digitales Fahrtenbuch

wasmachen

ww-robinie
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Hier in AT sagt das FA schon vor der Genehmigung von Fahrzeugen dann, ob se in die Regelung fallen. Da gibts auch nichts zum umschreiben oder diskutieren.

Das ist wohl das Prob in D.... siehste ja auch bei WoMo's.
 

DZaech

ww-robinie
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Und bei uns gibts nur die 0.8% Regel, analog zur 1% Regelung in DE. Allerdings orientiert sich die Regel bei uns am tatsächlichen Kaufpreis des Fahrzeugs und nicht am Neupreis wie in DE.
 

Seanathair

ww-eiche
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Wie so oft kann ich ab der deutschen Bürokratie nur den Kopf schütteln :emoji_fearful:
Das überflüssige Dienstwagenprivileg wird halt zu oft mißbraucht. Sportwagen für den Sohn, der nur proforma eine Anstellung im Betrieb hatte - Handwerksbetreib (Nebenerwerb), bei dem der "Dienstwagen" ein mehrfaches des Jahresumsatzes gekostet hat...
Alles Urteile, die selbst gelesen habe.
 

netsupervisor

Gäste
Aus meiner beruflichen Praxis kann ich beichten: die 1%-Regelung mit der USt-Nachversteuerung beseitigt meistens die Sinnhaftigkeit ein Firmenfahrzeug als Alleinherrscher anzuschaffen und dann zu hoffen, dass man sich privat etwas spart, Ausnahme E-Fahrzeuge bis 60 TEUR (0,25%), ab 60 TEUR mit 0,5%.

Grundsätzlich gilt: hab ich als Alleinunternehmer mehrere oder ein private/s Fahrzeug/e (höherwertig), kann ich meine Firmenfahrzeug gewiss doch ohne 1%-Zwang im Betriebsvermögen ansetzen.
Bei Lieferfahrzeugen gab es bei mir noch nie Streit, die waren immer unerschütterlich Betriebsvermögen, v.a. bei Einbauten.

Wenn ich in der Kostendeckelung bei der 1%-Regelung lande heißt das: mir wird alles privat als Entnahme/Gewinn wieder zugeschlagen, und noch oben drauf die Umsatzsteuer auf einen Teil davon. Wo ist da der Nutzen? Aus dem bisschen Vorsteuerabzug gewinne ich nichts.
Bei den Mandanten, die so ein Fahrzeug mit 1%-Regel fahren, das am besten 8 Jahre, dann mit einen utopisch über dem Buchwert liegenden Wert noch einen hohen Verkaufserlös erzielen (wohlgemerkt voll besteuert) kann ich immer nur den Kopf schütteln und sie wachrütteln das bitte nicht zu tun.
 

uli2003

ww-robinie
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Wenn ich in der Kostendeckelung bei der 1%-Regelung lande heißt das: mir wird alles privat als Entnahme/Gewinn wieder zugeschlagen, und noch oben drauf die Umsatzsteuer auf einen Teil davon. Wo ist da der Nutzen? Aus dem bisschen Vorsteuerabzug gewinne ich nichts.
Wie meinen? Wenn die tatsächlichen Kosten unterhalb der 1% liegen, nehme ich natürlich die Deckelung in Anspruch. Bei 1% ist die zu leistende Umsatzsteuer die gleiche.

hab ich als Alleinunternehmer mehrere oder ein private/s Fahrzeug/e (höherwertig), kann ich meine Firmenfahrzeug gewiss doch ohne 1%-Zwang im Betriebsvermögen ansetzen.
Fährt ja nicht jeder eine dicke Karre. Ich hatte zwei Fahrzeuge (PKW) neben dem Transporter im Betriebsvermögen. Das FA hat bei der Prüfung beide 1% versteuert, bzw. das, welches ist nicht 1% versteuert hatte, zugeschlagen.

Das Fahrzeug war recht alt, hab ich für eine ganz schmale Mark in mein Privatvermögen überführt, ist aber jetzt eh stillgelegt da ich es so gut wie nie nutze.
 
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