Aus meiner beruflichen Praxis kann ich beichten: die 1%-Regelung mit der USt-Nachversteuerung beseitigt meistens die Sinnhaftigkeit ein Firmenfahrzeug als Alleinherrscher anzuschaffen und dann zu hoffen, dass man sich privat etwas spart, Ausnahme E-Fahrzeuge bis 60 TEUR (0,25%), ab 60 TEUR mit 0,5%.
Grundsätzlich gilt: hab ich als Alleinunternehmer mehrere oder ein private/s Fahrzeug/e (höherwertig), kann ich meine Firmenfahrzeug gewiss doch ohne 1%-Zwang im Betriebsvermögen ansetzen.
Bei Lieferfahrzeugen gab es bei mir noch nie Streit, die waren immer unerschütterlich Betriebsvermögen, v.a. bei Einbauten.
Wenn ich in der Kostendeckelung bei der 1%-Regelung lande heißt das: mir wird alles privat als Entnahme/Gewinn wieder zugeschlagen, und noch oben drauf die Umsatzsteuer auf einen Teil davon. Wo ist da der Nutzen? Aus dem bisschen Vorsteuerabzug gewinne ich nichts.
Bei den Mandanten, die so ein Fahrzeug mit 1%-Regel fahren, das am besten 8 Jahre, dann mit einen utopisch über dem Buchwert liegenden Wert noch einen hohen Verkaufserlös erzielen (wohlgemerkt voll besteuert) kann ich immer nur den Kopf schütteln und sie wachrütteln das bitte nicht zu tun.