Unregistriert
Gäste
Was erst mal bewiesen werden muss!!!
Ich greife das Thema noch einmal auf.
Bei uns wurde von den Handwerkern ein Parkettboden verlegt, der dem Bestellten ziemlich ähnlich sieht. Nun haben wir bei der Abnahme aber festgestellt, dass die Dielen etwas kürzer sind als die Bestellten und sind durch ein bischen Recherchieren dahinter gekommen, dass viel minderwertigere (ebenfalls deutlich günstigere) Ware verlegt wurde: anderer Hersteller, leicht abweichende Maße, dünnere Aufbauhöhe und vorallendigen dünnere Nutzschicht.
Der Boden liegt - was nun? Hat so etwas schon einmal jemand erlebt. Welche Rechte haben wir?
Auftragsbestätigung mit Bezeichnung der Marke? und nachweisbap, dass die falsche Marke eingebaut wurde? Dann würde ich nichts bezahlen und alles Gezahlte zurückfordern. Da ist die Grenze des Betreugs überschritten.
arglistiger Täuschungsversuch
Ich kenne sowas von unserer Firma. Im Neubau wurden für den Doppelboden falsche Stützfüße verwendet, die waren für einen Boden den man aushängen kann und nicht für einen der fest eingebaut wird. Zuerst hat der Trockenbauer nachgebessert, Füße eingestellt, Siegellack usw. Der Boden hat allerdings immer noch Klackgeräusche gemacht, vorallem wenn Möbel umgestellt wurden. Dann kam ein Gutachter, der eben die falschen Füße festgestellt hat. Es kam zur Gerichtsverhandlung und dort wurde ein Vergleich geschlossen, Betrag X musste nicht bezahlt werden (was übrigens lachhaft war), Verfahren geschlossen. Ein rausreißen kam nicht in Frage, da es laut Richter in keinem Verhältnis steht. Wir müssen jetzt mit dem Mangel leben. Ist halt deutsches Recht...
Also das Geräusch ist sogar beim Gehen, deswegen ist es ja aufgefallen. Wenn Möbel umgestellt werden ist es an den Stellen noch schlimmer, da sich dann die Spannung im Material ändert...Ja da stehen Klackergeräusche bei schwerer Belastung ?! einem komplett falschen Boden gegenüber. Also ist das nicht so ganz vergleichbar und es kommt halt drauf an wie der Richter drauf ist. Wasjetzt kann uns ja erzählen halten wie es ausgeht.
Das war vermutlich der Fehler... da drängen oft alle beteiligten Anwälte drauf, weil es einfach ist und sie gut verdienen, und die Richter, weil sie sich nicht genau mit dem Fall beschäftigen müssen.und dort wurde ein Vergleich geschlossen
Ein Vergleich geht nur wenn beide Seiten zustimmen. Und ein Vergleich bedeutet, dass kein Richterspruch gefällt wird. Deshalb kommt es auch nicht auf den Richter an. Der kann zu einem Vergleich nur Vorschläge machen, der Rest liegt bei den Streitparteien.Dann kam ein Gutachter, der eben die falschen Füße festgestellt hat. Es kam zur Gerichtsverhandlung und dort wurde ein Vergleich geschlossen,