magmog
ww-robinie
guude,
da
"Auch ein Wechsel der Betriebstätigkeit (z.B. Umwandlung von Großhandel in Einzelhandel) ist anzeigepflichtig."
ist, darf ein großhändler......
quelle:Alles rund ums Thema Gewerbeanzeigen - Berlin.de
auch ein handwerksbetrieb darf keinen reinen handel betreiben,
falls es nicht in seiner gewebegenehmigung steht.
und mit der marktmacht der privaten ist es nicht weit her.
wenn ich die ladungen meiner holzhändler sehe, da ist
pro abladestelle im schnitt mindestens 1/2 m³ geladen,
das meiste telefonisch bestellt.
wie sollen da die paar hundert privaten bundesweit mit ihrem wunsch
nach 2 bohlen dies und 4 bretter das mit dem anspruch persönlicher
in augenscheinnahme reinpassen?
außerdem, ich biete seit jahren bastlerservice an, außer ein paar
leuten aus dem freundeskreis hat sich kaum jemand gemeldet.
am porto kann es nicht liegen, bis 40 kg und bis 3 mtr. größtes plus
kleinstes packmaß
kostet ein bundesweiter versand gerade mal 15,30 €
dass viele kollegen keinen bock auf private haben ist
deren persönliches recht, auch dass sie damit für
ihr sonstiges angebot keine werbung machen.
selbst im hartumkämpften baumarktbereich scheint
die kostenrechnung einer versorgung privater mit
schnittholz nicht aufzugehen.
beispiel sperrholz schnell, ffm:
ein endverbraucherhändler, seit min 50 jahren,
die haben vor längerem den schnittholzhandel
aufgegeben weil es sich nicht rechnete!
nachtrag: selbst als gewerblichem kann es passiern,
dass ein großhändler einen nicht beliefert falls man
nicht in der branche tätig ist.
habe ich beim klima- lüftungsbaubedarf wg. absaugrohren
und im elektrogroßhandel selber erlebt, zu zeiten
schwacher konjunktur und definitvem betreibsbedarf!
da
"Auch ein Wechsel der Betriebstätigkeit (z.B. Umwandlung von Großhandel in Einzelhandel) ist anzeigepflichtig."
ist, darf ein großhändler......
quelle:Alles rund ums Thema Gewerbeanzeigen - Berlin.de
auch ein handwerksbetrieb darf keinen reinen handel betreiben,
falls es nicht in seiner gewebegenehmigung steht.
und mit der marktmacht der privaten ist es nicht weit her.
wenn ich die ladungen meiner holzhändler sehe, da ist
pro abladestelle im schnitt mindestens 1/2 m³ geladen,
das meiste telefonisch bestellt.
wie sollen da die paar hundert privaten bundesweit mit ihrem wunsch
nach 2 bohlen dies und 4 bretter das mit dem anspruch persönlicher
in augenscheinnahme reinpassen?
außerdem, ich biete seit jahren bastlerservice an, außer ein paar
leuten aus dem freundeskreis hat sich kaum jemand gemeldet.
am porto kann es nicht liegen, bis 40 kg und bis 3 mtr. größtes plus
kleinstes packmaß
kostet ein bundesweiter versand gerade mal 15,30 €
dass viele kollegen keinen bock auf private haben ist
deren persönliches recht, auch dass sie damit für
ihr sonstiges angebot keine werbung machen.
selbst im hartumkämpften baumarktbereich scheint
die kostenrechnung einer versorgung privater mit
schnittholz nicht aufzugehen.
beispiel sperrholz schnell, ffm:
ein endverbraucherhändler, seit min 50 jahren,
die haben vor längerem den schnittholzhandel
aufgegeben weil es sich nicht rechnete!
nachtrag: selbst als gewerblichem kann es passiern,
dass ein großhändler einen nicht beliefert falls man
nicht in der branche tätig ist.
habe ich beim klima- lüftungsbaubedarf wg. absaugrohren
und im elektrogroßhandel selber erlebt, zu zeiten
schwacher konjunktur und definitvem betreibsbedarf!