Moin,
alte Führerscheine der Klasse 3 wurden in der Regel auf C1E umgeschrieben und sind unbeschränkt gültig.
Ergo darf man fahren:
-PKW und LKW bis 7,5t,
-Anhänger mit mehreren Achsen, früher nur mit einer Achse oder Tandemachse mit max 1000mm Abstand
-Wenn die zulässigen einzelnen zulässigen Gesamtgewichte nicht überschritten werden,
dürfen KFZ bis 7,5t mit Anhänger bis 12t Gesamtgewicht des Zugs gefahren werden.
Allerdings gibt es je nach Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis und ob in der BRD oder in der DDR erteilt Unterschiede in Details der aktuellen Berechtigungen:
Alter Führerschein der Klasse 3 - Fahrerlaubnis 2021 (bussgeldkatalog.org)
Für die jüngeren unter uns gilt:
Wer seinen C1- oder C1E-Führerschein
zwischen dem 1.
1.
1999 und 28.
12.
2016 erworben hat, muss die Fahrberechtigung
ab der Vollendung des 50.
Lebensjahrs verlängern. Nach Vollendung des 45. Lebensjahrs gilt sie für fünf Jahre. Auch wer sie
nach dem 28.
12.
2016 erworben hat, muss sie
nach fünf Jahren erneuern. Das geht mit einem ärztlichen Gutachten.
Die BE Klasse Fahrer dürfen KFZ bis 3,5t fahren, plus Anhänger bis 3,5t,
wenn die Einzellasten (Anhängelast!) nicht überschritten werden.