Auftragsvergabe: Prüfen der Maße

Tomm

ww-ulme
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Hallo,
bin gerade im Begriff für die Nullserie einen Auftrag an einen großen Holzteile-Lohnfertiger zu vergeben.
Es geht um ggf. eingeschlichene Fehler meinerseits in der Bemaßung. Habe es zwar mehrmals geprüft, aber wenn ein Denkfehler drin ist, kommt man vlt. nicht zwingend drauf. Erst, wenn die Teile nicht passen halt...
Frage also: Wenn man den Vermerk "Maße sind zu prüfen" auf die Bohrpläne schreibt, in wie Weit greift das? Was ist Eure Einschätzung diesbezüglich?

MfG, Tomm
 

Time_to_wonder

ww-robinie
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Ne Serie sollte man erst bestellen, wenn man mal selbst ein Muster gebaut hat.

Ist der AN überhaupt in der Lage, die Maße zu prüfen? Kennt er die Konstruktionspläne? Wenn Du ihm eine bemaßte Planung übergeben hast, ist da eine hohe Verbindlichkeit Deinerseits dabei.

Im Übrigen könnte er den Vermerk "Maße sind zu prüfen" auch so interpretieren, dass er Dir zum Schluss sagt: "Maße wurden geprüft!" Dies allerdings ohne irgendwelche weiteren Veranlassungen, auch wenn´s nicht passt.

Ich denke, Du hast da jetzt irgendwie Pech gehabt.
 

schrauber-at-work

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Moin,

Erst, wenn die Teile nicht passen halt...

bin zwar kein Profi in dem Bereich, habe aber regelmäßig ähnliche Themen im Maschinenbau. Der Lohnfertiger fertigt nach Zeichnung und Toleranzen, diese Maße kann (und falls zertifiziert muss) er auch prüfen. I.d.R wird der aber keine Probemontage machen (oft hat er ja auch gar nicht alle benötigten Komponenten gefertigt). So etwas muss schon zusätzlich vereinbart & organisiert werden.

Wenn man den Vermerk "Maße sind zu prüfen" auf die Bohrpläne schreibt, in wie Weit greift das?

Nun ja, beim einrichten der Maschine(-n) wird er wahrscheinlich die Maße der Einzelteile prüfen. Die Vorgaben & Toleranzen der Einzelteilzeichnung sind einzuhalten, ob es mit weiteren Teilen Zusammenpasst interessiert erst mal nicht! Er fertigt ja nach Zeichnung und hält die Vorgabe ein.
Ob sich seine Teile mit anderen zu einer Baugruppe "verheiraten" lassen ist davon unabhängig (s.o.). Dafür musst schon Du als der "Konstrukteur" (von was auch immer) sorge tragen dass nachher alles passt (Toleranzkette betrachten....).

Gruß SAW
 

xv_treiber

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Zuerst mal einen Prototyp bauen (lassen), der korrekt gefertigt ist und als Muster für Prüfzwecke dienen kann. Wäre meine Vorgehensweise.
Wird dann nicht gemäß Plan und Mustervorgabe gearbeitet, hat man Beweismaterial bei der Hand.
Solange ich mir selbst nicht sicher bin, ob die eigene Planung bewiesenermaßen korrekt ist, würde ich keine Fertigung in Auftrag geben. Und selbst dann müßte im Vorfeld festgelegt werden, dass Maße, Vorgaben etc. strikt einzuhalten sind und bei Abweichungen Nachbesserung/Ersatz zu leisten ist. Alles zu regeln vor einer Auftragsvergabe.
 

AhornBay

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Hallo zusammen,
"prüfen" => mit welchem Ziel?

Am Ende entscheidet, was (vertraglich) vereinbart wurde. Eine Generalklausel iSv "schau mal, ob da Fehler drin sind - und behebe sie" macht schlechterdings wenig Sinn. Weder weiß er (der Lohnfertiger) was "falsch" ist, noch was "richtig" ist.

Herzliche Grüße

Tom
 

schrauber-at-work

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Mahlzeit,

Am Ende entscheidet, was (vertraglich) vereinbart wurde.

Richtig, und dazu gehört in der technischen Kommunikation halt eine entsprechende Zeichnung mit Maßen & Toleranzen. Das ist das einzigst auf das man sich berufen kann wenn dann etwas nicht passt.

Weder weiß er (der Lohnfertiger) was "falsch" ist, noch was "richtig" ist.

Zumindest kann er dies nur für das Einzelteil bewerten. Wenn z.B. Dübelbohrungen an einem anschließenden Bauteil 2 mm versetzt sind aber das Bauteil nach Zeichnung gefertigt, ist er raus.

Gruß SAW
 

AhornBay

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Hallo SAW,
eben - er liest den vorhanden Plan, baut/fertigt anhand der dort festgehaltenen Maße - und gut ist. Daran kann & wird er "gemessen". Der dann noch verbliebene Bereich, bei dem man darüber sprechen kann sind die vereinbarten Toleranzen.

All das ist aber was - ganz - anderes, als die Frage iSv "Maße sind zu prüfen". Das geht nämlich in die Richtung "passt das Teil, das Du da gerade für mich fertigst eigentlich so, wie ich das will?". Und genau das kann der Lohnfertiger nicht; zumindest nicht mit den ihm vorliegenden Informationen.

Herzliche Grüße

Tom
 

andama

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Vereinbare einen Musterbau mit einer Kleinserie und werte den Zusammenbau aus, wenn was nicht i.O. ist ändere deine Pläne dann erneuter Musterbau, wenn alles ok gib die Serie frei. So ist das gängige Praxis bei Lohnfertigern
 

FredT

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Wenn der Fertiger gut ist, wird er, auch um seine Fertigungstoleranzen einzuhalten und größere Fehler auszuschließen, irgendeine Lehre, die hoffentlich aus deinem Betrieb stammt, für die Paßfähigkeit der Teile benutzen. So kenne ich das aus verschiedenen Fertigungen im Metallbereich. Die Verkettung von fertigungsbedingten Toleranzen hätte sonst oftmals zu Nacharbeit oder Ausschuß geführt.
Gemeinsames Anfahren der Fertigung und Kontrolle der "Nullserie" anhand wirklicher Montagenebenteile waren da immer ratsam und in unserem Falle durch Biege- und Schweißverbindungen auch notwendig.

Grüße
Fred
 

Tomm

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Danke für Eure Beiträge! Damit kann ich etwas anfangen. Cheers, Tomm.
 

WinfriedM

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Wenn man den Vermerk "Maße sind zu prüfen" auf die Bohrpläne schreibt, in wie Weit greift das?

Ich würde zurückschreiben: "Maße der Teile wurden geprüft und entsprechen der Zeichnung." :emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:

Im ernst: In aller Regel werden die beiden Dinge: "Fertigung nach Vorgaben" und "Konstruktive Prüfung" strikt getrennt. Fertiger fertigen nach Zeichnung und sind keine Konstrukteure. In manchen Branchen werden offensichtliche Fehler trotzdem mal kommuniziert, aber ohne vertragliche Bindung.
 

Holz-Fritze

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Ich bestelle ja öfter Teile (ob nun elektronische oder mechanische) bei Lohnfertigern. DIe übliche Vorgehensweise ist dabei, dass vor der Serienbestellung ein Freigabemuster bei dem Fertiger in Auftrag gegeben wird, erst nach Freigabe von Dir darf der Fertiger das Serienlos fertigen.
 
Zuletzt bearbeitet:

schrauber-at-work

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DIe übliche Vorgehensweise ist dabei dass vor der Serienbestellung ein Freigabemuster bei dem Fertiger in Auftrag gegeben wird

Da der TE ja nicht schreibt um was es geht und in welchen Stückzahlen ist dies schwer zu beurteilen. Bei Großserien & Kontrakten mache ich dies auch nicht anders. Lieferant bemustert, Muster (min. 10 um statische Streuung abzudecken) werden einer Erstmusterprüfung und im Fall sogar längern Tests unterzogen. Erst nach Freigabe wird der Kontrakt geschlossen und derjenige kann loslegen.

Ist halt die Frage wie viele Teile der TE benötigt, wegen 10 macht da keiner den Aufwand. bei 1.000; 10.000 oder gar mehr sieht das ganze anders aus.

Gruß SAW
 

uli2003

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Frage also: Wenn man den Vermerk "Maße sind zu prüfen" auf die Bohrpläne schreibt, in wie Weit greift das? Was ist Eure Einschätzung diesbezüglich?
Da musst du schon etwas präzisieren. Tom schrieb ja schon richtig, dass der Lohnunternehmer das unter Umständen gar nicht erkennen kann.
Bestellst du nur ein immer gleiches Teil, in dem du Bohrungen haben möchtest und bemaßt hast, kann niemand erkennen ob das nachher zu deinem Vorhaben passt.
Bestellst du ganze Schränke, kann schon ein Fehler in beispielsweise den Verbindungen erkannt werden. Das wird höchstwahrscheinlich auch so passieren, wenn der Lieferant gut ist. Ich prüfe so etwas immer.
Hast du Bohrungen für eigene Beschläge geplant, kann man es wiederum nicht erkennen.

Prinzipiell liegt die Verantwortung bei dir, es sein denn, du machst pauschale Vorgaben - zum Beispiel, welche Verbinder, Beschläge, usw. du einsetzen möchtest, und lässt den Lieferanten die Bohrungen planen.
So macht man das bei Speedmaster oder Horatec, Außenmaße reichen. Dann liegt die Überprüfung bei denen.

Ich hatte da kürzlich einen Fall, da war in der Lochreihe jedes fünfte Loch statt 5 nur 4,5 mm gebohrt. Das war dann nicht mein Problem.
 

Besserwisser

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Auf dem Forumstreffen am WE hab ich genau das hier auftauchende angesprochen: Die unterschiedliche Herangehensweise von Metallern und Holzverarbeitern.
Davon ausgehend, dass es sich bei dem benötigten Werkstück mehr oder minder ein Möbelteil handelt, kann man sich ne Menge schenken. Allgemeintoleranzen gelten eh, und eine vernünftige und fertigungsgerechte Zeichnung enthält fast automatisch die wichtigen Dinge- dies kann und sollte man auch noch mal mit Abmassen versehen.
Lehren werden bei uns normal nur seltenst verwendet.
Forum- und Lagetoleranzen habe ich im Tischlerjob noch niemals gebraucht.
"Und selbst dann müßte im Vorfeld festgelegt werden, dass Maße ... strikt einzuhalten sind" ist ja überflüssig, weil strikt einhalten muss man nix, nur im Rahmen der vorgegebenen Toleranzen.
Und wer ne Bohrung mit H7 bemaßt, ist eh beim falschen Gewerk und Werkstoff.
btw, Allgemeintoleranzen können unerwartet groß sein ....
Letztlich: mit dem Verarbeiter komunizieren, wauf was es tatsächlich ankommt.
 

Daniboy

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...Davon ausgehend, dass es sich bei dem benötigten Werkstück mehr oder minder ein Möbelteil handelt, kann man sich ne Menge schenken...
Das kommt mAn darauf an, wie hoch das Risiko bzw das Auftragsvolumen ist, also Zeichnungskomplexität nach Bedarf.
...Allgemeintoleranzen gelten eh,...
naja, mAn gelten sie als Vorgabe, wenn sie auf der Zeichnung stehen und definiert sind, also welche zB DIN 68100 und welche Klasse zB HT6.
...eine vernünftige und fertigungsgerechte Zeichnung enthält fast automatisch die wichtigen Dinge....
ja :emoji_slight_smile:
 

Besserwisser

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via google: "Nicht weiter tolerierte Maße in technischen Zeichnungen unterliegen üblicherweise den Allgemeintoleranzen nach DIN ISO 2768"
Früher war das glaub ich die DIN7168.

@Christoph: Toleranz ist schön im allgemeinen sozialen Umgang, aber nicht im Zeichnungsgebrauch und der Fertigung. da geht's um klare und eindeutige Definitionen.
Nochmal: Das A und O ist zu wissen, was überhaupt am Werkstück wichtig ist. Danach kommt dann, fast ebenso wichtig, die Fähigkeit, das zeichnerisch umsetzen zu können. Und ich unterstelle mal: wer das nicht gelernt hat, kann das auch nicht vernünftig.
@TO: Wenn du magst, kannst du mir deine Zeichnung ja mal mailen, dann guck ich drüber.
 

andama

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Toleranz ist schön im allgemeinen sozialen Umgang, aber nicht im Zeichnungsgebrauch und der Fertigung. da geht's um klare und eindeutige Definitionen.
Nochmal: Das A und O ist zu wissen, was überhaupt am Werkstück wichtig ist. Danach kommt dann, fast ebenso wichtig, die Fähigkeit, das zeichnerisch umsetzen zu können. Und ich unterstelle mal: wer das nicht gelernt hat, kann das auch nicht vernünftig.

Das ist ja mal ne Ansage....
 
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