...ich habe meine Antwort auf Daniels Frage zur Vorsicherung von Fehlerstromkreisen vom Thread Gemeinschaftliche Werkstatt einrichten einmal abgetrennt, um den Ursprungsthread nicht zu zerschießen...
Zum Thema selbst: Es ist so, wie ich angedeutet habe. Die - ohnehin jetzt einmal als Voraussetzung sichergestellte Abschaltung im Kurzschlussfall - außen vor gelassen, kann der Überlastungsschutz eines RCD von der entsprechenden Vorsicherung der einer Leitung, einer Vorsicherung direkt am RCD oder eben der geeigneten Auswahl der nachgeordneten Leistungsschutzschalter der Endstromkreise geleistet werden.
Ich zitiere mal die Experteneinschätzung aus dem "Elektropraktiker":
"Das ist z. B. der Fall, wenn zwei einpolige LS-Schalter 16 A hinter einem 2-poligen FI-Schutzschalter mit einem Bemessungsstrom 40 A angeordnet sind. Da die maximale Dauerbelastung mit 32 A kleiner ist als 40 A, sind weder davor noch dahinter zusätzliche Sicherungen erforderlich. Bei dieser Lösung kann ein FI-Schutzschalter mit ggf. noch geringerem Bemessungsstrom eingesetzt werden, wenn der tatsächlich zu erwartende Betriebsstrom unter Beachtung des Gleichzeitigkeitsfaktors den Bemessungsstrom bei Dauerlast nicht übersteigt. Auf eine solche Möglichkeit wird in DIN VDE 0100-300 Abschnitt 311 hingewiesen.
Wird z. B. bei der zuvor beschriebenen Lösung ein Gleichzeitigkeitsfaktor g = 0,75 angenommen, dann ergibt sich ein maximaler Betriebsstrom 32 x 0,75 = 24 A, der dauernd fließen kann. Es ist dann ein FI-Schutzschalter mit 25 A einsetzbar. Die Entscheidung über diese natürlich kostengünstigere Ausführung, die bei einer falschen Annahme aber auch zu unzulässiger Überlastung führen kann, muss die Fachkraft der jeweiligen Situation entsprechend treffen."
In der Regel wird man eine sinnvolle Kombination vorfinden. Im Vorzählerbereich meines Hauses sitzen bspw. vor jedem Zähler ohnehin selektive Leitungsschutzschalter vopn 3x35 A. Im Nachzählerbereich finden sich noch Neozed-Sicherungen, die noch durch Sicherungslasttrenner ersetzt werden. Dakann konnte man also bedenkenlos Dutzende B16-LSS hinter jedem RCD anordnen.
Warum ist das "kann" durch gestrichen? Mittlerweile gibt es die Regelung, die auch die Ableitströme der einzelnen Endstromkreise betrachtet. Daraus folgt dann wieder eine maximale Anzahl von Leitungsschutzschaltern/Endstromkreisen je RCD.
...die Frage verstehe ich nicht. Stromfluß am LSS vorbei... quasi wie Windbestäubung, oder was meinst Du?gibt es nicht den Fall, dass ein Fehler vorliegt der nicht vom LS erfasst wird?
...was heißt schon geregelt... Geregelt ist ja erst einmal, dass die ausführende Elektrofachkraft berechtigt ist, Maßnahmen nach eigener Einschätzung umzusetzen, wenn diese das gleiche (Schutz)Ziel erreichen. Man kann als Bauherr natürlich explizit die Normen der Din einfordern.Ist es nicht sogar so geregelt, dass der RCD immer entsprechend vorgesichert sein muss?
Zum Thema selbst: Es ist so, wie ich angedeutet habe. Die - ohnehin jetzt einmal als Voraussetzung sichergestellte Abschaltung im Kurzschlussfall - außen vor gelassen, kann der Überlastungsschutz eines RCD von der entsprechenden Vorsicherung der einer Leitung, einer Vorsicherung direkt am RCD oder eben der geeigneten Auswahl der nachgeordneten Leistungsschutzschalter der Endstromkreise geleistet werden.
Ich zitiere mal die Experteneinschätzung aus dem "Elektropraktiker":
"Das ist z. B. der Fall, wenn zwei einpolige LS-Schalter 16 A hinter einem 2-poligen FI-Schutzschalter mit einem Bemessungsstrom 40 A angeordnet sind. Da die maximale Dauerbelastung mit 32 A kleiner ist als 40 A, sind weder davor noch dahinter zusätzliche Sicherungen erforderlich. Bei dieser Lösung kann ein FI-Schutzschalter mit ggf. noch geringerem Bemessungsstrom eingesetzt werden, wenn der tatsächlich zu erwartende Betriebsstrom unter Beachtung des Gleichzeitigkeitsfaktors den Bemessungsstrom bei Dauerlast nicht übersteigt. Auf eine solche Möglichkeit wird in DIN VDE 0100-300 Abschnitt 311 hingewiesen.
Wird z. B. bei der zuvor beschriebenen Lösung ein Gleichzeitigkeitsfaktor g = 0,75 angenommen, dann ergibt sich ein maximaler Betriebsstrom 32 x 0,75 = 24 A, der dauernd fließen kann. Es ist dann ein FI-Schutzschalter mit 25 A einsetzbar. Die Entscheidung über diese natürlich kostengünstigere Ausführung, die bei einer falschen Annahme aber auch zu unzulässiger Überlastung führen kann, muss die Fachkraft der jeweiligen Situation entsprechend treffen."
In der Regel wird man eine sinnvolle Kombination vorfinden. Im Vorzählerbereich meines Hauses sitzen bspw. vor jedem Zähler ohnehin selektive Leitungsschutzschalter vopn 3x35 A. Im Nachzählerbereich finden sich noch Neozed-Sicherungen, die noch durch Sicherungslasttrenner ersetzt werden. Da
Warum ist das "kann" durch gestrichen? Mittlerweile gibt es die Regelung, die auch die Ableitströme der einzelnen Endstromkreise betrachtet. Daraus folgt dann wieder eine maximale Anzahl von Leitungsschutzschaltern/Endstromkreisen je RCD.
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