"gegen die Norm" ausführen - Warum ist das so schwer im Handwerk

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tomkaes

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Die Sachfrage aus dem ersten Post war: und ich finde die Idee immer noch charmant:
" Ein Gedanke (mit dem Kunden zusammen übrigens) war dem Kunden anzubieten wir bieten an Terrasse ab 2 Meter vor Fenster zu erneuern, Rest zum Fenster erfolgt "bauseits" - ?

Massgebend ist OK Belag, die du als Anbieter der Leistung im Bezug auf die Abdichtung der Schwelle der Balkontür
falsch geplant hast, nicht die Ausführung.
 

Martin45

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Flache Rinnen, die das Wasser sinnvoll abführen, sind ein graus schlicht weil es sie nicht gibt. Betonung liegt auf flach UND sinnvoll. Hatte den Fall letztes Jahr hier bei mir zu Hause und hab mir nen Wolf gesucht und doch nicht was geeignetes gefunden, von den Mondpreisen der eher flachen Rinnen mal abgesehen.
Massgebend ist OK Belag, die du als Anbieter der Leistung im Bezug auf die Abdichtung der Schwelle der Balkontür
falsch geplant hast, nicht die Ausführung.
OK Belag zu hoch=Rinne, OK tief genug in Bezug zur Schwellenabdichtung=keine Rinne. Also doch ein Bezug zur Ausführung.
Falsch ist hier die OK "Unterbau"/Beton, der ja schon vorhanden ist.


Es gibt doch aktuell genug Aufträge. Finger von lassen, Zeit nicht mit Gedanken daran verschwenden und gut ist es.
 

Fichtenelch

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Servus,

ich habe gerade wieder so einen Fall: Terrassenbelag soll erneuert werden, OK Belag IST ist derzeit Bündig mit Balkontürschwelle - (ohne Entwässerungsrinne) gefällt denen supergut, funktioniert auch seit Jahren...Nun soll Belag erneuert werden und wir kommen auf Teufel nicht tiefer...

In der Medizin kann jeder Arzt seinem Patienten sagen hier das Medikament ist dafür nicht zugelassen, aber ich denke es wirkt und wenn du es haben willst unterschreib hier.... nennt sich "Off Label use" alles fein

Im Handwerk ist die Rechtslage wohl egal ob dein Kunde zugestimmt hat und du ihn aufgeklärt hast: Du bist im Zweifel dran...

Wie würdet ihr vorgehen?

Ein Gedanke (mit dem Kunden zusammen übrigens) war dem Kunden anzubieten wir bieten an Terrasse ab 2 Meter vor Fenster zu erneuern, Rest zum Fenster erfolgt "bauseits" - ?

Grüße


Auf die Frage nach dem Vorgehen sage ich dir folgendes:

Zuerst mache ich mir Gedanken warum es ohne Entwässerung geklappt hat.

Zum Beispiel ein großer Dachüberstand hält ja schon viel Wasser ab.
Und wenn nur wenig Wasser ankommt braucht es auch keine Entwässerung.

Dann prüfe ich ob das Gefälle stimmt, sprich ob das Wasser vom Belag hin zur Tür läuft oder weg von der Tür läuft.

Und danach sieht man erstmal weiter.
Wenn ich eine Entwässerung brauche und nicht tiefer komme dann muss ich feststellen welcher Untergrund mich daran hindert tiefer zu kommen.

Und allgemein gesprochen in der Runde möchte ich sagen das man nicht immer gleich so hoch fahren sollte, das macht alt :emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:
 

tomkaes

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... OK tief genug in Bezug zur Schwellenabdichtung=keine Rinne. Also doch ein Bezug zur Ausführung.
Immer noch Planung: wenn ich heute > 15 cm Höhe über Belag zur Verfügung habe und ohne Rinne plane und ausführe,
macht mich der nächste SV platt, weil ich die mögliche Veringerung der Aufkantung (um 10 cm) auf 5 cm mit Rinne nicht geplant und ausgeführt habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

RUMBA

ww-birnbaum
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Moin,

gehts hier darum, das ein alter Belag abgenommen wird und ein neuer draufgemacht wird?
Und jetzt muss vor der Balkontüre eine Entwässerung sein?

Klar es soll keine Schwelle da sein.
Es ist wohl kein Platz nach unten da.
Oder eher kein Bock, es richtig machen zu lassen.

Muss man da eine Entwässerung einbauen?
Mache keine Terassen.

Aber rechtlich bist Du auf jeden Fall mit dran.
Egal ob schwarz oder mit dem Model nur bis 2m davor.
Das nimmt Dir kein Gericht ab.
Und bei Schwarzarbeit ist man auch in der Gewährleistung. (gibt Gerichtsurteile)
Eigentlich biste immer mit dran, wenn was passiert.
Da wenn Du Bedenken hast, das die Vorarbeiten nicht richtig sind, Du aber dann Deine Arbeit ausführst, hast Du die Vorarbeiten abgenommen.
 

mj5

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https://www.youtube.com/watch?v=31A6RjOxE74

@Woodinator Profibastler:
Sorry, als Du dich noch "Spassbastler" nanntest, da fand ich solche Fragen noch irgendwie OK. Irgendwie...

Aber wenn Du unter dem Nickname so eine Frage postest, also das tangiert mich schon so am Rande! :emoji_wink:
Weil ich mit "...inator" den ehemaligen Governor of California verbinde. Und unter Profies hier halt"verbriefte" Tischler und Schreiner verstehe.
Leute, die wissecn was "am Bach ist", auch in Sachen Bauvorschriften.
Keine "Bastler" mit Fragen zu "Wie kann ich in Sachen Verantwortung bescheissen?"

Um auf die Eingagsfrage zuruek zu kommem:
Stell doch bitte mal einen Detailschnitte ein - Vorher/Nacher

Do watcha like!

Gruesse
Mattes
 

Lupo78

ww-fichte
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Ich verstehe diese ganze Fragestellung bzw. Diskussion nicht. Vorweg, ich bin absoluter Laie.
Aber entweder weiß ich was ich tue, und habe Vertrauen in meine Arbeit, dann gebe ich auch Gewährleistung, dass alles so richtig ist. Oder ich habe kein Vertrauen, dann halte ich mich an die Normen. Dann kann ich auch auf die Richtigkeit vertrauen. Wenn beides nicht in Frage kommt, dann mache ich es einfach nicht. Im Grunde zweifelst Du doch selbst, und suchst nur einen Weg, um keine Verantwortung übernehmen zu müssen. Frei nach dem Motto, ich mach das so, auch wenn es falsch ist. Hauptsache ich verdiene was. Wenn es dann später Probleme gibt, hat der Auftraggeber halt selbst schuld...
 

brubu

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Hallo
So einfach ist es nun wirklich nicht. Ich arbeite vorwiegend in bestehenden Bauten. Praktisch alle entsprechen nicht mehr den heutigen Vorschriften.
Da ist es oft sehr schwierig zu urteilen ab wann und wo man die heutigen Vorschriften anwenden kann und muss. Oft stellt man fest, dass eine vorschriftsgemässe Ausführung fast nicht möglich ist und wenn man stur die heutigen Regeln anwenden wollte nur die Kunden verärgert.
Allen die behaupten die Vorschriften seien einfach immer anzuwenden kann ich nur mitteilen sie hätten wohl kaum mit der Praxis zu tun.
Die Rechtsunsicherheit kommt dazu weil die Gerichte es sich generell einfach machen und oft den Ausführenden allein in der Pflicht sehen für alle
Abweichungen.

Bis jetzt ist mir immer noch unklar wie das Detail mit dem Boden-Türanschluss aussieht. Die Wasserdichtung dürfte ja wesentlich unter dem Niveau des Terrassenbodens liegen. Sofern darunter Naturboden/Kies ist läuft das Wasser sowieso ab. Aber wie geschrieben, ohne Details keine Ahnung.

Gruss brubu
 

Annimi

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Sich an Normen zu halten ist keinesfalls eine Garantie für die richtige Ausführung. Du musst nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausführen.
Ganz genau, meine Rede. Wasser muss weg vom Haus.
Auch möchte ich die Hinweise von brubru bestätigen, nur bedeutet dies ein sehr umfangreiches und sehr seltenes Wissen über die damaligen Bauweise, deren physikalische Eigenschaften inkl. ihren Abhängigkeiten untereinander.
Ausführungen mit abweichungen von der Norm, nur nach nachgewiesener alternativer Bauweise.

Übrigens wurden in den vergangenen Jahren die Tabellen zu erwartenden Niederschlagsmengen nach oben korrigiert. Soll heißen "Obacht".
 
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Guuden,

ich weiß nicht, warum ein Profispaßbastler überhaupt im Profiforum Antworten erhält.
Bereits der Nick macht doch klar, dass ein Bastler versucht sich als Profi auszugeben,
und/oder ein Profi versucht seine mangelnden Fähigkeiten und/oder mangelndes Fachwissen
als Bastelei schön zu reden.

Gottchen Justus du auch, das schöne im Forum ist da alle Namen Fantasie und voller Ironie sein dürfen, unglaublich das manche wegen dem Namen immer wieder einen Herzkoller bekommen
 
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Hallo
So einfach ist es nun wirklich nicht. Ich arbeite vorwiegend in bestehenden Bauten. Praktisch alle entsprechen nicht mehr den heutigen Vorschriften.
Da ist es oft sehr schwierig zu urteilen ab wann und wo man die heutigen Vorschriften anwenden kann und muss. Oft stellt man fest, dass eine vorschriftsgemässe Ausführung fast nicht möglich ist und wenn man stur die heutigen Regeln anwenden wollte nur die Kunden verärgert.
Allen die behaupten die Vorschriften seien einfach immer anzuwenden kann ich nur mitteilen sie hätten wohl kaum mit der Praxis zu tun.
Die Rechtsunsicherheit kommt dazu weil die Gerichte es sich generell einfach machen und oft den Ausführenden allein in der Pflicht sehen für alle
Abweichungen.

Bis jetzt ist mir immer noch unklar wie das Detail mit dem Boden-Türanschluss aussieht. Die Wasserdichtung dürfte ja wesentlich unter dem Niveau des Terrassenbodens liegen. Sofern darunter Naturboden/Kies ist läuft das Wasser sowieso ab. Aber wie geschrieben, ohne Details keine Ahnung.

Gruss brubu

Das trifft es gut - Foto hab ich leider keins zur Hand, aber zu Situation: Flachdach also drunter ist ein Kellerraum (abgedichtet mit Folie) Fensterrahmen praktisch bündig mit dem Flachdach vielleicht 1 cm höher - OK Belag Terrasse bündig mit übergang und Innenboden. die jetztige UK hat ca 3 cm Höhe, die Dielen derzeit 18! mm - (das gilt für die ersten 50 cm danach deutlich mehr Höhe unter der Diele, - Dachvorsprüng direkt im Geschoss drüber 50 cm...
 

Annimi

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Das trifft es gut - Foto hab ich leider keins zur Hand, aber zu Situation: Flachdach also drunter ist ein Kellerraum (abgedichtet mit Folie) Fensterrahmen praktisch bündig mit dem Flachdach vielleicht 1 cm höher - OK Belag Terrasse bündig mit übergang und Innenboden. die jetztige UK hat ca 3 cm Höhe, die Dielen derzeit 18! mm - (das gilt für die ersten 50 cm danach deutlich mehr Höhe unter der Diele, - Dachvorsprüng direkt im Geschoss drüber 50 cm...
Hört sich so an als ob der Teil mit dem Flachdach nachträglich angebaut wurde.
Und später, weil es sich so "schön" ergibt, das Fenster mit Brüstung einfach mal zu einer Balkontür ausgebaut und aus dem Flachdach-Anbau eine Terrasse/ Balkon wurde.
Kann das sein?
 

Annimi

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Kann sein ist aber von der Sache egal oder ?
Öhm nee, denn "Wohnraumerweiterungen" (oder auch Aufenthaltsraumerweiterungen) sind baurechtlich genehmigungspflichtig. Ganz heikel wird es, wenn es sich ab einer Gebäudeklasse 4 geht.
Es kommt wie immer darauf an, welche LBO, Inhalt B-Plan, Umgebung, Behörden usw. spielt halt alles auch mit rein....

(Mal abwarten, was civil engeneer dazu sagt....)
 

teluke

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Ich will mich nun wirklich nicht in diesen dämlichen Streit einmischen.

Aber welcher Handwerker hat noch keine Situation angetroffen die ein Vorgehen nach Regelwerk unmöglich macht?
Mir ist das schon ziemlich oft passiert.

Dann muss man halt nachdenken und eine Lösung finden die sicher funktioniert.
Ein Regelwerk, egal in welcher Branche, ist erstens kein Gesetz und zweitens kann es unmöglich alle vorkommenden Bedingungen abbilden.

Dann ist halt eigenes Denken angesagt.
Findet man keine Lösung dann lässt man die Finger davon.
 
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Öhm nee, denn "Wohnraumerweiterungen" (oder auch Aufenthaltsraumerweiterungen) sind baurechtlich genehmigungspflichtig. Ganz heikel wird es, wenn es sich ab einer Gebäudeklasse 4 geht.
Es kommt wie immer darauf an, welche LBO, Inhalt B-Plan, Umgebung, Behörden usw. spielt halt alles auch mit rein....

(Mal abwarten, was civil engeneer dazu sagt....)

wir fangen jetzt nicht an ins Baurecht zu gehen :emoji_slight_smile: und schluss
 

Annimi

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Die 50cm entlang des aufgehenden Mauerwerk, kannste da nicht ein anderes Material benutzen, also eine Art dichte Wanne (mit begehbarem Gitter) mit Gefällerichtung weg vom Haus und danach dann deine DIN gerechte Holzkonstruktion? So als grobe Idee....
 

uli2003

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Dann muss man halt nachdenken und eine Lösung finden die sicher funktioniert.
Ein Regelwerk, egal in welcher Branche, ist erstens kein Gesetz und zweitens kann es unmöglich alle vorkommenden Bedingungen abbilden.

Dann ist halt eigenes Denken angesagt.
Findet man keine Lösung dann lässt man die Finger davon.
So sieht es aus. Es geht um keinen Neubau. Und ich lese auch nirgends, was überhaupt verbaut werden soll. Terrassendielen? Längs oder quer zum Fenster/zur Tür? Wozu die Rinne? Die Dichtungsebene liegt doch tiefer und ist vorhanden.
Geht es darum, das wenige Wasser des letzten Brettes aufzufangen, was nicht durch die Spalten läuft?
Was ist, wenn mal ein Schlagregen vor die Tür gerät? Läuft der auch direkt ins Haus?

Ich glaube hier werden Probleme konstruiert, die gar nicht da sind.
 
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