahmen die Regel, sowie es Leute gibt, die ohne Führerschein besser Auto fahren können wie Leute mit Führerschein.
Das macht die Führerscheinpflicht aber nicht obsolet, genauso wenig die Meisterpflicht.

Es gibt nach wie vor eine Altgesellenregelung, welche eine gewisse Sicherheit aufgrund der erlangten beruflichen und Lebenserfahrung in vielen Bereichen bietet.

Die Anstellung eines Meisters ist zulässig, er muss aber in leitender Position sein, und nicht nur auf dem Papier stehen.

Andere Ausbildungen gleichen oder höheren Niveaus werden anerkannt.

Mitgliedschaft in BG, Kammern, SOKA ist je nach Betrieb, Beruf und Ausrichtung in der Regel Pflicht, ebenso eine Gewerbeanmeldung.
Die Mitgliedschaft in Kreishandwerkerschaften und Innungen ist freiwillig (Kann aber durchaus sinnvoll sein).

Für mich persönlich ist der Meistertitel oder eine ähnlich gelagerte Ausbildung unabdingbar als Start in die Selbstständigkeit, wenn es beispielsweise um so einen komplexen Beruf wie das Tischlerhandwerk geht.
Es ist einfach nicht richtig, dass jeder dazu befähigt ist, der einmal erfolgreich eine Kommode zusammengeschraubt hat.




Sorry, das ist leider absolut falsch. Auch dazu müssen Qualifikationen nachgewiesen werden, sofern der Betriebssitz hier im Inland sein soll.
Die von dir gemachte Aussage bezieht sich vielleicht auf grenznahe Gebiete, die von ausländischen EU-Betrieben bedient werden, aber das ist zu vernachlässigen.
Sehr oft geht es da auch um freie Gewerke der Anlage B der HWO.
Zudem DARF hier jeder den von ihm gewählten Beruf ausüben, wenn er die nötige Qualifikation erlangt hat. Und die heißt in gewissen Berufen nun einmal Meistertitel, Ingenieur oder auch Arzt/Doktor.

Ich bin stolz auf das deutsche Handwerk, das manifestiert sich jedesmal wenn ich mir im Auslandsurlaub die dortige (Handwerks-)Qualität ansehe. Und das soll aus meiner Sicht auch so bleiben.

Ich habe mir mal die ganzen Beiträge durchgelesen.
Die Zusammenfassung von @uli2003 ist nach meiner Erfahrung in allen Punkten zutreffend. Nach über 20 Jahren Selbstständigkeit kann ich das einschätzen.
Das "Lehrgeld", was ich in vielen Jahren gezahlt habe und die Zeit, mit der ich mangelnde Erfahrung, fehlendes Werkzeug und sonstige Unzulänglichkeiten mit Lebenszeit und Geld "subventionieren" musste, übertrifft die Zeit und die Mittel, die eine dementsprechende Ausbildung gekostet hätte.

Für den TE "@Spaßbastler" gibt es meiner Meinung nach nur eine nachvollziehbare, schnell realisierbare Möglichkeit im Holzhandwerk eine LEGALE Tätigkeit selbstständig auszuüben (und eine handwerkrollenpflichtige Tätigkeit unberechtigt auszuüben gilt nunmal als Schwarzarbeit).

Sich einen betriebswirtschaflich unzureichend gebildeten, fachlich guten und zuverlässigen Tischler mit Altgesellenregelung zu suchen.
Der zuviel Arbeit hat, sich keinen Facharbeiter leisten kann weil er zu billig ist. Und mit dem zusammenzuarbeiten.
Hier in Hamburg beispielsweise muss es rein theoretisch lt. den Anzeigen auf dem schwarzen Brett beim Holzfachhandel einige geben, die sich eine Werkstatt teilen, weil es für die Gesamtmiete nicht reicht. Auch weil die Kapazität zu kein ist.
Nach einigen Jahren kann man dann bei der Handwerkskammer vorsprechen und nach Lehrgängen fragen, die eine weitere Tätigkeit im Alleingang ermöglichen könnten.
Falls der Partner zu alt wird oder sich zwischenmenschlich nicht als geeignet erweist. Oder der (nicht selten die Ehefrau im Hintergrund) zu gierig wird.

Es gibt genug Fachleute aller Branchen, die zwar fachlich gut sind, alleine jedoch betriebswirtschaftlich und/oder motivationstechnisch ungeeignet sind für eine selbstständige Tätigkeit.
Die gilt es zu finden.
Vorrausgesetzt der TE oder wer auch immer hat die nötige Einsicht für die Notwendigkeit betriebswirtschaftlicher und buchhalterischer Grundkenntnisse. Und labbert nicht nur blöd herum wegen der unfairen Welt.

Auch das lernt man in der Meisterschule. Dann klappte es auch mit der korrekten Umsatzsteuervoranmeldung. Und mit der dann folgenden Zugehörigkeit als Pflichtmitglied der Rentenkasse nach Eintrag in die Handwerksrolle. Keine paar Hundert € übrig im Monat dafür?
Schade...

VG






Auch das Verkaufen will gelernt sein. Die meisten smartphonegeschädigten Leute sind dazu gar nicht mehr in der Lage.
 
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Hi Heiko,

insgesamt war die Grundfrage nicht gemeint im Sinne von: Wie kann ich mich in der "Grauzone" bewegen oder wie kann ich illegal was machen. Sondern explicit was darf ich legal! - glaube das wird hier ein wenig missverstanden.

Wie ursprünglich erwähnt habe ich einen Partner - eine Schreinerei - bei der kann ich ganz offiziell alle Leistungen "zukaufen" die ich ohne Meister nicht machen dürfte. Ob nun abrichten einzelner Bohlen oder Fertigung ganzer Massivschränke.

Beispiel: Ich Designe eine Uhr oder Schmuck aus Holz (und verkaufe das fertige Stück nachdem es bei mir ausgestellt war), wäre für mich ein Kunstobjekt was ich komplett alleine darf. Ein Kunde kommt und will einen Massivholzschrank => bekommt er fertig verkauft. (vorher wurde aber eine Rechnung vom Partner Schreinerbetrieb an mich gestellt, also wäre ich ja nur zwischenhändler, und das müsste ja voll legal sein?)

Mir geht es mehr um die Abgrenzung: Wann "muss" ich zukaufen das es legal ist

Deine Lösung mit dem Altgesellen ist dann interessant wenn man das wirklich "hauptberuflich" machen will - aber der Zukauf auf Abruf würde viel mehr Flexibilität zulassen und 0 Kostendruck erzeugen.
 

uli2003

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Der Ankauf und Verkauf katapultiert dich zwangsläufig in den Handel, mit entsprechender Pflichtmitgliedschaft in der IHK.
Wenn dazu noch - aufgrund deiner, für dich im Idealfall zulassungsfreien Tätigkeit laut HwO im Handwerk die Pflichtmitgliedschaft in der HwK
folgt, entsteht, je nach Kammer, vielleicht doch ein Kostendruck :emoji_slight_smile:
 

woodtr1

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Hallo Spaßbastler,
nehmen wir an, deine von dir entworfenen Gegenstände erfüllen die notwendige Schöpfungshöhe und/oder du hast eine einschlägige Ausbildung, dann kannst du dich als Freiberufler beim Finanzamt anmelden.
Damit keine Gewerbeanmeldung, keine Pflichtmitgliedschaft bei IHK oder HWK. Dafür ggf. andere "Pflichtmitgliedschaften".

In dem Moment wo du mit Tischen handelst, gefährdest du deine freiberufliche Tätigkeit und deine gesamte selbständige Tätigkeit kann als Gewerblich angesehen werden.
https://www.existenzgruender.de/DE/...eie-Berufe/Gemischte-Taetigkeiten/inhalt.htmlAlso Gewerbesteuer, Mitgliedsbeitrag bei Kammer, etc.

Die Frage ist ja, ob deine Vorstellung überhaupt die Voraussetzungen für ein Gewerbe erfüllen, oder ob diese nicht eine "Liebhaberei" https://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei entspricht und das Finanzamt irgendwann dein Gewerbe rückabwickelt.
Und für das Thema Werkstatt habe ich noch keine klare Aussage gefunden; wird dann dein Hobbykeller zur Tischlerwerkstatt? Wie verhält sich das dann in einem "Reinen Wohngebiet", etc?

P.S. ich beschäftige mich nur hobby-mäßig mit diesen Themen, interessiert mich einfach und bin nicht selbständig.
 
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magmog

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Der Ankauf und Verkauf katapultiert dich zwangsläufig in den Handel, mit entsprechender Pflichtmitgliedschaft in der IHK.
Wenn dazu noch - aufgrund deiner, für dich im Idealfall zulassungsfreien Tätigkeit laut HwO im Handwerk die Pflichtmitgliedschaft in der HwK
folgt, entsteht, je nach Kammer, vielleicht doch ein Kostendruck :emoji_slight_smile:


Guuden,

bei Doppelmitgliedschaft entstehen keine doppelten Kosten.
IHK und HWK haben eine gemeinsame Kommission, die über Fälle
von unklarer Zuständigkeit einen Konsens findet.

Grundsätzlich ist das Weltbild Vieler veraltet, auch bei den Kammern hat
ein Generationswechsel stattgefunden und sie sind weitgehend im 21. Jahrhundert angekommen.
….und Mitglieder brauchen die HWHs dringend, dass das mittels rigider Regelauslegungen nicht funzen kann,
wissen die auch.
 

uli2003

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bei Doppelmitgliedschaft entstehen keine doppelten Kosten.
Wo habe ich das gesagt? Je nachdem, wie weit die Aufgaben der Kammern divergieren, kann der Beitrag aber durchaus höher ausfallen als bei der Mitgliedschaft in nur einer Kammer.
Theoretisch kann er auch sogar niedriger sein.
Und nicht vergessen - der Antrag auf Ausgleich muss vom Gewerbetreibenden erfolgen.
 

Michel1984

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Nochmal zum "Regelwerk handwerkliche Holztreppen"! Wenn ich mich daran halte darf ein Schreiner natürlich Holztreppen bauen, dass liegt aber daran, dass die Treppen den statischen Ansprüchen genügen. Alle Vorgaben sind bereits berechnet!
Ich darf aber in keinster Weise davon abweichen.
War evtl etwas missverständlich von mir geschrieben.

Dann nochmal zur Ausbildung von Schreinerlehrlingen!
Ich bin Schreinermeister und habe auch schon Lehrlinge ausgebildet. Es ist so, dass in der Berufsschule kein Lehrer erklärt wie Treppen verzogen werden, wie Treppen aufgerissen werden, oder diese gefertigt werden usw.
Genau wie beim Fensterbau, alles nur Theorie.
Wenn der Lehrling keinen Betrieb hat, in dem Treppen gefertigt werden, wird er das auch nicht lernen.

Fakt ist, Zimmerer haben einen überbetrieblichen Treppenbaukurs, den es im Schreinerhandwerk nicht gibt.


...und dann zu guter Letzt! Zimmereien mit BAZ sind doch die große Ausnahme! Ich denke der Anteil liegt unter 5%
Bei reinen Fertighaus-Betrieben sieht die Sache evtl anders aus, aber die haben in der Regel Partnerfirmen, die die Treppen fertigen.

Ich kenne zwei reine Treppenbau-Bertriebe,
die haben aber in der AV keine Schreiner sitzen, sondern Zimmerer und Bautechniker.
 

uli2003

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Es ist so, dass in der Berufsschule kein Lehrer erklärt wie Treppen verzogen werden, wie Treppen aufgerissen werden, oder diese gefertigt werden usw.
Für die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans ist der Betrieb zuständig, nicht die Schule. Darin steht auch der Treppenbau bei den Tischlern.
Treppenbau gehört auch ins Berufsbild.
Meinen bisherigen Azubis habe ich den händischen Verzug und den Wangenaufriss einer Treppe bisher immer zeigen können.
Allerdings mache ich das auch nur noch selten, spezialisierte Betriebe mit entsprechender Ausrüstung sind da einfach schneller..
 
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