Betrug bei eBay mit div. Holzbearbeitungsmaschinen

abi_76

ww-pappel
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Moin,

Danke für die zahlreichen Rückmeldungen. Der Weg zur Lösung wird für mich der ganz reguläre via Polizei/Staatsanwaltschaft mit Anzeige und Beratung vom Rechtsanwalt sein. Wenn da dann nichts bei raus kommt, kann ich das Geld immernoch abschreiben. Evtl. würde ich den Verkäufer auch mal persönlich besuchen, oder ihm noch über andere Wege mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen. Da gibts noch andere legale Mittel und Wege. Aber für Inkassobüros z.B. ist der einzelne (meiner) Betrag zu klein. Da aber der Gesamtbetrag, den er sich da ergaunert hat nicht unerheblich ist, würde sich das eher rechnen. Daher die Suche nach anderen Geschädigten.
Sicherlich gibt es auch andere Wege da etwas zu unternehmen bzw. unternehmen zulassen, aber da ist dann der Ärger wenn das nach hinten losgeht umso größer. Das sollte für mich auf dem rechtlich legalen Weg geregelt werden können.

Das was mich besonders ärgert, ist das es von eBay in der Geschichte keinerlei Hilfe gibt. Denen ist es, wie oben schon erwähnt, wohl wichtiger die Gebühren und Verkaufsprovision einzufahren, wenn sie die überhaupt eintreiben können. Paypal ist leider für Neuverkäufer keine Pflicht mehr, das war mal anders. Und eine Überprüfung der Person findet auch nicht mehr statt. Mir hat im Zusammenhang mit dem Vorfall ein Bekannter gezeigt wie einfach es ist, sich da als fiktive Person mit erfundenen Daten bei ebay anzumelden und zu verkaufen. Wenn man sich nicht bei Paypal mit anmelden muß, bleiben die Daten völlig ungeprüft. Und zur Überweisung reicht ja heutzutage nur die IBAN, ob der angegeben Name zum Konto passt, wird ja nicht mehr geprüft. Auch eine Prüfung von Name und IBAN durch die Geld sendende Bank/Sparkasse ist nicht mehr so einfach möglich. Da werden solche Machenschaften systembedingt leider viel zu einfach möglich gemacht.

Zu Anfang hatte ich bei der Kaufabwicklung Zweifel, da bei den Kontodaten nur der Nachnahme stand und das Konto bei der N26 Onlinebank war/ist. Die hinterlegte Adresse passte auch nicht ganz zur der im Netz gefunden Privatadresse, allerdings war die Adresse in einer Nebenstarße die wiederum zum vermeindlich eh. Gewerbe passte. Da mir auf mehrere Fragen zum Artikel vor dem Kauf recht schnell und vernünftig geantwortet wurde, hatte ich weniger Bedenken. Mit einem leicht mulmigen Gefühl habe ich dann doch überwiesen, bisher ist das immer gut gegangen. In den 19 Jahren die ich bei eBay bin, und den 7 Jahren bei Kleinanzeigen, ist das jetzt der erste Fall bei dem das mit Überweisung schiefgegangen ist. Und da waren schon größere Beträge bei.

Vielleicht meldet sich noch einer der anderen Käufer, ich halte euch hier auf dem laufenden. Wobei das jetzt wohl erstmal dauern wird.

Danke an alle für die Tips und Hinweise.

Alex
 

uli2003

ww-robinie
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das sie mit der masche relativ einfach ihren hartz4 satz (der ist dafür quasi zwangsweise nötig,

Hartz4 hat da nix mit zu tun.
Die Höhe der Grundversorgung ist bei jedermann unpfändbar.
Bei solchen Experten liegen allerdings in der Regel Vorpfändungen vor, sodass selbst ein Titel in der Regel nur die Warteschlange vergrößert :emoji_frowning2:

Wenn ebay eine Rechtsabteilung unterhalten würde, die alle diese Fälle verfolgt, könnten sie den Laden vermutlich in Kürze schließen.
Ebay stellt gegen Gebühr das Portal, und unternimmt nur rudimentäre Schritte gegen gemeldete User.
 

conny_g

ww-robinie
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Ich hatte mit dem Thema solcher Betrüger schon mit dem eigenen e-Commerce-Unternehmen zu tun, also als Verkäufer, der mit nicht gedecktem oder nicht existierendem Konto abgezockt wird. Da baut man sich natürlich nach ein paar Vorfällen ein paar Schutzmechanismen auf, dann ist das Thema unter Kontrolle.

Kann nur unterstreichen, dass die Täter meist bereits pleite und sozial im Abseits sind, denen ist alles egal.
Die rein finanzielle Verfolgung endet wie schon besprochen ohne Ergebnis. Das einzige was auf die lange Sicht der Gemeinschaft hilft ist die strafrechtliche Seite.
Muss man also meist sein Geld abschreiben, aber man sollte dafür das Strafregister des Täters füllen. Irgendwann klappt das Kartenhaus dann mal zusammen und er geht in den Knast oder ist vorbestraft.
Und man sollte es den Schuldnerauskunfteien melden, wobei das natürlich nix bringt, wenn unter falschem Namen bestellt wird.
 

mscholz1978

ww-buche
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Hallo, weiß der "Verkäufer" überhaupt, dass er was verkauft hat? N26 Bank ist ja bekannt für eine sagen wir mal laxe Legitimationsprüfung das geht auch aus Timbuktu per Videoident!! Wäre nicht das 1. Mal, das irgendeine plausible Adresse zum Anbieten benutzt wird, und das Geld auf ein Konto von jemand anderem geht. Gerne auch im nicht europäischem Ausland! Wie gesagt N26 ist da bekannt für und die kriegen das nicht in Griff!
 

tiepel

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Hi,
Ich habe gerade mal nur den Wikipedia-Artikel zu dieser Bank überflogen. Schon interessant, was da steht...
Gruß Reimund
 

Sel

ww-esche
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@Zahltag
Eine Bitte: Könntest du entsprechend Deutscher Rechtschreibung die Groß- und Kleinschreibung beachten? Das liest sich dann besser und kommt auch höflicher rüber.

Danke!
 

Komihaxu

ww-robinie
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Anzeige solltest du erstatten, das Geld kannst du aber abschreiben. Geschäfte über Kleinanzeigen mit nennenswertem Wert nur gegen Selbstabholung eingehen!

Ich wurde nach 3 Jahren zu einer Zeugenaussage vor Gericht geladen und musste dort nicht einmal mehr aussagen, weil sich genügend andere gefunden habe, um den Kriminellen hinter Gitter zu bringen.
 
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