Nach Gesetz gelten erst einmal ganz grundsätzlich Verträge, und der Grundsatz, dass ein Produkt oder Gewerk mängelfrei sein muss.
Erstens gilt, wie gesagt, der Anschlussvertrag des Energieversorgers. Der ist zwar kein Gesetz, aber wenn Du den nicht einhältst, kann der Energieversorger den...