MOIN-
ZIEMLICH ALT ?
zitat:
Am 1. Januar 2009 tritt das Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG) in Kraft. Dieses Gesetz lässt die Anwendung der VOB/B nur noch in Verträgen zu, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind. Wer Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, ist wiederum definiert. Nach § 13 BGB sind es natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft, das heißt einen Vertrag, zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugeordnet werden kann.
?????
Wenn es nicht gemacht wird hat man eventuell vor Gericht die schlechteren Karten.Falls es soweit kommt!-
-eben -