Falsches Parkett verlegt

Floretta23

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Ihr wollt mich einfach falsch verstehen und für blöd halten, oder?[/QUOTE]

Lass Dich nicht nerven. Hier ist grade mal wieder "Platzhirsch- Duell" angesagt...

Ich sehe es genau so wie Du und hätte den gleichen Weg beschritten... .
Sei froh, wenn Du einen Anwalt zum Freund hast. Wenn er Dein Freund ist, wird er die Sache in Deinem Interesse vertreten und dabei nicht nur an seinen eigenen Gewinn denken bzw. Dich rechtzeitig informieren, wenn sich für Euch schlechte Chancen abzeichnen.

Auch könnte ich mich nicht mit dem Boden anfreunden, wenn ich dabei immer an diese Vorgeschichte denken müsste oder nicht wenigstens versucht hätte, mein Recht zu bekommen.

Wünsch Dir viel Erfolg!

Floretta
 

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So ein Schwachsinn.... "Platzhirsch Duell"

Es gibt Recht und Unrecht,und beides muss bewiesen werden!
Wir haben nur diskutiert.

Aber kein Revier verteidigt,geschweige denn etwas angepriesen
oder versucht zu verkaufen.
 

frankundfrei

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Verlegt ist verlegt....

... wenn das Parkett bereits verlegt wurde, dann ist das ein ganz schlechter Verhandlungsstand.

Der Verleger ist in dem Fall dafür verantwortlich, dass er das richtige Material nimmt. Hat er falsches vorliegen, dann muss er das anmelden. Wenn das nicht geschehen ist, dann ist das stillschweigend eine Einverständniserklärung für die Sortierungsqualität.

Wenn der Verleger das Parkett nicht selbst gekauft hat und verrechnet, sondern der Bauherr es bauseits zur Verfügung stellt, dann ist der Bauherr in der Plficht, das richtige Material dem Verleger zu geben. Gibt er ein falsches - dann hat er eben falsches Material angenommen, das er hätte reklamieren müssen. Hat er das nciht und hat er es dennoch verlegen lassen, dann hat er das Material akzeptiert.

Danach eine Reklamation durchzusetzen geht nur noch bei verborgenen Mängeln. Da müssten also zu große Fugen entstehen, sich Lamellen ablösen, etc. - aber die rein optische Sortierungsqualität ist danach kein Thema mehr.

Was evtl. noch gehen könnte ist, dass der Parkettlieferant engesteht, dass die gelieferte und veabeitete Sortierung nicht soviel wert ist, wie die bestellte und abgerechnete und es entsprechend zur Gutschrift kommt.

Gutachter, Anwalt, etc. ... das steigert nur die Kosten und bringt hier kaum einen Vorteil.

Grüße aus Frangn

Frank von Natural-Farben.de
 

wasjetzt

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Ich greife das Thema noch einmal auf.
Bei uns wurde von den Handwerkern ein Parkettboden verlegt, der dem Bestellten ziemlich ähnlich sieht. Nun haben wir bei der Abnahme aber festgestellt, dass die Dielen etwas kürzer sind als die Bestellten und sind durch ein bischen Recherchieren dahinter gekommen, dass viel minderwertigere (ebenfalls deutlich günstigere) Ware verlegt wurde: anderer Hersteller, leicht abweichende Maße, dünnere Aufbauhöhe und vorallendigen dünnere Nutzschicht.
Der Boden liegt - was nun? Hat so etwas schon einmal jemand erlebt. Welche Rechte haben wir?
 

benben

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Das kommt darauf an was und vor allem wie es vereinbart war.
Das ist nichts für ein Forum, Handwerkskammer oder irgendein Verbraucherschutzverein bis zum Anwalt.

Was sagt der Handwerker?

Gruss
Ben
 

KalterBach

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Ich greife das Thema noch einmal auf.
Bei uns wurde von den Handwerkern ein Parkettboden verlegt, der dem Bestellten ziemlich ähnlich sieht. Nun haben wir bei der Abnahme aber festgestellt, dass die Dielen etwas kürzer sind als die Bestellten und sind durch ein bischen Recherchieren dahinter gekommen, dass viel minderwertigere (ebenfalls deutlich günstigere) Ware verlegt wurde: anderer Hersteller, leicht abweichende Maße, dünnere Aufbauhöhe und vorallendigen dünnere Nutzschicht.
Der Boden liegt - was nun? Hat so etwas schon einmal jemand erlebt. Welche Rechte haben wir?

Sofern Du ein schriftliches Angebot hast, bei dem nicht die vereinbarte Leistung erbracht wurde, ist die Lage ziemlich klar. Es wird vermutlich lange dauern und viel Schweiss kosten bis Du zu Deinem Recht kommst, aber bei klarer Faktenlage sieht es gut für Dich aus, sofern Du die Formalitäten einhältst.
 

wasjetzt

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Selbstverständlich haben wir ein schriftliches Angebot. Aber wir werden wohl den verklebten Boden nicht wieder rausreißen lassen, sondern lernen müssen mit dem Mangel zu leben...
Die Schlussrate steht noch aus. Wir wissen nur nicht genau wieviel Mängelkosten wir geltend machen sollten? Es kann ja eigentlich nicht sein, dass wir den Preis des minderwertigen Parketts zu zahlen haben (war natürlich auch günstiger als das Parkett aus dem Angebot - im Übrigen hat man uns das falsche Parkett verschwiegen und so getan, als wäre das höherwertige verlegt worden) und gut is'! Also ein Boden, den wir nicht wollten, und der durch seine niedrigere Aufbauhöhe und Nutzungschicht schneller ausgetauscht werden muss. Ausserdem haben die Böden auch unterschiedliche Strukturierungen.
Hat jemand Erfahrungen mit solchen Problemen.
Der Materialpreis der verbauten Parketts ist übrigens ca. 50% günstiger, worüber wir uns allerdings nicht wirklich freuen!
 

benben

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Genau kann ich es auch nicht sagen. Das beste wäre ihr einigt euch finanziell. Sonst gibt es die Möglichkeit der Ausführende reisst den Boden raus und macht es richtig.

-Es gibt halt das Recht auf Nachbesserung, was ja ein Neuaufbau wäre.
-Ihr einigt euch.
-Gerichtlich oder mit einer Schlichtungsstelle Lösungen finden

Es gibt da aber viele Fallstricke und ich kenne mich da zu wenig aus oder habe auch nur irgendein Schriftstück gesehen als da irgendwas sagen zu können. Das geht generell in einem Forum nicht.

Wenn ihr euch nicht einigen könnt, gewinnt eigentlich immer der dritte....

Gruss
Ben
 

Bastelheiko

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Auftragsbestätigung mit Bezeichnung der Marke? und nachweisbap, dass die falsche Marke eingebaut wurde? Dann würde ich nichts bezahlen und alles Gezahlte zurückfordern. Da ist die Grenze des Betreugs überschritten.


Genauso ist es.

Zu einem Angebot gehört zu beiderseitiger Sicherheit eine genaue Leistungsbeschreibung wo alles haarklein aufgeführt ist.
Denn der Richter fragt generell: "Was stand im Vertrag?"

Steht nur Wischiwaschi drin wie "Parkett verklebt nach Absprache zum Pauschalpreis" hast du halt nicht die besten Karten und behälst in dem Fall das Restgeld.

Ist alles genau aufgeführt lässt du alles so machen wie es im Vertrag stand.
Hat sich halt der Handwerker auf sein Glück verlassen. Die meisten haben éh keine Ahnung worauf sie sich einlassen ohne genaue Leistungsbeschreibung. Genau wie die meisten Kunden. Geht ja meistens auch gut.
Wer beschäftigt sich denn so genau mit den Worten "Sonderkonstruktion", BGB oder VOB? Die meisten jedenfalls nicht.

VG
 

OmnimodoFacturus

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Also der Handwerker schuldet dir die vertraglich zugesicherte Leistung nach § 433 I 1 BGB. (Man könnte auch einen Werkvertrag diskutieren, aber dann ändern sich nur die unten genannten §§ der 433ff BGB zu §§ 631 ff BGB. Die Rechte sind die gleichen.) Diese muss nach § 433 I 2 BGB frei von Sachmängeln sein.
Ein Sachmangel liegt nach § 434 I 1 BGB vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Was ihr vereinbart habt kann (wie im ursprünglichen Fall dieses Threads) mündlich, oder schriftlich erfolgen. Schriftlich wäre natürlich in der Praxis deutlich besser. Ich gehe hier einfach mal davon aus, dass in deinem Kaufvertrag das richtige Parkett steht und nur das falsche verlegt wurde.
So, wir haben jetzt festgestellt, dass bei deinem Parkett das falsche geliefert wurde. Eine Falschlieferung ist ein Sachmangel nach § 434 III 1. Alt BGB.
Nach §§ 437 ff. BGB hast du jetzt folgende Rechte:
Du kannst nach §§ 437 Nr. 1, 439 I BGB Nacherfüllung verlangen, also „bau das falsche Parkett aus und bau das richtige ein“
und du kannst nach §§ 437 Nr. 2, 441 I 1 BGB den Kaufpreis mindern.

Wichtig ist, dass DU das Wahlrecht hast, was du davon willst. Das entscheidet nicht der Handwerker.
Du hast gesagt, du willst das Parkett jetzt drinnen lassen, siehst aber nicht ein die ganze Summe für das minderwertigere Parkett zu zahlen.
Eine Minderung geht nach § 441 III 1 BGB: du minderst um den Betrag, den das Gelieferte weniger wert ist als das Gekaufte.
Das Problem hier: du würdest dann einfach das zahlen, was das günstigere Parkett kostet.

Aus diesem Grund machen wir zusätzlich zur Minderung noch nach §§ 437 Nr. 3 Alt. 1, 280 I 1 BGB Schadensersatz geltend.
Der Schadensersatz ist dabei nach §§ 249 I, II 1, 251 I BGB in Geld in angemessener Höhe zu leisten.
Bis zu diesem Punkt war alles unstrittig, aber hier geht jetzt die Streiterei los: was ist ein angemessener Schadensersatz. Du wolltest definitiv das hochwertigere Parkett.

ICH würde mich hinstellen und sagen, ich zahle deine Arbeit, aber nicht das Material. Wenn er sich aufregt, dann sagst du einfach „okay dann machen wir eben eine Nachbesserung“. Die ist auch nicht unverhältnismäßig (kann also von ihm nicht verweigert werden). Die Nachbesserung kostet ihn nämlich noch mal die ganze Arbeit zusätzlich, also will er das 100% nicht. Das Nichtbezahlen des Bodens selbst wird eine Basis sein, auf die ihr euch mit Sicherheit einigen könnt und die auch für dich okay sein wird.
 

wasjetzt

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Hallo OmnimodoFacturus,
vielen Dank für deine ausführliche Analyse der Situation und auch der unterstützenden Paragrafen dazu. Ich denke, so werden wir es wohl auch versuchen. Erst einmal ohne Anwalt. Sollten die sich stur stellen dann mit rechtlicher Unterstützung (wir sind glücklicherweise Rechschutzversichert).
Eigentlich wäre es doch sogar ein arglistiger Täuschungsversuch, weil uns nicht auf das minderwertige Parkett hingewiesen wurde und das teurere in Rechnung gestellt wurde.
Aber Schwamm drüber.
Vielen Dank für eure Meinung zu dem Fall.
 

OmnimodoFacturus

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mit der Rechtsschutzversicherung ist ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt normal kostenlos. Das könntest du eventuell noch in Anspruch nehmen, falls er sich querstellt.
Viel Erfolg!

PS: ja, eventuell könnte eine arglistige Täuschung vorliegen, nur hat es keinen Sinn das zu diskutieren, weil ich spontan keinen Vorteil in deiner Situation sehe und er sich vermutlich mit "war ein Versehen" rausreden kann. Also nicht gleich mit solchen Begriffen werfen, bei denen jedem juristischen Laien die Haare zu Berge stehen, sonst gibt es nur einen Rechtsstreit auf den niemand Bock hat.
 

Hermann82_94

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Ich kenne sowas von unserer Firma. Im Neubau wurden für den Doppelboden falsche Stützfüße verwendet, die waren für einen Boden den man aushängen kann und nicht für einen der fest eingebaut wird. Zuerst hat der Trockenbauer nachgebessert, Füße eingestellt, Siegellack usw. Der Boden hat allerdings immer noch Klackgeräusche gemacht, vorallem wenn Möbel umgestellt wurden. Dann kam ein Gutachter, der eben die falschen Füße festgestellt hat. Es kam zur Gerichtsverhandlung und dort wurde ein Vergleich geschlossen, Betrag X musste nicht bezahlt werden (was übrigens lachhaft war), Verfahren geschlossen. Ein rausreißen kam nicht in Frage, da es laut Richter in keinem Verhältnis steht. Wir müssen jetzt mit dem Mangel leben. Ist halt deutsches Recht...
 

Eilon

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Ganz ehrlich, wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, dann würde ich die in diesem Fall nutzen. Handwerker nehmen gutes Geld, dann sollte man auch ehrliche Arbeit erwarten!
 

benben

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Es kann arglist sein, aber genauso einfach ein Fehler. Nur wer nichts tut, macht keine Fehler.
Ich habe mal einem Kunden Backstein geschickt und einem anderen das Holz. Ging zum Glück relativ günstig aus......
Auch habe ich mal eine Festverglasung Kopfüber eingebaut, hat keiner gemerkt und ist inzwischen wieder ausgebaut.

Man sollte immer beide Seiten sehen und erstmal das Gespräch suchen.

Gruss
Ben
 

OmnimodoFacturus

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Ich kenne sowas von unserer Firma. Im Neubau wurden für den Doppelboden falsche Stützfüße verwendet, die waren für einen Boden den man aushängen kann und nicht für einen der fest eingebaut wird. Zuerst hat der Trockenbauer nachgebessert, Füße eingestellt, Siegellack usw. Der Boden hat allerdings immer noch Klackgeräusche gemacht, vorallem wenn Möbel umgestellt wurden. Dann kam ein Gutachter, der eben die falschen Füße festgestellt hat. Es kam zur Gerichtsverhandlung und dort wurde ein Vergleich geschlossen, Betrag X musste nicht bezahlt werden (was übrigens lachhaft war), Verfahren geschlossen. Ein rausreißen kam nicht in Frage, da es laut Richter in keinem Verhältnis steht. Wir müssen jetzt mit dem Mangel leben. Ist halt deutsches Recht...

Ja da stehen Klackergeräusche bei schwerer Belastung ?! einem komplett falschen Boden gegenüber. Also ist das nicht so ganz vergleichbar und es kommt halt drauf an wie der Richter drauf ist. Wasjetzt kann uns ja erzählen halten wie es ausgeht.
 

Hermann82_94

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Ja da stehen Klackergeräusche bei schwerer Belastung ?! einem komplett falschen Boden gegenüber. Also ist das nicht so ganz vergleichbar und es kommt halt drauf an wie der Richter drauf ist. Wasjetzt kann uns ja erzählen halten wie es ausgeht.
Also das Geräusch ist sogar beim Gehen, deswegen ist es ja aufgefallen. Wenn Möbel umgestellt werden ist es an den Stellen noch schlimmer, da sich dann die Spannung im Material ändert...
 

OmnimodoFacturus

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ja okay, dann ist das Urteil schlicht falsch. Es werden regelmäßig Monitore oder Handys wegen eines toten Pixels ausgetauscht und weggeschmissen und dann ist ein knarzender Boden okay. Das sieht der Richter nur so, weil es nicht im eigenen Haus ist.
 

mannimmond

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und dort wurde ein Vergleich geschlossen
Das war vermutlich der Fehler... da drängen oft alle beteiligten Anwälte drauf, weil es einfach ist und sie gut verdienen, und die Richter, weil sie sich nicht genau mit dem Fall beschäftigen müssen.

Mein Bruder hatte mal Nein gesagt - danach hat sich der Richter dann die Mühe gemacht, sich mit der Geschichte zu beschäftigen, hat ein simple Lücke gefunden, und mein Bruder hat ein Urteil 100% zu seinen Gunsten bekommen.

Sein Anwalt hat während der Verhandlung übrigens teilweise geschnarcht, und nur 2x etwas gesagt - zum Richtigen Zeitpunkt das Richtige. Und es ging um einen wesentlich komplexeren Zusammenhang.
 

werists

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Dann kam ein Gutachter, der eben die falschen Füße festgestellt hat. Es kam zur Gerichtsverhandlung und dort wurde ein Vergleich geschlossen,
Ein Vergleich geht nur wenn beide Seiten zustimmen. Und ein Vergleich bedeutet, dass kein Richterspruch gefällt wird. Deshalb kommt es auch nicht auf den Richter an. Der kann zu einem Vergleich nur Vorschläge machen, der Rest liegt bei den Streitparteien.
 
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