Anhängerkupplung

magmog

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[....] , bei der man sich vom Rücklicht den E-Satz angezapft hat. 10h Arbeit waren es mit codieren am Ende.

Moin,

da ist etwas dran. Bei neueren Fahrzeugen mit can bus für die Beleuchtungsanlage muss man eine entsprechende Anschlussbox im Elektrosatz haben. Da hilft der Kupplungshändler weiter.

Starre AHK sind übelste Schienbeinanschläge, niemals solch eine!
Die Kupplung der Kopfstange gut geschmiert halten und den Blinddeckel verwenden,
dann flutscht es auch. Allerdings gibt es da gute und weniger gute Mechaniken.
 

magmog

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Moin,

alte Führerscheine der Klasse 3 wurden in der Regel auf C1E umgeschrieben und sind unbeschränkt gültig.
Ergo darf man fahren:
-PKW und LKW bis 7,5t,
-Anhänger mit mehreren Achsen, früher nur mit einer Achse oder Tandemachse mit max 1000mm Abstand
-Wenn die zulässigen einzelnen zulässigen Gesamtgewichte nicht überschritten werden,
dürfen KFZ bis 7,5t mit Anhänger bis 12t Gesamtgewicht des Zugs gefahren werden.

Allerdings gibt es je nach Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis und ob in der BRD oder in der DDR erteilt Unterschiede in Details der aktuellen Berechtigungen:
Alter Führerschein der Klasse 3 - Fahrerlaubnis 2021 (bussgeldkatalog.org)

Für die jüngeren unter uns gilt:
Wer seinen C1- oder C1E-Führerschein zwischen dem 1.1.1999 und 28.12.2016 erworben hat, muss die Fahrberechtigung ab der Vollendung des 50. Lebensjahrs verlängern. Nach Vollendung des 45. Lebensjahrs gilt sie für fünf Jahre. Auch wer sie nach dem 28.12.2016 erworben hat, muss sie nach fünf Jahren erneuern. Das geht mit einem ärztlichen Gutachten.

Die BE Klasse Fahrer dürfen KFZ bis 3,5t fahren, plus Anhänger bis 3,5t,
wenn die Einzellasten (Anhängelast!) nicht überschritten werden.
 

brubu

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Er hat Gründe mit dem Zugfahrzeug unter 3,5t zu bleiben. Bedient auch Kunden in der Schweiz und in Frankreich.
Hallo
Scheint wieder einmal sehr landesspezifisch zu sein trotz EU Vorschriften. Bei uns bis 3.5 t Zugfahrzeuggewicht Ausweis B, mit Anhänger BE (Ausnahme sehr leichte Anhänger). Zugfahrzeug über 3,5 bis 7,5 t Ausweis C1 mit Fahrtenschreiber und Nacht und Sonntagsfahrverbot wie LKW. Anhänger bis 3,5 t mit Auflaufbremse, darüber Druckluftbremse, Anhängergewicht bei entsprechendem Zugfahrzeug bis 3-faches Zugfahrzeuggewicht. So gibt es Baugeschäfte und Händler die mit starkem Zugfahrzeug schwere Anhänger ziehen bis rund 10 t, alles mit Ausweis BE.
Zudem alle Fahrzeuge bis 3,5 t keine Schwerverkehrsabgabe, daher auch viel Nachttransport mit 3,5 t Zugfahrzeug und 3,5 t Anhänger also bis 7t
Gespanngewicht kann man täglich 24 Std fahren und ohne Schwerverkehrsabgabe.
Gruss brubu
 

carsten

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Hallo

das mehrere ist begrenzt auf 3 Achsen
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Keine Ahnung wie es zur der Konfiguration kommt.
Völlig abstus wird es wenn man dann noch neben der Eintragung L für "kleine Traktoren " die Klasse T eingetragen hat.
Ein fetter Traktor mit Anhänger unterliegt keiner Gewichtsbeschränkung
 

Holz-Christian

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Sicher nicht. (Oder ist das nach Umtragung erlaubt?)
Servus, das wäre mir auch neu, bin selbst ein alter Sack, hab aber seinerzeit auch einen Kartenführerschein beantragt, da man sich damals auch die Klasse T eintragen lassen konnte sofern man Bedarf nachweisen konnte.(habe ich aufgrund der elterlichen Landwirtschaft).
Das ging aber glaube ich nur ein Jahr lang.
 

uli2003

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Mit Klasse 3 bekommst du auch CE mit der Schlüsselnummer 79 eingetragen, das heißt nicht 12t, sondern 18,5t Gesamtmasse.
Allerdings ab 50 Lebensjahren nur mit Verlängerung im 5-Jahresrhytmus.
 

schrauber-at-work

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Ein fetter Traktor mit Anhänger unterliegt keiner Gewichtsbeschränkung
Richtig, da ich bei Umtragung auf Karte (hab nen internationalen Führerschein benötigt, da war Karte Vorraussetzung) und ich weiterhin dem Unimog (6,8 t ZGG + großer Druckluft gebremster Hänger, Landwirtschaft bis 40 KM/h) nutzen können musste / wollte) ist der halt auch drin.
Gewichtsbeschränkung ist trotzdem bei (wenn ich es richtig im Kopf hab) bei 40 o. 44t Schluss ohne Ausnahmegenehmigung.
Fahre als mal aushilfsweise bei nem befreundeten Landwirt auch mal nen fetten Krampe Tridem beim silieren oder der Ernte.
Mit Klasse 3 bekommst du auch CE mit der Schlüsselnummer 79 eingetragen, das heißt nicht 12t, sondern 18,5t Gesamtmasse.
Auch die wurde mir eingetragen.

Quasi keinerlei Nachteil zum alten 3-er.

Gruß SAW
 

WoodyAlan

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So nun bin ich neugierig und wohl zu doof alle Regelungen zu verstehen. Ich hab 98 den Schein gemacht zu alten Konditionen. Dann gabs Probleme in der Behörde und es hat ewigkeiten gedauert bis ich dann 3 Wochen nach meinem 18. endlich die blöde Karte bekommen hab. Warum da letztendlich der 19.4. eingetragen wurde weiß ich nimmer. Kurz vor Weihnachten 98 Prüfung bestanden. Geburtstag 07.04.
Was darf ich nun fahren in Anbetracht der danken Neuregelungen der letzten Jahre? Falls das jemand ausm Stegreif ohne Aufwand beantworten kann, aber ihr scheint euch da ja bestens auszukennen.
 

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Holz-Christian

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So schaut meiner aus:
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So nun bin ich neugierig und wohl zu doof alle Regelungen zu verstehen. Ich hab 98 den Schein gemacht zu alten Konditionen. Dann gabs Probleme in der Behörde und es hat ewigkeiten gedauert bis ich dann 3 Wochen nach meinem 18. endlich die blöde Karte bekommen hab. Warum da letztendlich der 19.4. eingetragen wurde weiß ich nimmer. Kurz vor Weihnachten 98 Prüfung bestanden. Geburtstag 07.04.
Was darf ich nun fahren in Anbetracht der danken Neuregelungen der letzten Jahre? Falls das jemand ausm Stegreif ohne Aufwand beantworten kann, aber ihr scheint euch da ja bestens auszukennen.

Ich habe es jetzt nur auf die Schnelle überflogen :emoji_cry: . Das einzige , was ich dir sicher bestätigen kann , ist die Fähigkeit ein Fahrrad (nüchtern :emoji_cry:) im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (sofern dein Punktekonto in Flensburg dies zuläßt ) :emoji_thinking::emoji_wink::emoji_grin: .
 

Johannes

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So nun bin ich neugierig und wohl zu doof alle Regelungen zu verstehen. Ich hab 98 den Schein gemacht zu alten Konditionen. Dann gabs Probleme in der Behörde und es hat ewigkeiten gedauert bis ich dann 3 Wochen nach meinem 18. endlich die blöde Karte bekommen hab. Warum da letztendlich der 19.4. eingetragen wurde weiß ich nimmer. Kurz vor Weihnachten 98 Prüfung bestanden. Geburtstag 07.04.
Was darf ich nun fahren in Anbetracht der danken Neuregelungen der letzten Jahre? Falls das jemand ausm Stegreif ohne Aufwand beantworten kann, aber ihr scheint euch da ja bestens auszukennen.
Hallo,
damit darfst du fast garnichts fahren. Also PKW bis 3,5t und mit Anhänger bis 750kg. Oder so ähnlich.

Es grüßt Johannes
 

WoodyAlan

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Hallo,
damit darfst du fast garnichts fahren. Also PKW bis 3,5t und mit Anhänger bis 750kg. Oder so ähnlich.

Es grüßt Johannes
Ja so hab ich das bisher auch verstanden. Wobei die 3,5to Gesamtgewicht sind, als Zugfahrzeug plus hängergewicht plus zuladung. A Kfz Spezl sagt, es geht nur um das Gesamtgewicht, ich dürfte jeden Hänger fahren, solang die Summe die 3,5to ned übersteigt. Was dann a arsch is, weil bei nem 2 achser plus Fahrzeug die 3,5 schon fast erreicht sind. Irgendwas hab ich kürzlich noch gelesen dass ich seit neuestem dann doch auch a 125er fahren darf wegen Neuregelung, bisher nur a 50er schnaufal
 

WoodyAlan

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Das mit der 125er stimmt nur bedingt.
Musst nur zur Fahrschule und paar Stunden nehmen, ohne Prüfung.
Kostet bei uns im Schnitt 400 Scheine.
Und ist somit schon wieder irrelevant…..aber Hauptsache so a Dämliches Quad darf ich unbeschränkt fahren. Da fliegst als unbedarfter mit Zuviel Elan in der ersten engeren Kurve ins Gemüse, aber an 3,5 Tonner darf ich ned fahren…..
 

ChrisOL

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Ich habe damals als einer der ersten den CE gemacht, der alle 5 Jahre abläuft. Den habe ich dann 1x verlängert. Mittlerweile müsste ich x Fahrstunden nehmen, wenn ich keine gewerbliche Fahrpraxis nachweisen kann. Damit ist das keine Option mehr. Mit dem CE1 darf ich aber trotzdem alles kaputt fahren :emoji_wink:

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Johannes

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Darf ich damit überhaupt noch fahren? Und das Ding heißt sogar 'Führerschein' und nicht runtergekünstelt 'Fahrerlaubnis' :emoji_grin:
Hallo,
ja noch. Du wirst den Führerschein irgendwann zwischen 2022 und 2033 umtauschen müssen. Das geht ohne erneute Prüfung, es wird nur überprüft ob dein Führerschein mit den Unterlagen der zuständigen Behörde übereinstimmt. Dein Führerschein muss vermutlich bis zu 19.1.2025 umgetauscht werden.
Falls du aber aus irgend einem Grund eine Fahrerkarte brauchst, dann sofort.

Es grüßt Johannes
 

schrauber-at-work

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Nabend Männer,

neues Spiel, Hosen runter Pappe raus oder wie :emoji_ghost:
Na dann spiel ich au mit.

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Jetzt hat auch jeder den Geburtstag des anderen:emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:
@odul sorry für Eskalation, aber haben (zumindest fast alle) Spaß dran.

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Gruß SAW
 
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