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OmnimodoFacturus

ww-robinie
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Naja § 433ff. ist schon ein heißer Tipp, weil da der Kaufvertrag steht. Ganz so einfach ist es aber nicht. Ich weiß nicht wie tief ihr da einsteigen wollt.

Allgemein schließt ihr einen Kaufvertrag nach § 433 I 1 BGB ab. Der Kaufvertrag bedarf keiner speziellen Form (also nicht bspw. schriftlich (§ 126 BG:emoji_sunglasses:. Ein per Handschlag geschlossener Kaufvertrag ist ein ganz normaler Kaufvertrag nach § 433 I 1 BGB.
Nach § 433 I 2 BGB schuldet der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln (§434 BG:emoji_sunglasses:.
Hat der Verkäufer die Sache in der Zwischenzeit an jemanden anderen verkauft und auch übergeben (Eigentumsübergang durch Übergabe nach § 929 Satz 1 BG:emoji_sunglasses:, dann hat er die Sache nicht mehr in seinem Eigentum und kann sie damit nicht an den Käufer abgeben. Die Leistung wird dem Verkäufer subjektiv unmöglich und muss von ihm nach § 275 I BGB nicht mehr geleistet werden.
Kleiner Exkurs: im deutschen Recht existiert das so genannte Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Eure Zahlungspflicht besteht zunächst unabhängig von der Leistungspflicht des Verkäufers weiter.
Ist der Verkäufer (hier Schuldner, er schuldet die Übergabe der Sache) für die Unmöglichkeit verantwortlich (§ 276 I 1 BG:emoji_sunglasses:, dann kann der Gläubiger (hier der Käufer) nach § 280 I 1 BGB Schadensersatz verlangen.
Wie berechnet sich jetzt dieser Schadensersatz? Im deutschen Recht herrscht hier das Prinzip der Naturalrestitution. Nach § 249 I BGB hat der Schuldner den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Zustand nicht eingetreten wäre. Nach § 251 I BGB muss der Gläubiger in Geld entschädigt werden, wenn der Schuldner diesen Zustand nicht herstellen kann.
Im konkreten Fall kommt ein Sachverständiger und sagt die Maschine hatte einen üblichen Marktpreis von 2000€ (sagen wir im Kaufvertrag waren nur 1000€ vereinbart). Wenn der Verkäufer die Maschine nicht an jemanden anderen verkauft hätte, dann hätte der Käufer eine Maschine im Wert von 2000€. Also muss der Verkäufer an den Käufer 2000€ zahlen.
Allerdings hat der Verkäufer noch den Anspruch auf Kaufpreiszahlung (siehe oben). Also rechnen wir die zwei Forderungen, die die beiden gegeneinander haben nach § 387 BGB gegeneinander auf und der Verkäufer schuldet dem geprellten Käufer noch 1000€ cash.

So viel zur Theorie. Die Praxis steht natürlich auf einem anderen Blatt. Daher meine Bemerkung im letzten Beitrag "wie der Käufer halt drauf ist".
Ich persönlich sehe das ein bisschen so: wer mich verarscht, der bekommt halt eines drauf.
Ich hab das jetzt 2 mal gelesen, ich hoffe ich hab keinen Fehler drinnen. Für verwertbare (und versicherte!) Infos bitte an einen praktizierenden Anwalt!
 

OmnimodoFacturus

ww-robinie
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Im Extremfall ist B Gewerbetreibender, hat aufgrund des Kaufs Aufträge angenommen und kann diese nun nicht erfüllen oder muss einen gleichwertigen Artikel wesentlich teurer kaufen. Das kann schon richtig Geld kosten.
Und falls jetzt jemand denkt, dann behaupte ich einfach, der Artikel wurde beschädigt /zerstört etc., das ändert nichts.
Ja in dem Extremfall kann noch entgangener Gewinn und sonstige Schäden zum Schadensersatz hinzukommen. Siehe oben die Naturalrestitution. Er ist so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nie eingetreten. Auch wenn bspw. jemand Schreiner ist und jetzt 2 Wochen nicht arbeiten kann, weil er die Kreissäge nicht bekommen hat.
 

Klem Low Scott

ww-robinie
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alao ich laas mal eure eltern ausrufen, dass sie euch hier im smaland abholen sollen. die werden sich nicht freuen, sie wollten gerade neue massivholzmöbel kaufen...

3 festmeter baumkuchen waren für die katz...
 

predatorklein

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Hallo

Ist die mit 3100.- nicht im Neupreissegment? Baujahr wird auch nicht verraten.

War in den letzten 12 Monaten 3 oder 4 mal auf der Felder Seite .
Zwischen 1800 und 2300 € .

Momentan sind die Preise füe ADH , FKS und FKS / Fräse Kombis völlig abgehoben .
2000 - 2500 € für eine F 90 , 4000 - 5000 € für eine F 45 sind keine Seltenheit :emoji_cry:

Suche eine SCM SI 16 TW , FKS / Fräse Kombi mit langem Schlitten .
Sehr selten .
Normalerweise um die 4000 - 5000 € .

Ein Angebot erhalten , Teil war recht abgerockt , für 7600 € + Mwst . :emoji_frowning2:

Scheinbar spinnen nicht nur die Römer :emoji_thumbsdown:

Gruß
 

Diesel1982

ww-robinie
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Ist momentan echt schwer was bezahlbares zu finden... und wenn mal was günstiges da ist sind gefühlt 10 Leute schneller. Echt hart momentan.
 

yoghurt

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Ja in dem Extremfall kann noch entgangener Gewinn und sonstige Schäden zum Schadensersatz hinzukommen. Siehe oben die Naturalrestitution. Er ist so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nie eingetreten. Auch wenn bspw. jemand Schreiner ist und jetzt 2 Wochen nicht arbeiten kann, weil er die Kreissäge nicht bekommen hat.
Ich brauch da mal ne Rückmeldung. Seid ihr mit diesem Aspekt fertig, oder soll ich Euch ein eigenes Thema daraus machen?
 

Holzrad09

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Meber / Maka 400 Bandsäge in erbärmlichen Zustand.
Laut Verkäufer werden diese Maschinen ...
noch weit über 2000,00 € gehandelt.
aaaaaah jaaaa .
Quelle: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/verkaufen-bandsaege-hb-400-gebraucht/1487807977-276-4131
2000 Eu ist m.E. nicht mal der Neupreis gewesen. Habe hier ein Inserat aus Italien mit einer gebrauchten Säge im guten Zustand für 750 Eu. https://www.clasf.it/sega-a-nastro-meber-p-400-monofase-a-piacenza-32902273/
Wer also in die Verhandlung gehen will, kann sich daran orientieren.
LG
Nachtrag: eine nagelneue Centauro SP 400, welche man als gleichwertig sehen kann, kostet 1578 Eu netto. https://cantarinigroup.it/prodotto/...ro/hobby-seghe-a-nastro/sega-a-nastro-sp-400/
Die Meber / Maka 400 dürfte vor 30 Jahren noch um einiges billiger gewesen sein. Ich denke, mit 500 Eu dürfte sie sehr gut bezahlt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Yovader

ww-robinie
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mmmh, Stuhr und Delmenhorst ist fast ein Ort (das geht quasi ineinander über) und dann zwei Schnapper...da wäre ich auch vorsichtig
 
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