Katzen und Türzargen

Golodella

ww-pappel
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Deswegen schrieb ich ja auch Haftpflicht noch dazu siehe z.B. https://www.cosmosdirekt.de/private...ung/haftpflichtversicherung-mietsachschaeden/

Also versuch das nochmal zu klären, auch ob der Versicherung das lieber ist wenn du dann in Zukunft bei jeden "Einmalereignis" (Katze hat Tür angekratzt) die Versicherung bemühen sollst. Ansonsten würde ich mir auch mal eine andere Versicherung suchen ...
Auch die zahlt nicht selber Versicherer... hab den Schaden meinem Berater gemeldet und der hat ihn der Haftpflicht gemeldet. Aber danke für den Tip mit der cosmos da werde ich mal über einen wechsel nachdenken
 

Sel

ww-esche
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Kann nun nur noch passieren, das die Versicherung wieder ablehnt.

Denn Schäden an gemieteten oder gepachteten Sachen sind meistens nur mit Zusatzbeitrag versichert.
Das ein Türrahmen nunmal fest eingebaut ist, das ist ohne Zweifel. Auch dafür gibts Klauseln, denn fest verbaute Gebäudeteile sind nur mittels Zusatzbeitrag versichert.

Zum Glück sind nicht alle Versicherungen so kleinlich. Aber im Fall des Falles liest man sich manche Verträge wirklich genau durch und staunt, was denn überhaupt noch versichert ist... Bei Vertragsabschluß kommt man gar nicht auf die Idee zu fragen, was alles NICHT versichert ist. Und das ist wahrscheinlich das Allermeiste. :emoji_frowning2:
 

Time_to_wonder

ww-robinie
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Denn Schäden an gemieteten oder gepachteten Sachen sind meistens nur mit Zusatzbeitrag versichert.

Das was Du da schreibst ist die Abgrenzung zwischen Hausratversicherung und Gebäudeversicherung:
Hausrat = Hausrat, also Möbel, Klamotten, Geräte, i.d.R. loses Zeug.
Gebäude = Fenster, Türen, Dach, i.d.R. festes Zeug. Tapete ist ein Grenzfall.

Als Mieter hat man i.d.R. ne Hausrat, als Vermieter ne Gebäudeversicherung.

Hier geht es aber um etwas ganz Anderes: die Haftpflichtversicherung. Diese kommt dann auf, wenn Du, oder meinetwegen Deine Katze jemandem einen Schaden zufügt. Sei es auf der Straße, im Wald oder in der eigenen oder fremden Wohnung. Da die Zarge Eigentum des Vermieters ist und die Beschädigung im Verantwortungsbereich des Mieters liegt, muss der Mieter dafür haften. Dafür hat er ne Haftpflichtversicherung. Hätte die Katze das Auto des Nachbarn zerkratzt, wäre das ebenso ein Fall für die Haftpflicht.
 

werists

ww-robinie
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Deswegen schrieb ich ja auch Haftpflicht noch dazu siehe z.B.

Und weiter unten in dem Link steht:
Sollte ein Haustier einen Schaden an einer Mietsache verursachen, kann dieser über die Tierhaftpflicht reguliert werden.

Und das ist ein klassischer Fall für die Tierhalterhaftpflicht. Die normale private Haftpflicht zahlt normalerweise hier nicht, sofern sie die Ursache des Schadens kennt.
Das ist an Hand der Fotos aber auch gut zu erkennen.
 
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