chrimaa
Gäste
Hallo zusammen,
das ist mein erster Eintrag ins Forum und ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Zur meiner Situation: Ich habe vor einiger Zeit für einen Kunden Treppenstufen aus massiver Buche auf einer Betontreppe montiert. Der Kunde, bzw. dessen argwöniger Vater, der als Rentner das Wissen über Holzbearbeitung für sich gepachtet hatte, zeigte sich schon während der Montage sehr unzufrieden. Zwischendurch musste ich die Baustelle kurz verlassen. Als ich zurückkehrte, sagte mir der Vater des Kunden, dass "das alles Sch**** wäre und ich gar nicht weitermachen brauche, ich müsse das eh alles wieder rausreißen". Der gute Mann war der Meinung, dass die Stufen nicht halten würden und hebelte zur Demonstration mit einem Kantholz drei der Stufen nach oben. Selbstverständlich konnten die Stufen noch nicht halten, da der Kleber noch weit von seiner entgültigen Aushärtung entfernt war. Ich hatte bereits im Voraus die Zeitspanne bis zur vollständigen Aushärtung genannt. Für mich stehen nicht mehr technische Aspekte im Vordergrund sondern die Frage, ob durch den Eingriff des Auftraggebers eine Gewährleistung entfällt und ob das irgendwo im deutschen Recht verankert und auch niedergeschrieben ist.
Ich hoffe, ihr könnt mir einen Tip geben und danke im Voraus!
das ist mein erster Eintrag ins Forum und ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Zur meiner Situation: Ich habe vor einiger Zeit für einen Kunden Treppenstufen aus massiver Buche auf einer Betontreppe montiert. Der Kunde, bzw. dessen argwöniger Vater, der als Rentner das Wissen über Holzbearbeitung für sich gepachtet hatte, zeigte sich schon während der Montage sehr unzufrieden. Zwischendurch musste ich die Baustelle kurz verlassen. Als ich zurückkehrte, sagte mir der Vater des Kunden, dass "das alles Sch**** wäre und ich gar nicht weitermachen brauche, ich müsse das eh alles wieder rausreißen". Der gute Mann war der Meinung, dass die Stufen nicht halten würden und hebelte zur Demonstration mit einem Kantholz drei der Stufen nach oben. Selbstverständlich konnten die Stufen noch nicht halten, da der Kleber noch weit von seiner entgültigen Aushärtung entfernt war. Ich hatte bereits im Voraus die Zeitspanne bis zur vollständigen Aushärtung genannt. Für mich stehen nicht mehr technische Aspekte im Vordergrund sondern die Frage, ob durch den Eingriff des Auftraggebers eine Gewährleistung entfällt und ob das irgendwo im deutschen Recht verankert und auch niedergeschrieben ist.
Ich hoffe, ihr könnt mir einen Tip geben und danke im Voraus!