Direktimport aus China, schon mal jemand gemacht für Großmaschinen?

teluke

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Also ich war bei Felder und habe mir die Produktion angeschaut.
Die bauen ihre Maschinen selbst.
Ob das für absolut alle Machinen gilt weiß ich natürlich nicht, interessiert ja auch nicht.
Meine Maschinen stammen alles aus Hall/Tirol.
 

Besserwisser

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Guuden,

auch die Einfuhr von gefälschten Produkten zum Eigengebrauch ist vom Zoll zu unterbinden, abgesehen davon, dass der tatsächliche Eigenbedarf nicht beweisbar ist.

Sollten die Zertifikate oder das CE Zeichen beanstandet werden, wird das Produkt an die Kette gelegt.
Wer sich daraufhin mit dem Lieferanten aus Fernost, der wahrscheinlich bereits sein Geld hat, über die dann notwendigen Schritte austauschen mag, möge es tun.
Eine Klage im großen Land dürfe spannend werden!

Sorry, das falsch! Ums freundlich zu formulieren.
Das CE-Zeichen benötigst du für die Inverkehrbringung. Keine Inverkehrbringung, kein CE nötig! Das fehlende CE kannst du aber selbst anbringen, wenn du das Ding inverkehr bringst. Mit allen rechtlichen Konsequenzen. Und eben deshalb braucht es keine Kennzeichnung beim Import. Weder der Import ist illegal, noch sonst was an so ner Maschine. Einzig das Anbringen und Inverkehrbringen von nicht entsprechenden Maschinen ist nicht statthaft.

Und bitte woher hast du die Info, dass da ein gefäschtes Produkt imoprtiert werden soll?
Unglaublich, was hier teilweise unterstellt wird.
 

werists

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Sorry, das falsch! Ums freundlich zu formulieren.
Das CE-Zeichen benötigst du für die Inverkehrbringung. Keine Inverkehrbringung, kein CE nötig!
Und was ist das Inverkehrbringen? So eindeutig wie Du das darstellst ist das absolut nicht. Je nach Produktart können verschiedene Verordungen gelten.

Die Einfuhr in den Wirtschaftsraum ist das Inverkehrbringen. Egal ob entgeltlich oder unentgeltlich (Verschenken, vererben)
Der rein privat, eigene Gebrauch wird gerade bei größeren, nicht haushaltsüblichen, Produkten vom Zoll stark angezweifelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass das erstmal im Zoll hängen bleibt ist sehr hoch. Das ist Fakt und mir sind auch einige Fälle bekannt.

Siehe z.Bsp hier:
https://fpv-community.de/threads/ce-bei-eu-importen-durch-privatpersonen.22168/

oder hier:

Sonderfaelle: "Im Falle eines Imports aus einem EU-Drittland steht nach dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bereits die Einfuhr in den europäischen Wirtschaftsraum (und etwa nicht erst die Überlassung an Händler) unter Freigabe der Zollbehörden dem Inverkehrbringen eines neuen Produktes gleich, wenn sie im Anschluss der Bereitstellung auf dem europäischen Binnenmarkt dient."
von https://www.it-recht-kanzlei.de/Kommentar/7053/Import_aus_einem_nicht_EU-Staat.php, dabei die Frage von Hr.Kaufmann lesen.
 

elchimore

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Der Zoll redet auch nicht vom Inverkehrbringen, sondern von " Überlassung von eingeführten Waren zum zollrechtlich freien Verkehr" und der ist für den Zoll gegeben, sobald das Ding hier zollrechtlich eingeführt ist. Da ist es dann egal, ob du das Privat nutzt oder weiterverkaufst...... so hat man mir das mal erklärt, kann natürlich falsch sein, da wird uns der Besserwisser bestimmt aufklären!
Grüssle Micha
 

Alceste

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Vorallem, Felder und Bernardo maschinen sind welten zwischen im fertigung.

Ich denke hier waren die Hammermaschinen gemeint. Es ist ja jetzt auch kein Geheimnis, dass manche hier im Forum Bernardomaschinen erhalten haben auf deren Anschlägen das Hammerlogo aufgedruckt war. Maschinenbaur meinte zu mir er hätte auch schon angebote bekommen ungelabelte Hammer A3s aus China zu bekommen. Hat er dann aber nicht angenommen, weil er die nicht gut findet.
 

Besserwisser

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Der Zoll redet auch nicht vom Inverkehrbringen, sondern von " Überlassung von eingeführten Waren zum zollrechtlich freien Verkehr" und der ist für den Zoll gegeben, sobald das Ding hier zollrechtlich eingeführt ist. Da ist es dann egal, ob du das Privat nutzt oder weiterverkaufst...... so hat man mir das mal erklärt, kann natürlich falsch sein, da wird uns der Besserwisser bestimmt aufklären!
Grüssle Micha

Dann erkläre mir, wie eben die Importeure arbeiten können, die selbst eine CE-Kennzeichnung anbringen. Ggf nach Modifizierung und Überprüfung.
Gibts es ja zweifellos, oder nicht?
 
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Interessant was hier reflexartig für Allgemeinplätze rausgehauen werden. Sofort ist man bei Produktfälschungen, Zerstörung durch den Zoll, CE Kennzeichnung und mit einem Bein bist du im Knast!!!!11!1!:emoji_grin:

Ich sehe das Thema deutlich unkritischer. Vielleicht auch weil ich beruflich viel in China einkaufe. Ich würde sagen der Import von nur einer Maschine wäre im Moment eher nicht wirtschaftlich, aber problemlos machbar. Was mir auf Anhieb einfällt:
- shipment terms beachten und nie EXW, also ex works akzeptieren. Dann steht die Maschine irgendwo in China auf dem Hof und eine Firma muss sie exportieren und zum Zielhafen bringen. Besser ist also FOB z.B. Shenzhen. Dann kümmert sich der Verkäufer um die Maschine bis zum Schiff.
- Berechnung der Frachtraten basiert auf einem 20 Fuß oder 40 Fuß Seecontainer (https://de.wikipedia.org/wiki/ISO-Container). Im Moment muss man für Shenzhen - Hamburg 9100 EUR (20 Fuß) oder 14400 EUR (40 Fuß) bezahlen. In einen 20 Fuß Container sollten aber auch 15-20 Maschinen eingestapelt werden können. Und man kann noch 10000 Werbeartikel kaufen und oben rauflegen oder was einem sonst noch so einfällt.
- Zoll sollte 2,7% sein auf Kreissägen, Taric Code 84659120, hier der Zollsatz aus China: https://ec.europa.eu/taxation_custo...derNum=&Regulation=&measStartDat=&measEndDat=
- Einfuhrumsatzsteuer 19%
- Abholung aus dem Hafen oder Spedition je nach Menge / Möglichkeiten
- Es gibt natürlich Speditionen die für Aufpreis auch einzelne Sägen importieren. Aber wie gesagt, das wird für eine Säge wahrscheinlich unwirtschaftlich.
- Bei einem Defekt hat man tatsächlich manchmal ein Problem. Der Hersteller ist in der Regel an guten Geschäften interessiert und wird ein Ersatzteil schicken wenn möglich oder sich anderweitig versuchen zu einigen. Die Vorstellung das man eine Reklamation auch gleich an einen Mülleimer senden kann stimmt nicht. Man muss das Teil natürlich selbst tauschen, deshalb hat man viel Geld gespart.
- Thema CE wurde angesprochen. Die Deklaration der CE Konformität muss der Inverkehrbringer leisten. Bei einem privaten Import wird nichts in den innereuropäischen Warenverkehr gebracht. Die namhaften Hersteller für den Export haben natürlich je nach Zielregion schon selbst angeblich alles getestet. Darauf blind zu vertrauen wäre naiv. Wäre aber nur von Interesse wenn man einen ganzen Container voll Maschinen kaufen will. Generell muss gar nichts was man importiert einer Prüfvorschrift genügen wie CE/uL/GS/CSA usw. Woher soll denn der Zollbeamte wissen ob es ein Roherzeugnis, Halbware oder Fertigteil ist? Vielleicht bringe ich ja an die Säge noch einen Frequenzumrichter an, rüste sie mit Messsystemen aus oder baue sie komplett um.
- Das Thema Patentrecht, Fälschungen und Geschmacksmuster würde ich hier nicht betrachten. Es ist nicht mehr so das China kopiert. Wir Europäer haben aus Bequemlichkeit und maßloser Gier (fast gänzlich) unsere Wirtschaft zur Herstellung von günstigen bist mittelpreisigen Maschinen abgewickelt. Es wird nur noch importiert und gelabelt bis auf wenige Ausnahmen im hochpreisigen Segment.
 
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Und was ist das Inverkehrbringen? So eindeutig wie Du das darstellst ist das absolut nicht. Je nach Produktart können verschiedene Verordungen gelten.

Die Einfuhr in den Wirtschaftsraum ist das Inverkehrbringen. Egal ob entgeltlich oder unentgeltlich (Verschenken, vererben)
Der rein privat, eigene Gebrauch wird gerade bei größeren, nicht haushaltsüblichen, Produkten vom Zoll stark angezweifelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass das erstmal im Zoll hängen bleibt ist sehr hoch. Das ist Fakt und mir sind auch einige Fälle bekannt.

Siehe z.Bsp hier:
https://fpv-community.de/threads/ce-bei-eu-importen-durch-privatpersonen.22168/

oder hier:

Sonderfaelle: "Im Falle eines Imports aus einem EU-Drittland steht nach dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bereits die Einfuhr in den europäischen Wirtschaftsraum (und etwa nicht erst die Überlassung an Händler) unter Freigabe der Zollbehörden dem Inverkehrbringen eines neuen Produktes gleich, wenn sie im Anschluss der Bereitstellung auf dem europäischen Binnenmarkt dient."
von https://www.it-recht-kanzlei.de/Kommentar/7053/Import_aus_einem_nicht_EU-Staat.php, dabei die Frage von Hr.Kaufmann lesen.

Das ist natürlich ein guter Punkt und zu beachten wenn man sich Consumer-Elektronik kauft wie z.B. Kameras, PCs, Drohnen usw. Da geht natürlich der Zoll davon aus das du Endnutzer bist und damit das Gerät in den Verkehr gebracht wurde. Eine Folge davon das sich die Menschen auf Banggood usw. jeden möglichen Schrott kaufen. Ich denke die Sache liegt anders wenn du glaubhaft machen kannst das du dir nur ein Halbfertigerzeugnis gekauft hast was du umrüsten möchtest. Hast du dir einen Container voll gekauft wird von einer kommerziellen Tätigkeit ausgegangen.
 

werists

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Dann erkläre mir, wie eben die Importeure arbeiten können, die selbst eine CE-Kennzeichnung anbringen. Ggf nach Modifizierung und Überprüfung.
Gibts es ja zweifellos, oder nicht?
Genau dafür gibt es eine Sonderregelung bzw. Ausnahmen von vielen weiteren.
wenn ein Hersteller aus einem Drittland ein Produkt seinem in der Union niedergelassenen Bevollmächtigten überlässt, den er damit beauftragt hat, dafür zu sorgen, dass das Produkt die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllt (www.it-recht-kanzlei.de)
 

carsten

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Hallo

bin oder war ich der einzige der statt sich über ungelegt Eier Gedanken zu machen einfach mal googelt.
Die Fa findet man recht schnell. Bilder kommen einem in der Tat sehr bekannt vor. aber aus der Beschreibung geht zumindest hervor
Lieferung auch nach Europa, Standard MET: heißt so viel wie Standards erfüllt. CE.
Da wären mit einfachem googlen schon zwei Fragen beantwortet.
 

buckdanny

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Dann erkläre mir, wie eben die Importeure arbeiten können, die selbst eine CE-Kennzeichnung anbringen. Ggf nach Modifizierung und Überprüfung.
Gibts es ja zweifellos, oder nicht?

zuständig ist ja nicht der Zoll sondern die Marktüberwachungsbehörde, in Baden-Württemberg als Beispiel das Regierungspräsidium Tübingen. Die Marktüberwachungsbehörde wird vom Zoll informiert das der Zoll der Meinung ist das die Ware nicht Einfuhrfähig ist, die Marktüberwachungbehörde entscheidet dann darüber, die Entscheidung wird dem Anmelder mitgeteilt und der kann dann reagieren und sich mit der Marktüberwachungsbehörde abstimmen.

hier ist das sehr ausführlich beschrieben
 
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heiko-rech

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Hallo,
Es ist ja jetzt auch kein Geheimnis, dass manche hier im Forum Bernardomaschinen erhalten haben auf deren Anschlägen das Hammerlogo aufgedruckt war.
Wenn ich mir meine Hammer B3 so anschaue, da ist auf keinem der Anschläge ein Log drauf. Auf die Schnelle habe ich auf Bildern zu Hammer Maschinen auch keine Anschläge mit Logo gefunden Das Logo, bzw. der Schriftzug ist da immer nur auf dem Maschinenkorpus. . Warum sollten also Anschläge mit entsprechenden Logos an anderen Maschinen auftauchen? Gibt es dazu Fakten die man nachlesen oder Bilder die man anschauen kann?
Was meiner Meinung nach noch gegen die Gerüchte einer Fertigung von Hammer-Maschinen in China spricht ist die Tatsache, dass man seine Maschine individuell zusammenstellen kann. Das würde aber nur bei einer Fertigung oder zumindest dem Zusammenbau aus fertigen Komponenten im eigenen Werk gut funktionieren.

Gruß
Heiko
 

magmog

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Guuden,

ich weis, dass importierend Firmen eine Vertrauensperson vor Ort haben,
die bleiben vor Ort bis der Container verplombt ist.
Die behördliche Abwicklung wird meistens dem Spediteur oder einer sogenannten “Forwarder” Firma übertragen.
Selbst bei Holzimporten aus Nordamerika wird es mit dem Vertrauensmann bis zur Verplomung häufig so gehandhabt.
Dls blutiger Laie kann man viel Lehrgeld zahlen, viele wissen noch nicht einmal, dass man sich bei Verlust des Schiffes anteilsmäßig auch am Schlffswert beteiligen muss und sich dagegen versichern sollte!
 

Hubraumschrauber

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- Einfuhrumsatzsteuer 19%
Der Vollständigkeit halber noch, weil die Gewerbetreibenden meist ausgelastet sind, und der Steuerberater den Rest macht…
Die Einfuhrumsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten. Dh das diese zwar bezahlt werden muss, idR aber über Vorsteuer wieder geltend gemacht wird. Heißt die Maschine kostet Kaufpreis plus Zoll plus Transport, Fracht, Verpackung etc. aber nicht pauschal plus 19% auf den Kaufpreis.
 
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