Interessante Angebote im Netz gefunden - Empfehlungen 2

Diesel1982

ww-robinie
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https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...chreinerei-saege-werkstatt/1439021525-84-5855Was haltet ihr von der? Steht 10 km von mir weg und der Preis wurde jetzt auf 680 VB gesenkt. Was muss man bezüglich der Beschädigung unternehmen? Danke schonmal
Die gleiche Größe Und Optik hab ich neulich von nem Arbeitskollegen bekommen. Zusammen mit dem von mir angebotenen Hobel hat mich das ne Kiste Bier gekostet.
Muss sie nur abholen. Bin gespannt was die drauf hat.

Gruss Matze
 

Diesel1982

ww-robinie
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Ich hab aktuell ein Angebot für die A3 41 mit silent power und dem „digitalen Handrad“ inkl. Anlieferung für netto 3499€ + dann ab Juli 16%
 

Kev1n

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Ok

ich hab die Sommerausgabe Sonderangebote vorliegen, A3 41 Standard für 3,5k€.

da sind 3k minus Verhandlungserfolg nochmal 500-700€ gespart - was in meiner Welt viel Geld ist.

wenn Felder natürlich weitere Reduzierungen anbietet, wird Angebot immer weniger attraktiv.
 

BnafetS

ww-eiche
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da sind 3k minus Verhandlungserfolg nochmal 500-700€ gespart - was in meiner Welt viel Geld ist.
Versteh mich bitte nicht falsch, 5-700€ sind in meiner Welt auch viel Geld.
Aber 3k für eine 41er Hobelmaschine von privat ggf. noch ohne Garantie finde ich einfach zu viel :emoji_wink: .

Gruß
Stefan
 

eingemaischt

ww-birke
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Garantie gilt mWn nur für den Erstkäufer.
Ist ja eine freiwillige Leistung.

Gewährleistung kann auch weiter gegeben werden - allerdings muss man hier dann schauen, wo die Maschine gekauft wurde. Obwohl es in den meisten Fällen wohl eine Rest-Gewährleistung geben wird, würde ich nicht grundsätzlich davon ausgehen.
 

PurplePony

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Gewährleistung und freiwillige Garantieleistungen sollten hier nicht vertauscht werden.
Dass es im Fall der gebrauchten Kombimaschine einen Gewährleistungsanspruch vom Erstbesitzer an Felder in den ersten 6 Monaten gibt sollte klar sein. Der Zweitbesitzer würde etwaige Ansprüche nur schwer beim Hersteller durchsetzen können welcher auf den Erstbesitzer als Verkäufer verweisen würde, welcher binnen der gesetzichen Frist gewährleisten muss, dass gebrauchte Maschine funktioniert.
Meiner Meinung nach ist eine Restgewährleistung des Herstellers in dem Fall nichts wert. Er hat die Macht des Faktischen auf seiner Seite.
 

chrisil

ww-robinie
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Da sind wir wieder im rechtlichen Raum unterwegs.... wo wir mit unserem Halbwissen auf Google & Co zurückgreifen....

Also Gewährleistung kann abgetreten werden, wenn der Hersteller nix gegenteiliges in den AGBs hat...

Bei Felder steht in den AGBs:
VI. Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Ist jedoch der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei dies nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann. Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(2) Falls die Nacherfüllung gemäß (1) fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen des X dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwaren zwei Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung.
Für Verbraucher beträgt die Gewährleistung bei Gebrauchtmaschinen 1 Jahr. Bei Unternehmern sind bei Gebrauchtmaschinen die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(4) Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt wird.
(5) Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(6) Mitgelieferte Bedienungsanleitungen des Verkäufers sind vom Kunden strikt zu befolgen. Bei Nichtbeachtung der Betriebsanleitung haftet der Verkäufer nicht.
(7) Die vom Verkäufer geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden und nicht aus sonstigen Anpreisungen, Werbungen, Prospekten u. ä.. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht.


Also bieten die hier schonmal 2 Jahre für Private und von einer Bindung an den ersten Käufer hab ich auch nix gefunden.... also klingt doch gut... oder?
 

OmnimodoFacturus

ww-robinie
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Bei dem Kaufvertrag (mit den zugrunde liegenden AGBs) handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem ersten Käufer. Der zweite Käufer hat keinen Vertrag mit dem ursprünglichen Verkäufer (hier im Beispiel Felder) und kann sich deswegen nicht auf Mängelansprüche aus seinem Kaufvertrag berufen. (Wenn A und B einen Vertrag haben, kann sich C nicht auf Rechte aus diesem Vertrag berufen)
Allgemein anerkannt ist, dass Mängelansprüche nicht automatisch auf den Zweitkäufer übergehen, allerdings wird diskutiert, ob der Zweitkäufer einen Abtretungsanspruch der Mängelansprüche gegen den Erstkäufer hat.
Hat der Erstkäufer beim Verkauf der Maschine die Mängelrechte ausgeschlossen (bspw. wie auf Ebay immer "Privatkauf, keine Rücknahme oder Gewährleistung"), dann ist ein Mangel eine, so der BGH "Realisierung des allgemeinen Mängelrisikos" ( NJW 2004, 3672) und man bleibt auf dem Schaden hocken. Anders sieht es aus, wenn der Verkäufer es ausdrücklich mit Rechnung und Restgarantie verkauft.

Ich nehme an, dass sich in so einem Fall der Erstkäufer und der Hersteller im Alltag kulant zeigen werden. Garantiert (Wortwitz) ist das aber nicht. :emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:
 

dts2805

ww-ulme
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Und dabei nicht vergessen, dass Felder eine österreichische Firma ist, so dass u.U. zumindest zwischen B und C auch noch österreichisches Recht zu beachten wäre. Ich würde bei einem Kauf zunächst nicht unbedingt davon ausgehen, dass ich gegenüber Felder irgendeinen Anspruch habe. Mir aber sicherheitshalber einen Ausdruck des Angebots bei Ebay machen, da der Verkäufer dort die Garantie in seiner Beschreibung nicht ausgeschlossen hat. Könnte bei einem späteren Gespräch mit dem Verkäufer nützlich sein :emoji_wink:
 

dts2805

ww-ulme
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Wäre ich mir nicht so sicher, da die Auftragsbestätigung, also die Angebotsannahme, aus Hall in Tirol kommt. Hier aber letztlich uninteressant, da es zwischen dem Zweitkäufer und Felder eh keine Vertragsbeziehung gibt, sondern nur zwischen Erst- und Zweitkäufer.
 

chrisil

ww-robinie
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Bevor das ausufert.... hier noch was...


Sehr geehrter Ratsuchender,

die Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglich von Ihnen abgeschlossenen Kaufvertrag mit dem Händler der Kamera gehen nicht ohne Weiteres bei einem Weiterverkauf auf Ihren Käufer über. Ihr Käufer hat keinen Anspruch gegen den ursprünglichen Händler, da zwischen diesen Parteien kein Vertrag besteht......

Weiter geht es unten:





Quelle:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Ge...sprüche weitergeben,Eine Abtretung kann ggfls.
 
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eingemaischt

ww-birke
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Gewährleistung und freiwillige Garantieleistungen sollten hier nicht vertauscht werden.
[...]
Meiner Meinung nach ist eine Restgewährleistung des Herstellers in dem Fall nichts wert. Er hat die Macht des Faktischen auf seiner Seite.

Dann solltest du auch wissen, dass man Gewährleistung immer nur gegenüber dem Händler geltend machen kann. Eine Garantie kann vom Händler, vom Hersteller oder jedem beliebigen Dritten kommen (Importeur, Aufsteller/Installateur etc).

Selbstredent hat kaum ein Händler etwas dagegen, wenn ein Kunde bei einem Problem sich direkt an den Hersteller wendet und der sich um den Kunden kümmert - spart ihm das doch Arbeit. Aber: Wenn man als Kunde schon merkt, dass das Problem kein Kleines ist sollte man es über den Händler machen.

Es könnte durchaus Probleme geben, wenn man dreimal den Hersteller bittet etwas am Problem zu machen und dann ohne Vorwarnung auf den Händler wegen einer Rückabwicklung zukommt.
 

eingemaischt

ww-birke
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Bevor das ausufert.... hier noch was...

Der Anwalts-Post ist von 2009, das ist schon 11 Jahre her. Seitdem hat sich das OLG Hamm auch einmal mit so einer "Gewährleistungsabretung ist ungültig"-Klausel in einer Händler-AGB befasst und diese für ungültig erklärt:
https://openjur.de/u/692399.html
So wirklich findet man da aber sonst auch nichts zu - was wohl einfach bedeutet, dass wir viel darüber spekulieren können, was geht und was nicht - aber die Händler und Hersteller bei so etwas einfach kulant sind. Ist doch für die auch gut, wenn die eigenen Kunden bei Unzufriedenheit die Maschine nicht reklamieren - oder sie die Maschine neu kaufen, weil sie wissen, dass sie auch zu Beginn einen höheren Wiederverkaufswert hat.
 

PurplePony

ww-robinie
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Dann solltest du auch wissen, dass man Gewährleistung immer nur gegenüber dem Händler geltend machen kann. Eine Garantie kann vom Händler, vom Hersteller oder jedem beliebigen Dritten kommen (Importeur, Aufsteller/Installateur etc).

Selbstredent hat kaum ein Händler etwas dagegen, wenn ein Kunde bei einem Problem sich direkt an den Hersteller wendet und der sich um den Kunden kümmert - spart ihm das doch Arbeit. Aber: Wenn man als Kunde schon merkt, dass das Problem kein Kleines ist sollte man es über den Händler machen.

Es könnte durchaus Probleme geben, wenn man dreimal den Hersteller bittet etwas am Problem zu machen und dann ohne Vorwarnung auf den Händler wegen einer Rückabwicklung zukommt.
Langweilt mich
 
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