Dawa
ww-ahorn
- Registriert
- 29. Dezember 2014
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- 115
Guten Tag zusammen,
vor langer langer Zeit habe ich eine Treppe gebaut.
Da das Bauamt noch eine zweite Treppe als Fluchtweg wünscht kommt jetzt Nummer zwei. Ich bin gerade noch in der Planung.
Schrittmaß = 280+181+181= 642
Ich habe allerdings eine Frage zum Gitter/Abhängung. Die Edelstahlrohre haben einen Durchmesser von 16mm. Größer würde ich aus optischen Gründen nicht werden wollen. Aus dem Schrittmaß ergibt sich bei drei Rohren pro Stufe ein Abstand der Bohrlöcher von 140mm. 140mm-16mm = 124mm. Jetzt habe ich gelesen, das bei Geländern der maximale Abstand maximal 120mm sein darf, damit Kinderköpfe nicht durch passen. Zählt diese Regel bei Treppen auch? Wo kann man das nachlesen?
vor langer langer Zeit habe ich eine Treppe gebaut.
Da das Bauamt noch eine zweite Treppe als Fluchtweg wünscht kommt jetzt Nummer zwei. Ich bin gerade noch in der Planung.
Schrittmaß = 280+181+181= 642
Ich habe allerdings eine Frage zum Gitter/Abhängung. Die Edelstahlrohre haben einen Durchmesser von 16mm. Größer würde ich aus optischen Gründen nicht werden wollen. Aus dem Schrittmaß ergibt sich bei drei Rohren pro Stufe ein Abstand der Bohrlöcher von 140mm. 140mm-16mm = 124mm. Jetzt habe ich gelesen, das bei Geländern der maximale Abstand maximal 120mm sein darf, damit Kinderköpfe nicht durch passen. Zählt diese Regel bei Treppen auch? Wo kann man das nachlesen?