Kleine Kreise auf der Tischkreissäge...

tramitz

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Wenn eine zentrale Bohrung kein Problem darstellt, würde ich das mit einem Fräszirkel machen. Damit lassen sich sehr kleine Durchmesser ausfräsen, man muß allerdings dafür sorgen, das die Scheibe von unten gut fixiert ist und sich nicht löst, wenn man durchfräst.

Beispiel:

http://americanwoodworker.com/cfs-f...WeblogFiles/techniques/adjustable-trammel.jpg

Konstruktion:

http://americanwoodworker.com/cfs-f...ogFiles/techniques/adjustable-trammel-fig.jpg

Es hilft, wenn man dabei gut absaugen kann, das geht sehr gut mit der Dewalt 621, deren Absaugstutzen nach oben zeigt und drehbar ist.

Gruß
Jürgen
 

Sägenbremser

ww-robinie
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Guten Abend Freunde der runden Sachen
wer hat schon mal mehr als ein Werkstück in der kleinen Dimension mit einer Oberfräse
erst zu spannen und danach zu Fräsen versucht. Eine eher mühselige Angelegenheit
wage ich zu denken. Noch in den frühen 70er Jahren wurde von den BG- Lehrvermittlern,
das Schneiden von Kreisbögen auf der Tischkreissäge, recht rege, den jungen Tischlern im
obligatorischem Maschinenkurs vermittelt. Ob es danach zu einer sukzessiven Zunahme
von Fingerabtrennungen gekommen ist entzieht sich wirklich meiner Kenntnis. In grossen
Stückzahlen ist der Weg zur Drechselbank bestimmt ratsamer, aber zur Fertigung von
Schablonen, Einzelstücken und Mustern ist das Kreisschneiden von Bogenmustern doch
auch im Handwerk eine durchaus gängige Praxis denke ich. Gibt es doch auch von der
Firma Aigner einige Vorrichtungen zum Fräsen von masshaltigen Bögen an der Tischfräse.
Versuche mit Kreisschneidern in der Ständerbohrmaschine können bestimmt keinem dem
Ergebniss geschuldetem Erwarten gerecht werden, zu schlecht ist die Schneidleistung in
dem nicht homogenem Werkstoff Holz. Also schaut das eure Finger immer das kleine
Quantum Abstand zum Messerflugkreis hat und es wird schon richtig schön werden.
Liebe Grüsse aus Köln,Harald
 

edi2xs

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Auf der Säge ist grundsätzlich nichts verboten, so lange ich zugelassene Werkzeuge und Schutzvorrichtungen verwende.

Da bin ich gerade drübergestolpert, und das kann ich nicht so stehen lassen.

QUER zum Sägeblatt schneiden ist auf der FKS mit normalen Sägeblättern definitiv verboten, egal welche Schutzvorrichtungen man aufgebaut hat.
 

SteffenH

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Da bin ich gerade drübergestolpert, und das kann ich nicht so stehen lassen.

QUER zum Sägeblatt schneiden ist auf der FKS mit normalen Sägeblättern definitiv verboten, egal welche Schutzvorrichtungen man aufgebaut hat.

Jetzt sind wir wieder bei diesen obskuren Verboten. Für privat ist in der Hinsicht überhaupt nichts verboten. Für Gewerbetreibende und deren Angestellte nur, wenn sie in der Berufsgenossensschaft versichert sind.
 

edi2xs

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@SteffenH Es ist mir schon klar das der Privatmann machen kann was er will. Was die BG nicht zahlen muss interessiert sie auch nicht. Dennoch finde ich es auch für den Hobbybastler interessant zu wissen welche Tätigkeiten die Profis auch nicht machen dürfen. Das es der Maschinenpark zuhause manchmal nicht anders zulässt ist mir schon bewusst, ich hoffe halt nur damit erreichen zu können das die Leute mehr aufpassen und konzentrierter sind wenn sie wissen das es eigentlich verboten ist.
Ich bin gewiss kein Heiliger und ich darf gar nicht laut sagen gegen wie viele BG-Richtlinie ich schon verstossen habe, aber ich weiß halt immer wann es soweit ist und dann werde ich vorsichtig.

@uli Ich hab vor einen halben Jahr die Meisterschule bestanden und ich bin mir sehr sicher, dass ich das dort gelernt habe. Ich habe sogar genau deswegen in der Prüfung nen Anschiss bekommen. Ich suche es bei Gelegenheit raus.
 

Besserwisser

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Da bin ich gerade drübergestolpert, und das kann ich nicht so stehen lassen.

QUER zum Sägeblatt schneiden ist auf der FKS mit normalen Sägeblättern definitiv verboten, egal welche Schutzvorrichtungen man aufgebaut hat.

steht in den Bedienungsanleitungen der Werkzeug- und Maschinenherstellern.
Alles, was da nicht explizit erlaubt ist ist von der BG nicht gedeckt.
 

uli2003

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'Verbieten' kann das niemand. Untersagen im Rahmen der Leistung im Versicherungsfall kann die BG das.
Verboten ist das dennoch nicht, nur die BG leistet nicht für eventuelle Unfälle.

Natürlich macht quer schneiden wenig bis keinen Sinn, da das Blatt allemal im Zahnbereich mehr schlecht als recht schneiden würde. Um bei Überblattungen an der Säge beispielsweise den Grund zu egalisieren, nutze ich das manchmal so. Sonst aber auch nicht.

Grüße
Uli
 

Besserwisser

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Doch, das ist ist "verboten"- es ist meines Wissens nach strafbar, Arbeiten anzuordnen, die nicht über die BG gedeckt sind, wenn der Ausführende BG-zwangsversichert ist.
 
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