Tomm
ww-ulme
- Registriert
- 12. Oktober 2006
- Beiträge
- 181
Hallo,
bin gerade im Begriff für die Nullserie einen Auftrag an einen großen Holzteile-Lohnfertiger zu vergeben.
Es geht um ggf. eingeschlichene Fehler meinerseits in der Bemaßung. Habe es zwar mehrmals geprüft, aber wenn ein Denkfehler drin ist, kommt man vlt. nicht zwingend drauf. Erst, wenn die Teile nicht passen halt...
Frage also: Wenn man den Vermerk "Maße sind zu prüfen" auf die Bohrpläne schreibt, in wie Weit greift das? Was ist Eure Einschätzung diesbezüglich?
MfG, Tomm
bin gerade im Begriff für die Nullserie einen Auftrag an einen großen Holzteile-Lohnfertiger zu vergeben.
Es geht um ggf. eingeschlichene Fehler meinerseits in der Bemaßung. Habe es zwar mehrmals geprüft, aber wenn ein Denkfehler drin ist, kommt man vlt. nicht zwingend drauf. Erst, wenn die Teile nicht passen halt...
Frage also: Wenn man den Vermerk "Maße sind zu prüfen" auf die Bohrpläne schreibt, in wie Weit greift das? Was ist Eure Einschätzung diesbezüglich?
MfG, Tomm