Woodinator Profibastler
ww-robinie
Guten Abend zusammen,
ich verfolge schon eine Weile diverse Posts zu Meisterpflicht etc.
Jetzt würde ich dennoch um eure Tips bitten: Situation: Werkstatt, Wissen, und Willen vorhanden. Meistertitel keiner.
Würde denn folgendes der "Meisterpflicht" unterliegen:
Interior Design XY -
Was darf man ohne Meister? Soweit ich verstanden habe darf ich Möbel Designen und diese dann in Stückzahl bis 20 produzieren und verkaufen. Aber ich darf wohl dem Kunden nicht sagen ich plane mit dir das fertige Möbel X 20 cm kürzer?
Dann wäre mein Handwerk wohl freiberuflicher Möbeldesigner? Bzw. Handel mit Möbeln und Interior (zugekauft)
Wenn ich Produkte (Möbel) in Stückzahl bis 20 designen und produzieren darf, darf ich dann auch Räume und Häuser gestalten? Oder ist das dann wieder Innenarchitektur und ein anderer Meister nötig? Da wird es glaube ich kompliziert weil das individuelle Design und Ausbau eines Raumes / Hauses ist ja immer eine einmalige Sache und kein Fertigprodukt? Oder kann man sowas unter Individualberatung Einrichtung verpacken?
Ich würde auch gerne ohne "Ausnahmegenehmigung" bei der IHK anfangen. (die Optionen habe ich auch gelesen)
Für Maßanfertigung hätte ich die Option auf die Zusammenarbeit mit einem Schreinereibetrieb zu verweisen (welcher natürlich offiziell Rechnung stellt etc, also Prüfbar ist) Frage ist dürfte ich damit werben auch maßgefertige Möbel zu verkaufen welche über einen Partnerbetrieb hergestellt werden? Damit bin ich ja nicht die eigentliche Schreinerei, aber der Interior Laden welcher diese verkauft?)
Danke für eure Hinweiße im vorraus
ich verfolge schon eine Weile diverse Posts zu Meisterpflicht etc.
Jetzt würde ich dennoch um eure Tips bitten: Situation: Werkstatt, Wissen, und Willen vorhanden. Meistertitel keiner.
Würde denn folgendes der "Meisterpflicht" unterliegen:
Interior Design XY -
Was darf man ohne Meister? Soweit ich verstanden habe darf ich Möbel Designen und diese dann in Stückzahl bis 20 produzieren und verkaufen. Aber ich darf wohl dem Kunden nicht sagen ich plane mit dir das fertige Möbel X 20 cm kürzer?
Dann wäre mein Handwerk wohl freiberuflicher Möbeldesigner? Bzw. Handel mit Möbeln und Interior (zugekauft)
Wenn ich Produkte (Möbel) in Stückzahl bis 20 designen und produzieren darf, darf ich dann auch Räume und Häuser gestalten? Oder ist das dann wieder Innenarchitektur und ein anderer Meister nötig? Da wird es glaube ich kompliziert weil das individuelle Design und Ausbau eines Raumes / Hauses ist ja immer eine einmalige Sache und kein Fertigprodukt? Oder kann man sowas unter Individualberatung Einrichtung verpacken?
Ich würde auch gerne ohne "Ausnahmegenehmigung" bei der IHK anfangen. (die Optionen habe ich auch gelesen)
Für Maßanfertigung hätte ich die Option auf die Zusammenarbeit mit einem Schreinereibetrieb zu verweisen (welcher natürlich offiziell Rechnung stellt etc, also Prüfbar ist) Frage ist dürfte ich damit werben auch maßgefertige Möbel zu verkaufen welche über einen Partnerbetrieb hergestellt werden? Damit bin ich ja nicht die eigentliche Schreinerei, aber der Interior Laden welcher diese verkauft?)
Danke für eure Hinweiße im vorraus