digitales Fahrtenbuch

flo20xe

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Servus zusammen,

in unserem Fuhrpark befindet sich ein Auto, für das wir ein Fahrtenbuch führen müssen. 1% Regelung möchte ich nicht anwenden. Da mir das manuelle Führen des Fahrtenbuchs doch etwas auf den Zeiger geht, bin ich am überlegen, ob ich es mal mit einem digitalen Fahrtenbuch mit OBD-Stecker probieren soll.

Nutzt jemand von euch so ein System bereits und kann einen Anbieter empfehlen sowie ein paar generelle Zeilen dazu schreiben?

Viele Grüße

Flo
 

VENEREA

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Ist halt dann blöd wenn du im Juli angehalten wirst und der letzte Eintrag vom Januar ist.

Gruß Sebastian
 

flo20xe

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Das mit der "Flexibilität" ist auch ein Punkt der mir zu denken gibt.....

Vielleicht probier ich es einfach mal 4 Wochen lang aus, so lange hat man bei diversen Anbietern Rückgaberecht.
 

Mitglied 24010 keks

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Man kann das Jahr über ja auch das elektronische nutzen und am Ende des Jahres dann kreativ eins von Hand schreiben... :emoji_wink:
 

inselino

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Gibt es sowas nicht per App?
Das wäre doch eigentlich die ideale Anwendung. Favoriten-Strecken anlegen (z.B. Weg zur Arbeit) Einträge automatisch erfassen oder händisch eintragen, sorgt für Bequemlichkeit und Flexibilität.
Am Ende einmal drucken und unterschreiben.
 

ccknif

ww-birnbaum
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Ich habe über 10 Jahre ein digitales Fahrtenbuch geführt. Das war einfach und bequem. Inzwischen können die Fahrten automatisch eingetragen werden. Das Programm sollte vom Finanzamt akzeptiert werden. Da reicht Excel nicht aus.
Kann man natürlich auch von Hand führen, ist aber viel aufwändiger.

Carl
 

tiepel

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Hi,
ich glaube, hier muss unterschieden werden zwischen Dienstwagen, den man auch privat nutzt und Pool-Fahrzeugen, die von mehreren Personen für die unterschiedlichsten Fahrten genutzt werden.
Beim privat genutzten Dienstwagen funktioniert das laut Aussage meiner Kollegen digital problemlos.
Bei den Pool-Fahrzeugen, die wir nutzen, liegt immer noch ein Büchlein im Auto.
Gruß Reimund
 

moriko

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Hallo Reimund,

das Thema hatte ich vor ein paar Jahren auch schon mal. Ich habe zunächst das Fahrtenbuch am Ende des Jahres anhand meines täglichen Terminkalenders in Form gebracht. Das hat wirklich fast Tage gedauert.

Das hat genau einmal funktioniert. Das Jahr später - selbe Vorgehensweise - wurde das Fahrtenbuch nicht anerkannt, da ich teilweise nur Straßennamen der Baustelle angegeben hatte und keine Hausnummer ... die Baustellen waren meist Brückenbauwerke und hatten keine Hausnummer. Dann wurde es auch abgelehnt, wenn ich nur Bauberatung hingeschrieben habe ... aber nicht mit wem ich mich genau getroffen habe. Nachbesserungen sind natürlich ausgeschlossen und wären ja "Urkundenfälschung".

Dann noch ein weiterer Versuch ein Jahr später. Da habe ich alle Hinweise der Ablehnung berücksichtigt. Dann wurde eine Rechnung der Werkstattdurchsicht angefordert. Dort wurde bei Fahrzeugabgabe ein km-Stand von 82.440 km vermerkt ...diese Angabe habe ich grob am Tresen der Werkstatt gemacht ... in meinem Fahrtenbuch stand bei Werkstattabgabe aber 82.431 km. Ergebnis ... nicht anerkannt wegen "unwahrer Angaben". Ich war bedient und wollte auf digitales Fahrtenbuch umsteigen ... wollte aber vorher das Produkt abklären. Dort wurde mir seitens des Steuerberaters erklärt, das unser Finanzamt aktuell (vor ca. 5 Jahren) kein digitales Fahrtenbuch akzeptiert!

Ergebnis: Ich bin dann wieder entgeistert auf die 1%-Regelung zurück und schone meine Nerven und spare Zeit - wenn auch kein Geld!

Also wenn dann würde ich - an Deiner Stelle - mir nur Gedanken über ein digitales Fahrtenbuch machen. Alles andere führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Problemen. Dann aber vorher das Produkt vorher vom Steuerberater/Finanzamt vorher bestätigen lassen.
Im betrieblichen Umfeld stelle ich fest, dass seit dem Autofahren in den letzten Jahren nochmals teuer geworden ist, dass die Finanzämter auch ein verstärktes Auge auf die Privatnutzung von KFZ legen. So zumindest meine Erfahrung in meiner Region.

Gruß

Marco
 

netsupervisor

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Wir hatten immer Triplog (OBD System) im Einsatz, das war ursprünglich mal eine BMW spezifische elektronische FB-Methode.
Wurde seitens des FA immer akzeptiert.

Im Generellen gibt es bei elektronischen Fahrtenbüchern bei meinen Mandanten keine Themen mehr. Die Zeiten, in denen dir das FA das Fahrtenbuch verwirft und auf die 1%-Regel umschwenkt sind vorbei. Der BFH hat klar gesagt: wenn das Fahrtenbuch nicht ganz ordnungsgemäß ist, aber insgesamt verwertbar ist, muss das FA es akzeptieren, dass ich eben meinen Privatanteil schätze. Dazu darf ich das nicht ganz ordnungsgemäße Fahrtenbuch verwenden. Hab ich zig mal dem FA schon so unter die Nase gerieben, mit Klage gedroht, schon waren sie eingeknickt.
Wenn der Privatanteil eh über 50% ist, solltet ihr aber auch kein Fahrtenbuch einreichen, sonst wirds mit der 1%-Regel schlechtestenfalls auch nichts mehr.
 

Bastelheiko

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Na dann hoffe ich mal, dass die Buchhaltung Recht hat und sich Fahrtenbuch oder 1% Regelung erledigt hat, sobald man ein privates Fahrzeug zugelassen hat. Jedenfalls für Onemanshows.

VG
 

Mitglied 24010 keks

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Na dann hoffe ich mal, dass die Buchhaltung Recht hat und sich Fahrtenbuch oder 1% Regelung erledigt hat, sobald man ein privates Fahrzeug zugelassen hat. Jedenfalls für Onemanshows.
Laut meinem Steuerberater schwierig wenn das Firmenfahrzeug nicht ein reiner Lieferwagen ist. Doka ist wohl schon schwierig bis unmöglich wenn man den Bedarf nicht nachweisen kann. Also den Bedarf, dass man regelmäßig einige Leute auf die Baustelle fahren muss - ist halt schwierig als Alleiniger....
 

Mitglied 59145

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Im Kopf habe ich, alles was nur eine Sitzreihe hat und geschlossene Ladefläche.

Das heißt, sofern das stimmt, Caravelle und Sitze aus- und einbauen geht nicht.
LKW Zulassung macht das mindestens einfacher, wenn es nicht sogar Vorraussetzung ist.

Wenn man ehrlich ist, ist das auch (fast) richtig so:emoji_wink:
 

Mitglied 59145

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Du, als Sonderling, bist nicht im System berücksichtigt.....

Musst du nen Kindergarten anmelden und nen Auto für Fahrten ohne Kinder vorhalten :emoji_wink:
 

uli2003

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Grundsätzlich alle Transporter? Auch mit mehr als 3 Sitzen? Dann wäre für mich ein Firmangahrzeug ganz gut denkbar....
Da müsstest du mal in den Urteilen nachlesen. Wenn du sonst kein Fahrzeug besitzt, kann es ein Anscheinsbeweis dafür sein, dass du deinen (einzigen) Wagen auf für private Fahrten, zum Pendeln zur Arbeit, zum Einkaufen oder was auch immer nutzt.
>2,8t, wenige Sitzplätze, Werkzeug und wenige Fenster sind neben dem zusätzlichen Fahrzeug schon eine recht sichere Sache, die 1v.H. Regelung nicht anwenden zu müssen.
Ansonsten - Fahrtenbuch oder Nachweis der tatsächlichen Kosten als Deckelung, falls diese unter dem 1% liegen (Abschreibung zzgl. als Aufwand gebuchte KFZ-Kosten).
 
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