Berufsleben trotz Handicap

civil engineer

ww-robinie
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Ich an Deiner Stelle würde befürchten, dass Du für den Berater "aufgeräumt" bist, wenn Du, vermutlich bei Deiner Mutter, eine Umschulung machst. Fall gelöst für den, Akte zu.
Ich würde mit der Umschulung hinter dem Berg halten und dem einreden, dass Du Dich schon immer zum Bau-, Holz-, SonstwasTechniker fortbilden wolltest. Den Notnagel Umschulung hast doch eh in der Tasche.
 

marcus_n

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DerSchreiner96: du musst in deiner Situation mitnehmen was geht. Das hängt sehr von einzelnen Personen ab. Ich habe damals gute Erfahrung mit der Rentenversicherung gemacht, das lag aber an einem Sachbearbeiter. Oft kann auch der Hausarzt helfen, oder ein Verein. Manch Krankenversicherung ist nur an Kostenreduzierung interessiert. Es gibt auch Vereine in manchen Gemeinden oder Städten, die dort sehr aktiv sind.

Du brauchst eine Beratung, die dir die Möglichkeiten und die Chancen aufzeigt. Aber du hast auf alle Fälle noch einen guten Weg vor dir, du brauchst nur jemanden, der dir den Weg weist.
Viel Glück und Alles Gute.
 

faroer

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Hallo,

meine Gedanken dazu:
1. Irgendwo wurde oben die teilweise Erwerbsunfähigkeit ins Spiel gebracht. Nicht machen! Ist meist finanziell furchtbar.
2. Neuen Job suchen bei einem großen Arbeitgeber. Perfekt wäre öffentlicher Dienst (jede Uni oder Stadtverwaltung etc. hat auch Handwerker), aber auch große Privatfirmen gehen oft sehr professionell mit Schwerbehinderten um. Bei der Bewerbung unbedingt drauf achten, dass der Schwerbehindertenvertreter (SBV) der Einrichtung dabei ist. Haben alle großen Institutionen. Gerne auch schon im Vorfeld Kontakt mit dem SBV aufnehmen. Die sind eigentlich immer hilfsbereite Zeitgenossen, sonst würden sie den Job nicht machen.

Arbeite bei einem Arbeitgeber mit 3500 Leuten, davon 250 Schwerbehinderte. Die sind durch die Bank - von Ausnahmen abgesehen...- Top motiviert, Top loyal und im Schnitt weniger krank als die "Normalos". Und die Chefs wissen das (meist).

Die haben dort meist keinen schlechten Stand. Ist besser, als in einem Kleinbetrieb der einzige gerade so geduldete Quotenbehindi zu sein, wenn man Pech hat.

Meint Jürgen
 

faroer

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Nachtrag zum Thema Legendenbildung: insbesondere für einen Kleinbetrieb ist es nicht schwer, einem Schwerbehinderten zu kündigen.
 

flywolf

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Hallo,
ein Aufhebungsvertrag muss nicht unbedingt schlecht für den Arbeitnehmer sein. Ich hab das vor rund 4 Jahren gemacht. Auch eine ALG1 Sperre muss nicht unbedingt sein. Hatte damals eine Ärztliche Bescheinigung das ich meine Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen sollte, dadurch keine Sperre.
Trotzdem immer GENAU informieren bzw. sich beraten lassen wie der persönliche Fall zu bewerten ist.
Gruss Wolfgang
 

Bitzi

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Danke für die Antworten, klar klingt es Sinnvoll in Großbetriebe rein zu gehen.
Das ist aber überhaupt NICHT was ich möchte.
Ich hasse es eine Nummer zu sein.
Dann lieber Handicap, kleiner Betrieb, aber du kannst zeigen was du kannst.
Die Sache mit der Firma vom Bruder und Mutter halte ich im Hinterkopf.
Ich hab einen Berater gefunden, schon telefoniert.
Dieser hat jetzt erst mal 2 Wochen Urlaub, danach schauen wir weiter.
Richtung Lehrer in Fachrichtung Holz wäre auch genau meins.
Hat immer spaß gemacht wenn Praktikanten oder Azubis bei uns im Betrieb waren und man ihnen was
zeigen und erklären konnte :emoji_slight_smile:
Fakt ist die Berater und Anlaufstellen sollen mit mir meine Möglichkeiten durchgehen.
Das ist zum glück sehr entspannt, da im Hinterkopf/Hinterhand die Option des Elterlichen Betriebes steht.
 

Bitzi

ww-ulme
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Also, die Bundesagentur für Arbeit ist komplett draußen.
Grund, mein ALG1 Anspruch ist ausgelaufen, wenn kein volles Jahr Beschäftigung besteht.
Rein rechtlich müsste ich nach der Krankschreibung wieder in diesem Betrieb anfangen zu arbeiten.
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, das ich einen Leidensgerechten Arbeitsplatz hab.
Wenn er das alleine nicht gestemmt bekommt helfen Integrationsamt und andere Behörden.
Falls es wirklich vom Integrationsamt geprüft und für rechtmäßig empfunden wird, kann er mich kündigen.
Also werde ich jetzt abwarten müssen was der Reha-Berater mir am Donnerstag erzählt.
Allerdings kann man vielleicht verstehen das es mit Bauchweh verbunden ist, erneut in dieser Firma anzufangen.
Das Integrationsamt Boxt einen dann wieder darein, obwohl das Kind doch schon in den Brunnen gefallen ist.
Wäre Corona nicht, hätte ich einen persönlichen Berater vor Ort gehabt der sich die Sache anschaut und abschätzt
ob es überhaupt machbar ist, für mich und den Arbeitgeber:emoji_frowning2:
 

FredT

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Um den Ag würd ich mir da die geringsten Sorgen machen. Du gehst treu und brav wieder dorthin und bietest deine Arbeitskraft an, so läuft das. Und der Ag ist entweder gehalten, sie anzunehmen, oder abzulehnen. Bezahlen muß er dich trotzdem, weil der Vertrag noch nicht rechtswirksam gekündigt wurde. Und das tritt erst nach ordnungsgemäßer und rechtswirksamer Kündigung ein, also termingerecht zum Kündigungstermin entsprechend den im Arbeitsvertrag festgelegten Fristen bzw. den gesetzlichen Fristen. Solange hast du das Geld zu bekommen. Da beißt die Maus keinen Faden ab, das ist gesetz, das der Ag nicht so einfach negieren oder verbiegen kann. notfalls erfolgt zur Durchsetzung eben eine Klage beim Arbeitsgericht, wenn irgend möglich mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz. Alles andere halte ich für Mumpitz
 

Bitzi

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@FredT Da wirst du recht haben, aber davor hab ich richtig Respekt so selbstverständlich wieder da aufzutauchen.
Hoffe da gibt es noch eine andere Lösung am Donnerstag bei dem Reha-Berater der Agentur für Arbeit.
Was ich auch machen könnte, ist meinen Urlaub zu verbrauchen.
Das gäbe mir auch erneut einen Puffer von einem Monat.
Wäre nur schön doof wenn ich die 30 Tage aufn Kopf hau und danach trotzdem bei ihm arbeiten müsste.
Naja, alles ungelegte Eier, hoffe am Donnerstag wird das alles geklärt :emoji_fearful:
 

FredT

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Ja gewiss. da versteh ich dich schon, aber dazu bist du nach dem Arbeitsrecht verpflichtet. Und den Urlaub wirst du sicher in der Kündigungsfrist noch bekommen, weil er dich ja nicht weiter beschäftigen will. Außerdem kannst du nach dem Urlaub ja auch noch selbst kündigen, und zwar fristlos.
Aber alles, was du bis zum rechtmäßigen Kündigungstermin machst, ist noch bezahlt und gesetzlich gedeckt Und eben in der reihenfolge, wie ich es Beschrieb: Anbieten, dokumentieren, nach Hause gehen. Täglich, ca eine Woche lang. Dann ist dein guter Wille arbeitsrechtlich ausreichend dokumentiert. Hab ich durch, und gewonnen mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz. Hat mich außer dem Beitrag nullkommanix gekostet, noch nicht mal eine Minute bei Gericht, da keine persönliche Anwesenheitspflicht
 

Bitzi

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Warum hat dich dein Arbeitgeber nicht gekündigt als du aufgetaucht bist?
In meinem fall wird er mir bei erscheinen die Kündigung in die Hand drücken und dann?
Ich hab erst ab Donnerstag Abend Neuigkeiten, 1x geimpft sind wir dann auch :emoji_heart_eyes:
 

Bitzi

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Nachdem es jetzt schon ein paar Tage her ist, ja es ist eine miese Tour.
Mir noch zu sagen fast unter Tränen, er habe sich so viele Gedanken vorher gemacht.
Hmm, dann nur die wie er mich los wird. Denn Gedanken um einen leidensgerechten Arbeitsplatz z.b. in der AV
hat er sich offensichtlich nicht gemacht. :emoji_frowning2:

Man kann eine Kündigung nicht annehmen??
Bleibt einem nichts anderes übrig, diese aber anzumeckern beim Integrationsamt oder anderen Behörden bleibt jedem selbst überlassen
 

FredT

ww-robinie
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Wenn die Kündigung nicht rechtskonform ist in Termin und Frist wird erstmal förmlich dagegen Einspruch erhoben. Das ist aufschiebend und setzt das Arbeitsverhältnis de jure fort. Deshalb das "Auftauchen" und Arbeitskraft anbieten. Während dieser Zeit wird die Kündigungsanfechtung, Kümndigungsschutzklage, rechtlich durchgesetzt, durch Gewerkschaft Rechtsschutz oder per Anwalt. Bei alldem genauestens auf die im AV niedergeschriebenen Fristen achten, aber diese auch prüfen lassen, da sie oftmals nicht arbeitsrechtskonform sind, und damit dann auch nicht gültig, egal, was du irgendwann mal unterschrieben hast.
Bis zum Inkrafttreten einer rechtsgültigen Kündigung bist du de jure im Arbeitsverhältnis. Ansonsten ist allgemeingültig eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Monats. Und dabei gilt nicht das Datum Ausfertigung der Kündigung, sondern das Erlangen, die Übergabe. Da sind oftmals Tage oder Stunden entscheidend. Ein halber Tag waren da 4 Wochen bezahlte Tätigkeit, die nach zwei Tagen in bezahlte Freistellung mündeten... Also rechtliche Beratung einholen.
 

PeterSt

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Wenn die Kündigung nicht rechtskonform ist in Termin und Frist wird erstmal förmlich dagegen Einspruch erhoben. Das ist aufschiebend und setzt das Arbeitsverhältnis de jure fort. Deshalb das "Auftauchen" und Arbeitskraft anbieten. Während dieser Zeit wird die Kündigungsanfechtung, Kümndigungsschutzklage, rechtlich durchgesetzt, durch Gewerkschaft Rechtsschutz oder per Anwalt. Bei alldem genauestens auf die im AV niedergeschriebenen Fristen achten, aber diese auch prüfen lassen, da sie oftmals nicht arbeitsrechtskonform sind, und damit dann auch nicht gültig, egal, was du irgendwann mal unterschrieben hast.
Bis zum Inkrafttreten einer rechtsgültigen Kündigung bist du de jure im Arbeitsverhältnis. Ansonsten ist allgemeingültig eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Monats. Und dabei gilt nicht das Datum Ausfertigung der Kündigung, sondern das Erlangen, die Übergabe. Da sind oftmals Tage oder Stunden entscheidend. Ein halber Tag waren da 4 Wochen bezahlte Tätigkeit, die nach zwei Tagen in bezahlte Freistellung mündeten... Also rechtliche Beratung einholen.

Mit Verlaub: das sind bestenfalls Halbwahrheiten.

Ein „Widerspruch“ gegen eine Kündigung bringt grundsätzlich gar nichts. Man muss innerhalb der dafür im Gesetz vorgesehenen Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben, wenn man an einer Weiterbeschäftigung beziehungsweise dem Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses interessiert ist.

Ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt greift, hängt erstens von der Betriebszugehörigkeit und zweitens von der Betriebsgröße ab. Auch hierzu gibt es im Gesetz (Kündigungsschutzgesetz) festgelegte Werte. In so genannten Kleinbetrieben ist die Kündigung einfacher, weil keine Sozialauswahl durchgeführt werden muss und keine betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründe vorliegen müssen.

Die Kündigungsfristen sind ebenfalls gesetzlich geregelt (§ 622 BG:emoji_sunglasses:, von ihnen kann arbeitsvertraglich allerdings abgewichen werden.

Ob ein Betriebsrat besteht oder nicht, hat ebenfalls gewisse Auswirkungen bezüglich der Kündigung.

Bei dem Grad der Behinderung dürfte der TE Sonderkündigungsschutz genießen. Die Kündigung wäre dann nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes möglich.

Generell gibt es auch keinen Anspruch auf eine Abfindung, obwohl es ein weitverbreiteter Irrglaube ist. Rund 90 % aller Arbeitsgerichtsverfahren in Deutschland enden erstinstanzlich mit einem Vergleich, der in der Regel auch eine Abfindung beinhaltet (die üblicherweise vom Gericht nach Risikoabwägung der Höhe nach vorgeschlagen wird). Dabei hat sich die Faustformel ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr etabliert, von ihr wird aber durchaus nach oben und unten abgewichen.
 
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Bitzi

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Hatte heute das Gespräch mit der Bundesagentur der Arbeit und anschließend mit meinem Chef und Eltern.
Wir wollen gar nicht das es zur Kündigung kommt und wir dagegen klagen müssten.
Wir wollen im guten auseinander gehen. Fakt ist ich brauche aber zeitlich einen Puffer für eine neue Beschäftigung zu finden oder die Umschulung
in die Wege zu leiten. Das alles kann auf meine kosten ohne Lohnfortzahlung über eine Krankmeldung laufen.
Er muss mir nur von den 2 Jahren 30 Tage Urlaub ausbezahlen. Er hat nochmal geschildert das er einfach keinen Platz für einen zusätzlichen Mann
in der AV hat, das setzt weitere Mitarbeiter und Produktionsplatz voraus den er einfach nicht hat.
Da ist auch seiner Meinung mit Hilfe des Integrationsamtes nichts umzusetzen.
Einer von der Kreishandwerkerschafft hat ihn anscheinend telefonisch beraten und meinte nach der Wiedereingliederung das Arbeitsverhältnis
so schnell zu beenden wie es geht. Er hat ihm erklärt das es ihn wieder bei erneuter Krankschreibung Geld kosten würde.
Stimmt ja bei fortlaufender Krankschreibung nicht! Außerdem KANN er mich ohne Zustimmung des Integrationsamtes nicht einfach kündigen.
Daran sieht man das eine weitere Behörde total versagt hat und sogar Falschaussagen gibt.
Ich sehe KEINE Möglichkeit mich weiter in diesem Betrieb zu halten, das ist alles mit Streit und Bauchweh verbunden.
Ich schaue jetzt das ich in dem Monat der Krankschreibung was neues finde, trotz Handicap.
Der tipp mit größeren Betrieben oder öffentlichen Stellen ist recht gut, in diese Richtung wird es gehen.
Das Euro BBW (eine Art Berufsbildungswerk) bildet Schreiner aus.
Die Gruppe sind teils schwererziehbare oder Menschen mit einer Lernbehinderung.
Der Meistertitel ist nicht notwendig, aber eine 2 Wöchige Pädagogische Weiterbildung (eine Art Crash-Kurs??) Das wäre eine perfekte Stelle.
Staat hat die Hand drüber, nicht sehr Gewinnorientiert, fester fast unkündbarer Arbeitsplatz.
Das wird nächste Woche angegangen und sich freundlich vorgestellt. Eine Tante von mir arbeitet bereits im Euro BBW, daher vielleicht eine Tür offen:emoji_grin:
 

FredT

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Moment jetzt, wie mit dem Urlaub? Wieviel steht davon im Arbeitsvertrag und wieviel hast du bisher bekommen? Dir steht für jedes Kalenderjahr Urlaub zu, je nach Beschäftigungsdauer voll oder anteilig. Und wenn du krank bist, bist du krank. Wenn du wieder gesund bist, kannst du Urlaub machen, und er kann dich kündigen. Ansonsten dauert das Arbeitsverhältnis fort, oder du kündigst oder machst einen Aufhebungsvertrag. Alles aber mit Sperre beim Amt verbunden; 12 Wochen keine Bezüge. Aber keine Kündigung eher, sondern fristgerecht. Mach nicht solche pflaumenweichen Zugeständnisse; lass dich mal richtig arbeitsrechtlich beraten. Du hast Rechte und wirst die doch nicht freiwillig zu deinem Nachteil aus der Hand geben?
 

Bitzi

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Zum Nachteil aus der Hand geben natürlich nicht, einen Arbeitsvertrag hatten wir nicht.
Was zählt dann? Gibt es einen Allgemein-Vertrag der dann greift?
 

PeterSt

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Es gibt keinen Allgemein – Vertrag, nur eine Vielzahl von in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Regelungen, die auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Zum Teil sind solche Regelungen (im Rahmen eines Vertrages, der grds. auch mündlich abgeschlossen werden kann) abdingbar, zum Teil nicht. Es gibt jedenfalls einen durchaus nicht unerheblichen Schutz für Arbeitnehmer durch unabdingbare Regelungen.

Wenn es zu der Vergütung keine vertragliche Vereinbarung gibt beziehungsweise sich eine solche nicht aus Indizien (zum Beispiel bereits durch den Arbeitgeber erteilte Lohnabrechnungen) ergibt, greifen § 612 BGB und das Mindestlohngesetz.

Im Streitfall wird man sich fragen müssen, wie beziehungsweise zu welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten „gelebt“ wurde. Daraus würde ein Gericht im Streitfall dann – unter Berücksichtigung der oben genannten gesetzlichen Regelungen - ableiten, welche Bedingungen im Arbeitsverhältnis galten.

Das Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrages ist grundsätzlich ein Verstoß gegen das so genannte Nachweisgesetz, es entstehen allerdings keine direkten Konsequenzen, wenn der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nachkommt. Im Falle eines Rechtsstreits können sich jedoch für den Arbeitnehmer Beweiserleichterungen ergeben.
 

Bitzi

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Alles klar, damit komme ich schon mal weiter. Lohnabrechnungen habe ich, daraus hab ich meinen Stundenlohn natürlich Schwarz auf Weiß.
Urlaubsanspruch ist damit immer noch ungeklärt. Aber bei 2 Jahren volle 30 Tage für beide Jahre anzusetzen ist meiner Meinung auch fair.
Ich war ja wirklich fast überhaupt nicht produktiv für den Betrieb anwesend. In der Wiedereingliederung wurden zwar auch Überstunden geleistet
sowie ich auch an zwei Samstagen in der Firma war, dennoch werde ich diese auch nicht ausgezahlt bekommen.
Auch damit bin ich einverstanden. Heute hat mein Chef mich über Whats App nach Bildern des Schwerbehinderten Ausweis gefragt die ich ihm per
Mail sofort geschickt habe. Ich hab nicht gefragt warum er die noch brauch, schätze aber das er sich jetzt doch mit der Sache beim Integrationsamt
erkundigt um zu wissen was rechtlich überhaupt möglich ist.
Alles in allem bin ich zufrieden wie die Sache endet wenn ich ein neues Arbeitsverhältnis gefunden habe.
Das Euro BBW ist jetzt meine erste Anlaufstelle. Hoffe da ergibt sich etwas, sonst ist der Notnagel Umschulung als Bauzeichner ja immer noch
da. Ich halte euch auf dem laufenden :emoji_grin:
 

PeterSt

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Der gesetzliche jährliche Mindesturlaubsanspruch beläuft sich bei einer 5-Tage-Woche auf 20 Werktage. Je nach Ein- und Austrittsdatum kann sich der Urlaubsanspruch im jeweiligen Jahr verringern (§ 5 Bundesurlaubsgesetz).
 

Bitzi

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Alles klar, ich weiß das es zu wenig ist, nur da jetzt gegen anstänkern hab ich auch keine Lust drauf.
30 Tage ausbezahlen, fertig ab..
 

FredT

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Ohne Vertrag hätte ich dort keinen müden Handschlag gemacht. Aber jeder läßt sich so gut er kann über den Tisch ziehen oder die Löffel balbieren. Da fällt mir dann nichts weiter dazu ein; es ist alles lang und breit gesagt/beschrieben worden.
 
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